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Malte Spitz: T-Mobile speichert zu viele Verbindungsdaten

T-Mobile (Logo)

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Der Grünen-Politiker Malte Spitz verdächtigt die deutsche Telekom, weiterhin rechtswidrig viele Verbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern. Er beruft sich bei dieser Aussage auf seine eigenen Verkehrsdaten, die er - bereits zum zweiten Mal - von der Telekom, deren Mobilfunk-Kunde er ist, anforderte.

Seit die Vorratsdatenspeicherung, die die Vorhaltung bestimmter Vekehrsdaten für sechs Monate vorschrieb, im März 2010 ausgesetzt wurde, gelten in Deutschland - wie auch schon vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung - strenge Beschränkungen, welche Daten vom Provider gespeichert werden dürfen. Grundsätzlich dürfen lediglich für eine Abrechnung relevante Daten gespeichert werden. Werden Daten nicht mehr benötigt, müssen sie zügig gelöscht werden. Immer wieder kam jedoch an die Öffentlichkeit, dass viele Telefon- und Internet-Provider Verbindungsdaten über Monate hinweg speichern.

Spitz berichtet nun, dass auch die Telekom-Mobilfunktochter T-Mobile offenbar exzessiv Verbindungsdaten speichert. Wie Spitz in seinem Blog berichtet, forderte er am 6. Oktober 2011 seine Verbindungsdaten von T-Mobile an. "Damit habe ich rund 18 Monate nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, welches die deutsche Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie für nichtig erklärt hatte und die sofortige Löschung aller entsprechend gespeicherten Daten veranlasste, erneut herausfinden wollen, was eigentlich tatsächlich bei dieser Datenspeicherung stattfindet," erklärt der Grünen-Politiker. 

Spitz kritisiert, dass die Vorschriften zur Speicherung von Verbindungsdaten nach wie vor nicht ausreichend seien und den Providern zuviel Ermessensspielraum ließen. Dies äußere sich auch in der Praxis der Telekom. "Es werden deutlich mehr Daten gespeichert als für die notwendigen Schritte erforderlich. Insbesondere so sensible Daten wie die Funkzellen, Geokoordinaten und der entsprechende Abstrahlwinkel. Diese Speicherung kann in Städten dazu führen, dass man auf wenige Meter (30 bis 50 Meter) genau getrackt werden kann. Es lässt sich so zwar nicht zwingend sagen, auf welcher Straßenseite man sich befindet, der Häuserblock ist aber zuzuordnen. Bedenkt man, dass GPS-Systeme (Global Positioning System) im zivilen Bereich auch oft nur eine Genauigkeit von zehn Metern sicherstellen, zeigt dies die Tragweite dieser Technik und dessen Genauigkeit," berichtet Spitz. Auch sein Kommunikationsverhalten und sein soziales Umfeld seien durch die ihm zugeschickten Verbindungsdaten umfassend dokumentiert.

Wie Spitz ausführt, hat sich an der Speicherpraxis von T-Mobile offenbar durch die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung nichts geändert. "Eine zentrale Botschaft ist, zumindest bei T-Mobile Deutschland, dass, was die Kategorien angeht, heute der gleiche Datenumfang gespeichert wird, wie zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung, nämlich bis zu 29 Einzelinformationen. Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird eine Vielzahl an Daten umfassend vorgehalten," so die Bilanz des Politikers. Es werde dadurch "eindeutig gegen das Ziel der Datensparsamkeit verstoßen". Die aktuelle Speicherpraxis sei unverhältnismäßig und widerspeche in seinen Augen dem Grundsatz der Datensparsamkeit.

Neben der Kritik an den möglichen negativen Folgen der aktuellen Speicherpraxis merkt Spitz auch an, dass die von ihm gesammelten Erkenntnisse, welche Daten gespeichert werden, interessante Rückschlüsse über gängige Argumentationen der Sicherheitsbehörden zulassen. Diese nämlich hatten oftmals behauptet, aufgrund des Fehlens von Vorratsdaten seien Ermittlungen erschwert worden. Er sei der Ansicht, dass "die deutschen Sicherheitsbehörden unnötig Hysterie verbreiten oder unsachlich Informationen von sich geben", erklärt Spitz.

Der Grünen-Politiker leitet aus seinen Erkenntnissen eine Reihe politischer Forderungen, darunter das Ende der Speicherung von Funkzellen und von Geokoordinaten, mehr Rechtssicherheit in der Frage, welche Daten gespeichert werden dürfen, und eine Abschaffung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene, ab. Ob diese Forderungen in die Tat umgesetzt werden können? 

Annika Kremer am Freitag, 27.01.2012 13:56 Uhr

tagsTags: malte spitz vorratsdatenspeicherung überwachung t-mobile die grünen

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6 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Wdo am 28.01.2012 13:35:04

    Hat denn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur VDS nicht verboten weiterhin unnötige Daten zu sammeln und zu speichern und alle bereits gesammelten zu vernichten? Ich meine das wäre so gewesen oder täusche ich mich da? ...

  • Coyotitofirst am 28.01.2012 11:49:02

    @wdo -schöne Idee, mit aller Härte gegen den Gesetzesbruch vorgehen. Du hast hier nur übersehen, dass der Abgeordnete Spitz die Nichteinhaltung der Datensparsamkeit anprangert. Diese steht für Privatunternehmen wie T-Mobile im § 3a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dieser Paragraph selbst gibt f ...

  • Annika_Kremer am 28.01.2012 11:27:33

    Dazu müsste erstmal klar sein, dass eine Straftat begangen wurde. Wenn die Rechtslage wirklich so unsicher ist, wie Spitz das beschreibt, könnte das auch Auslegungssache sein. ...

  • Wdo am 28.01.2012 09:44:03

    Ja und hat denn der Typ jetzt wenigstens Anzeige erstattet oder sondert der nur heiße Luft ab? Ich meine das dies noch immer die gängige Praxis ist wußten wir ja alle schon da braucht's keinen "Captain Obvious" von den Grünen um es nochmal zu bestätigen. Der soll jetzt gefälligst mit aller Hä ...

  • xxmo am 27.01.2012 16:01:13

    wenn es in deinem vertrag stehen würde das sie sich verpflichten die daten nicht zu speichern, ja... ...

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