
Wieder alles dicht bei Web.de & GMX
Sicherheitsdienstleister Heiko Frenzel von Sicherheit-Online.org hatte kürzlich darauf hingewiesen, dass bei GMX und Web.de kritische Lücken bestanden. Da seine Meldungen bei den Unternehmen offenbar ins Leere gingen, reagierte man leider erst nach der Berichterstattung in diversen Online-Portalen.
1&1 Pressesprecher Wilhelm meldete vorgestern zurück, die Technik des Unternehmens sei mit der Behebung der Lücken beschäftigt. Gestern kam grünes Licht, die Schwachstellen seien alle dicht. Es kann jetzt also kein Phishing mehr über eine der beiden Webseiten durchgeführt werden. Auch die Suchfunktion wurde entsprechend korrigiert. Die Verantwortlichen haben sich für das ehrenamtliche Engagement von Herrn Frenzel bedankt.
Text-Quellen: sicherheit-online.org
Lars Sobiraj am Freitag, 27.01.2012 08:58 Uhr
Web.de hat nur das gefixt was man ihnen auf dem Silbertablett präsentiert hat. Ist es wirklich so schwer XSS zu verstehen? PoC: http://m.suche.web.de/web ?origin=serp_sf_atf &q=Cross-Site Scripting'}})%0A alert(document.cookie)/* http://bit.ly/yhzCNt ...
coole sache, gute news! ...
Nach eingehender Kommunikation zwischen Pressesprecher Martin Wilhelm der 1&1 Internet AG und dem Leiter von Sicherheit-Online.org, wurden alle bestehenden Schwachstellen bei den Anbietern GMX und Web.de geschlossen. Betroffen war die „Redirect-Funktion“ und die integrierte Google-Suche, die von ...
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 15:15 Uhr
So schnell wie ursprünglich geplant wird man ACTA nicht umsetzen können. Eine erste große Protestwelle rollte letztes Wochenende über alle internationalen Spitzenpolitiker hinweg. Die nächste wurde bereits angekündigt. Sie befindet sich in Planung. Wenn ACTA dennoch umgesetzt wird, was könnte sich dadurch verändern? Ein Gespräch mit dem fraktionslosen österreichischen Politiker Martin Ehrenhauser.
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 18:18 Uhr
Udo Vetter beschreibt einen kuriosen Fall, bei dem Polizisten in ein Grundstück eindringen, für das kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Ihre Begründung für die Missachtung der Strafprozessordnung: Hätten sie den zuständigen Richter hinzugezogen, so hätte der Betroffene wegen der Verzögerung unverhältnismäßig lange in Haft verbleiben müssen. Auch auf die Hinzuziehung von Zeugen wurde verzichtet.
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