
Urteil: Ungleich ist doch gleich?
In Großbritannien wird derzeit ein Fall heiß diskutiert, in dem ein Teeversand der Urheberrechtsverletzung bezichtigt wird, weil er ein ähnliches Motiv wie das eines Souvenirvertriebs verwendete. Der Teevertrieb verlor vor Gericht. Das Urteil dürfte Auswirkungen auf alle Fotografen des Landes haben.
Die beiden Bilder sehen sich zwar auf den ersten Blick ähnlich, der Inhalt des Bildes ist aber nicht der gleiche. Ursache des Rechtsstreits ist ein Foto in schwarz-weiß mit einem typischen zweistöckigen Londoner Bus in roter Farbe und dem Big Ben im Hintergrund. Auf der Webseite der Temple Island Collection werden zahlreiche Souvenirs verkauft, die mit diesem Motiv bedruckt werden. Der Geschäftsführer Justin Fielder hatte das Foto im August 2005 geschossen und es mit Photoshop nachträglich bearbeitet. Man habe der beklagten Firma New English Teas ausreichend Gelegenheit gegeben, das Foto nachträglich lizenzieren zu lassen. Das Unternehmen lehnte die Zahlung der Lizenz allerdings ab. New English Teas verkauft ihrerseits zahlreiche Teedosen und Verpackungen, die ebenfalls historische Plätze in schwarz-weiß und roter Farbe darstellen.
Richter Bierss vom Patentgericht entschied am 12. Januar, die Ähnlichkeit der beiden Motive sei ausreichend für eine Urheberrechtsverletzung. Jetzt könnten in Großbritannien möglicherweise jede Menge Klagen eingereicht werden, weil sich Fotografen von der Arbeit Dritter inspirieren liessen. Auch dem Richter fiel es nach eigener Aussage schwer, darüber zu entscheiden, ob in diesem Fall ein Alleinstellungsmerkmal betroffen war oder nicht, zumal dieses Motiv jedes Jahr unzählige Male von Touristen abgelichtet wird. Dennoch wurde vom Gericht die intellektuelle Leistung des Fotografen gewürdigt und für schützenswert befunden. Der Souvenirhersteller war bereits im Jahre 2010 gegen das beklagte Unternehmen vorgegangen. Auch in dem Fall wurde der Teehersteller bezichtigt, sich der kreativen Leistung Dritter bemächtigt zu haben. Fotograf Fielder strich seine kreative Arbeit heraus. Die Mischung aus einem S-W Foto und dem roten Bus sei unverwechselbar. Die Geschäftsleitung von New English Teas konnte den Fall bislang nicht kommentieren, weil weitere Fälle vor Gericht vorbereitet werden. Von daher ist bislang unklar, ob man gegen dieses Urteil vorgehen wird.
Bereits im Juni 1997 war es zu einem vergleichbaren Fall gekommen. Noel Gallagher von Oasis und Sony Music klagten gegen das Boulevardblatt "The Sun", weil dieses kurz nach Veröffentlichung des Albumcovers von "Be Here Now" ein Bild mit dem gleichen Motiv veröffentlicht haben. Der Verkauf des Posters konnte aber nicht verhindert werden. Zwar sei das Arrangement sehr ähnlich gewesen. Dennoch beruhte das Bild der Sun nicht auf dem Negativ oder Foto der klagenden Partei.
Anwältin Jane Lambert beurteilt den Ausgang des aktuellen Verfahrens in ihrem Blogeintrag dahingehend, es habe fast den Anschein, als wende sich die Verteidigung des Urheberrechts derzeit gegen das Recht, sich künstlerisch auszudrücken. Wer die beiden Fotos miteinander vergleichen möchte, kann dies hier tun.
Text-Quellen: amateur photographer slashdot dpreview.com
Lars Sobiraj am Donnerstag, 26.01.2012 13:23 Uhr
Dann sein wir mal froh, dass keiner mehr weiß, wer das Rad erfunden hat... http://de.wikipedia.org/wiki/Rad hiermit lässt sich relativ gut zurück verfolgen wer das Rad erfunden hat :D ...
Dann sein wir mal froh, dass keiner mehr weiß, wer das Rad erfunden hat... ...
Im Prinzip schon. Das Gute an DIESEN Urhebern ist allerdings, dass diese aufgrund der Tatsache, dass sie schon vor Jahrtausenden irgendwo verreckt sind, wohl kaum die Möglichkeit zur Klage haben werden. :) Ich als eindeutiger Nachkomme der Urheber dieser Höhlen ...
Zurück zur Steinzeit. Oder sind Höhlenmalereien auch urheberrechtlich geschützt? :m) Im Prinzip schon. Das Gute an DIESEN Urhebern ist allerdings, dass diese aufgrund der Tatsache, dass sie schon vor Jahrtausenden irgendwo verreckt sind, wohl kaum die Möglichk ...
Zurück zur Steinzeit. Oder sind Höhlenmalereien auch urheberrechtlich geschützt? :m) Und zu den Bildern: Okay, beide s/w und roter Bus. Aber solche Sachen gibts en masse und nicht erst seit dem Kläger bei dieser beklopsten Urheberrechtsklage. Und die Motive sind auch unterschiedlich. Auf dem e ...
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 15:15 Uhr
So schnell wie ursprünglich geplant wird man ACTA nicht umsetzen können. Eine erste große Protestwelle rollte letztes Wochenende über alle internationalen Spitzenpolitiker hinweg. Die nächste wurde bereits angekündigt. Sie befindet sich in Planung. Wenn ACTA dennoch umgesetzt wird, was könnte sich dadurch verändern? Ein Gespräch mit dem fraktionslosen österreichischen Politiker Martin Ehrenhauser.
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 18:18 Uhr
Udo Vetter beschreibt einen kuriosen Fall, bei dem Polizisten in ein Grundstück eindringen, für das kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Ihre Begründung für die Missachtung der Strafprozessordnung: Hätten sie den zuständigen Richter hinzugezogen, so hätte der Betroffene wegen der Verzögerung unverhältnismäßig lange in Haft verbleiben müssen. Auch auf die Hinzuziehung von Zeugen wurde verzichtet.
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