
Im US-Recht haben frühere Richtersprüche eine erhebliche Bedeutung. Dementsprechend könnte sich das gestern gesprochene Urteil von Richter Robert Blackburn zum Maßstab für zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle entwickeln. Blackburn ordnete an, dass eine Frau, die des Betrugs verdächtigt wird, die Festplatte ihres Toshiba-Laptops bis zum 21. Februar entschlüsseln und der Polizei Zugriff gewähren muss. Anderenfalls könnte sie unter anderem wegen Missachtung des Gerichts angeklagt werden.
Die Verdächtige, Ramona Fricosu, verwendet die Software "PGP Desktop" des Unternehmens Symantec. Der dabei verwendete AES-Algorithmus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht in realistischer Zeit zu knacken, weswegen ein Zugriff auf die verschlüsselten Daten nur mit dem richtigen Passwort möglich ist.
Fricosus Anwalt, Phil Dubois, bezeichnete den Fall als Angelegenheit von "nationaler Bedeutung". Dubois hat Erfahrung mit der Materie: er vertrat einst den PGP-Erfinder Phil Zimmerman in einem Gerichtsverfahren.
Blackburn argumentierte in seinem Urteil, dass der fünfte Verfassungszusatz, der festlegt, dass sich niemand vor Gericht selbst belasten muss, einer Verpflichtung, möglicherweise belastende Daten entschlüsseln zu müssen, nicht im Wege steht. Der Richter erklärte außerdem, dass ein Gesetz aus dem Jahr 1789, der All Writs Act, der auch herangezogen wird, um Verbindungsdaten von Telefonanbietern anzufordern, auch auf den vorliegenden Fall anwendbar sei und eine Entschlüsselung der Daten rechtfertige. Damit schloss er sich einer Argumentation des US-Justizministeriums aus dem vergangenen Jahr an. Auch in England gilt seit einigen Jahren mit dem "Regulation of Investigatory Powers Act" (RIPA) ein Gesetz, dass es den Ermittlungsbehörden ermöglicht, die Entschlüsselung verschlüsselter Daten anzuordnen. Zuwiderhandlungen können dort mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. In beiden Ländern sind diese Rechtsauslegungen höchst umstritten und werden von Bürgerrechts-Aktivisten massiv kritisiert.
Die Staatsanwaltschaft erklärte in einer offiziellen Stellungnahme, öffentliche Interessen seien gefährdet, wenn es keine Möglichkeit gebe, verschlüsselte Inhalte unter bestimmten Umständen verfügbar zu machen. Werde Frau Fricosu nicht zur Entschlüsselung verpflichtet, gleiche dies "einem Zugeständnis an sie und potentielle Kriminelle (sei es im Bereich Kindesmissbrauch, nationale Sicherheit, Wirtschaftskriminalität oder Drogenschmuggel), dass die Verschlüsselung aller belastenden digitalen Beweise die Bemühungen der Ermittlungsbehörden, solche Beweise durch richterlich genehmigte Durchsuchungsbeschlüsse zu erlangen, erfolgreich bekämpfen und dadurch ihre Anklage unmöglich macht."
Text-Quellen: Privacy Inc@CNET News
Annika Kremer am Dienstag, 24.01.2012 17:58 Uhr
jo, fertig und aus, wie bei jedem fehlurteil.. aber der fall entwickelt sich ja gerade sehr interessant weiter ;) ...
@Novgorod Ich lasse es. Wir reden schon seit Tagen darüber, kommen aber keinen Zentimeter weiter. Der US Richter hat so entschieden, fertig und aus. ...
Einer anderen Person belastenden Material unterschieben ist ja keine Kunst. Das gabs schon vor dem "CryptoRichter". Da ist nichts neues dran. klar - das problem in diesem fall ist aber, dass "vermeintlich verschlüsselte" (oder generell "unlesbare") daten kein belast ...
ja eben - und das ist gerade bei diesem thema extrem gefährlich! ich kann dir auch ne auto-passwortabfrage beim hochfahren verpassen und die festplatte sonst mit zufallszahlen füllen (wenn ich zugriff bekäme natürlich ;)), dann kannst du ja mal versuchen dem richter nen ...
Ansonsten könnten andere Menschen meinen, es wäre doch ein Hase. Nach dem Motto werden alle Verfahren bei Gericht geführt. ja eben - und das ist gerade bei diesem thema extrem gefährlich! ich kann dir auch ne auto-passwortabfrage beim hochfahren verpassen und die ...
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 15:15 Uhr
So schnell wie ursprünglich geplant wird man ACTA nicht umsetzen können. Eine erste große Protestwelle rollte letztes Wochenende über alle internationalen Spitzenpolitiker hinweg. Die nächste wurde bereits angekündigt. Sie befindet sich in Planung. Wenn ACTA dennoch umgesetzt wird, was könnte sich dadurch verändern? Ein Gespräch mit dem fraktionslosen österreichischen Politiker Martin Ehrenhauser.
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 18:18 Uhr
Udo Vetter beschreibt einen kuriosen Fall, bei dem Polizisten in ein Grundstück eindringen, für das kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Ihre Begründung für die Missachtung der Strafprozessordnung: Hätten sie den zuständigen Richter hinzugezogen, so hätte der Betroffene wegen der Verzögerung unverhältnismäßig lange in Haft verbleiben müssen. Auch auf die Hinzuziehung von Zeugen wurde verzichtet.
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