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Kritik an Vorratsdatenspeicherung nimmt zu. Jetzt auch bei der Polizei.

Auch manche Ermittler kritisch beim Thema VDS

Auch manche Ermittler kritisch beim Thema VDS

Die Vorratsdatenspeicherung als Beschäftigungstherapie für Polizisten? Obgleich insbesondere von Innenministern und Bundeskriminalamt immer wieder betont wird, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Kriminalitätsbekämpfung unerlässlich sei, wird dies nun offensichtlich auch aus Kreisen von Ermittlern bezweifelt. Gegenüber dem IT-Kanal gulli.com brachte man die Vorbehalte vor.

In einer der gulli:news-Redaktion und offensichtlich auch Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vorliegenden Kritik eines langjährigen Ermittlers werden gegenüber der Vorratsdatenspeicherung (VDS) aus „praktischer Sicht“ starke Vorbehalte geltend gemacht: Immer wieder, so heißt es da, hätten Masseneingänge von Daten bei ohnehin schwer belasteten Ermittlungsbehörden die Grenzen der Belastbarkeit überschritten. Gebraucht werden statt noch mehr Daten mehr Mitarbeiter, um das jetzige Arbeitspensum möglichst zeitnah erledigen zu können. 

Bereits bei der Ermittlung einer IP-Adresse sei nicht belegt, welche Person sich tatsächlich „hinter dieser Adresse“ verberge. Auch das für die Begründung der Vorratsdatenspeicherung immer wieder vorgebrachte Argument, „Strukturen“ aufzudecken, tauge nicht, eine Straftat zu beweisen. Alleine die Kommunikation einer Person X mit einer Person Y hätte bestenfalls Indizien-, aber keinen Beweismittelcharakter. Dies rechtfertige keine Datensammlungen. Auch wäre mit dem Mitloggen der IP-Adressen nicht belegt, welche Kommunikation zwischen zwei Personen stattgefunden hat.

Allein die Tatsache, dass jede andere Person beispielsweise ein WLAN-Netz genutzt haben könnte, verringere die Beweiskraft im Strafverfahren. Dort brauche man den Täter und keine Verbindungsadressen, die auch Dritten oder Familienmitgliedern zugeordnet werden könnten. Schon in diesem Fall oder auch wegen möglicherweise gehackter WLANs sei spätestens wegen des Zeugnis- und Verweigerungsrechte die Grenze jeglichen Beweiswertes von Verbindungsdaten vor Gericht erreicht.

Zusätzlich stelle sich nach Aussage des Ermittlers auch die Frage der Kosten für die Verwaltung derart riesiger Datenmengen und deren Speicherung im Verhältnis zum Nutzen. Verbindungsdaten alleine reichen für weitere Erfolg versprechende Ermittlungen nicht aus. Damit aber würde der Zweck der Speicherung nicht erreicht und die Maßnahme unverhältnismäßig. Auch könne niemand die Unverfälschtheit dieser Daten sicherstellen und die mögliche Manipulation aufgezeichneter Log-Dateien ausschließen.

Vor dem Hintergrund fiskalisch motivierter allgemeiner Personaleinsparungen bei der Polizei könnte sich danach die Vorratsdatenspeicherung sogar noch ins Schädliche umkehren. Denn bei der Nachverfolgung von Verbindungsdaten würden dank VDS Ermittlungsressourcen gebunden, die sinnvollerweise besser in klassische Ermittlungen gesteckt werden sollten.

Schon heute würden Dienststellen im Bereich der Internet- und TK-Kriminalität angesichts der schieren Menge an einlaufenden Anzeigen "absaufen". Viele Anzeigen seien dabei wenig bis überhaupt nicht relevant. Man liefe bei der gegenwärtigen Rechtslage Gefahr, Ansatzpunkte für Ermittlungen zu schaffen, die im Interesse gewichtiger Ermittlungen besser eingestellt werden sollten. Knappe Personalkapazitäten würden durch Datenspeicherung so in den Massenbereich statt hin zu schweren Delikten verlagert.

Doch selbst Prozesse könnten mit Beweisanträgen zur „Ausermittlung“ von Verbindungsdaten belastet werden. Ermittlungsbehörden wie Justiz hätten aber genug zu tun und bedürften keiner „Beschäftigungstherapie“.

Statt der Vorratsdatenspeicherung bedürfte es daher eher einer Ressourcengewinnung bei Polizei und Justiz. Dazu zähle die Möglichkeit einer zügigen Verfahrenseinstellung bei Straftaten, gerade im Eigentums- und Vermögensbereich, die von Opfern leichtfertig provoziert und mitverschuldet seien. Auch mit diesen Delikten würden riesige behördliche Ressourcen gebunden, welche für wirklich verfolgungswürdige Sachverhalte nicht mehr zur Verfügung stünden.

Bild-Quellen: MedienWatch

Lars Sobiraj am Freitag, 06.01.2012 11:57 Uhr

tagsTags: polizei sabine leutheusser-schnarrenberg justiz vorratsdatenspeicherung

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7 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • widarr am 06.01.2012 20:38:19

    Es gibt ja doch noch weltoffene Polizisten die nicht jeden scheiss mitmachen wollen. Beispiel gibts auch hier: http://www.kritische-polizisten.de ...

  • Metal_Warrior am 06.01.2012 20:01:49

    also gibt es auch seit Ewigkeiten Kritiker bei der Polizei, welche lediglich ignoriert wurden. aber fa sieht man mal wieder je höher der Posten ist, den man inne hat, desto weniger Ahnung hat man von der Materie. Pete ...

  • HellerBarde am 06.01.2012 17:40:16

    Vieles ist Beschäftigungstherapie in der staatlichen Bürokratie. Das ist nur logisch, denn die vom Staat bezahlten Beamten gehören einer hochprivilegierten Klasse an. Der gleichen Klasse wie die Politiker, die unsere Gesetze beschließen! Wir werden ausgebeutet, ohne Rücksicht auf unsere "Rechte ...

  • Sempralon am 06.01.2012 14:58:46

    Mittlerweile gibbet auch Polizisten, die bemerken ... das es ihnen auch ans Leder gehen soll bzw. ihnen das Fell über die Ohren gezogen werden soll! ... denn sie sehen ja auch, sobald sie ihre "Überwachungsräume" verlassen, werden sie evtl. von Kollegen überwacht ... Kollegen, die sie mal verä ...

  • schnuerstiefel am 06.01.2012 13:52:07

    Sieht das nicht so aus als wen die Oberen nicht wissen wie es den unteren geht? Vor allem die Gewerkschaft der Polizei hat ihre Ohren nach oben gerichtet. Es sind eben Radfahrer. Nach oben bücken und nach unten treten. Gerade die Gewerkschaft der Polizei sollte doch für ihre Bedienstete da sein un ...

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