Contra-VDS Demonstration - via medienwatch
Die Diskussionen rund um die Vorratsdatenspeicherung waren 2011 immer wieder in den Medien zu lesen. Und auch zu Anfang des neuen Jahres ist noch keine endgültige Lösung in Sicht. Auch wenn die Umsetzungs-Frist der EU-Kommissarin Cecilia Malmström in Deutschland Ende des Jahres auslief, halten die Gegner stand. Selbst innerhalb der gesamten EU haben von allen 27 EU-Regierungen erst fünf ein Gesetz verabschiedet, das die Speicherung von Telekommunikationsdaten von sechs bis 24 Monaten anordnet.
Bei einem genaueren Blick auf die Argumente der Befürworter werden die schwammigen Ausführungen deutlich. Eine Erhebung gespeicherter Daten solle laut EU nur bei einer „schweren Straftat“ möglich sein. Eine einheitliche Definition für diesen zentralen Begriff fehlt jedoch weiterhin. Auf eine Bitte der EU hin haben elf EU-Regierungen Studien vorgelegt, wofür eine Vorratsdatenspeicherung bei der Strafverfolgung überhaupt gebraucht wird. Was zutage kam, waren jedoch keinesfalls Ermittlungsstrategien bezüglich Kinderpornografie oder Ähnlichem. Die privaten Verbindungsdaten könnten nachweislich in vielen Fällen zur Verfolgung von Betrug oder Internetkriminalität „missbraucht“ werden. Von „schwerer Kriminalität“ also keine Spur. Dies erscheint umso obskurer, da er Europäische Gerichtshof ausdrücklich urteilte, dass die Nutzung von Vorratsdaten zur Ermittlung in Zivilverfahren unzulässig ist. Die weitere Aufweichung des Begriffes „schwere Straftat“ macht sich bereits in einem neuen Entwurf bemerkbar, in dem auch Ermittlungen bei „Hacking“ einen Zugriff auf gespeicherte Informationen rechtfertigen sollen.
Ein weiteres Problem ist laut Kritikern die Sicherheit bei der Umsetzung der Richtlinie in den einzelnen Ländern. Fragen, welche Behörden der jeweiligen Staaten die Daten erheben dürfen, bleiben ungeklärt. Selbst der Umfang der gesicherten Daten ist rechtlich nicht verankert. Über den von der EU geforderten Datensatz betreffend „electronic mails“ herrscht weiterhin Verwirrung. Ob durch die Richtlinie auch die Verbindungsdaten bei Instant Messaging oder Internettelefonie abgedeckt sind, bleibt ungeklärt. Die Frage über den Umfang der Speicherung ist für den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bernhard Witthaut bereits gelöst. Er würde für Ermittlungen im Fall des Zwickauer Terror-Trios gerne wissen, wer wann mit wem telefoniert, gemailt oder gechattet habe. Derzeit habe die Polizei keine Möglichkeit, Kontakte von Verdächtigen zurückzuverfolgen, so Witthaut. Dies sei vielleicht sogar beim Verbot der NPD förderlich. Sein Kollege Rainer Wendt äußerte seine Meinung zur Thematik wesentlich drastischer. In seiner Funktion als Leiter der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) warf er der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine "freiheitsfeindliche" Politik zulasten der Bürger vor. "Frau Leutheusser-Schnarrenberger verzockt deutsche Steuergelder in Brüssel aus rein ideologischen Gründen", so der aufgebrachte Beamte. Ihr angestrebtes Quick-Freeze-Verfahren, sei aus ermittlungstechnischen Gründen völlig ungeeignet.
Die VDS-Gegnerin sieht die Lage vorerst jedoch noch gelassen. So habe die EU bereits zugegeben, dass die Richtlinie Lücken aufweise und somit ohnehin eine Änderung bevorstehe. Erst dann habe das Bundesjustizministerium vor, etwas in nationales Recht umzusetzen. Das drohende Vertragsverletzungsverfahren bleibt für Leutheusser-Schnarrenberger allem Anschein nach eher nebensächlich. Aktuell stünden gegen Deutschland mehr als 50 derartiger Verfahren aus unterschiedlichsten Gründen im Raum. Bleibt die Ministerin trotz innerparteilichem Druck ihrer Linie treu, muss wohl auf eine überarbeitete Fassung der Richtlinie gewartet werden. Ob diese Leutheusser-Schnarrenbergers Haltung jedoch die Hände spielt, bleibt fraglich. Unter dem Strich wären die möglichen Strafzahlungen an die EU nichtsdestotrotz günstiger als alle Maßnahmen, die man für die geforderte Vorratsdatenspeicherung treffen müsste. Denn auch die in die Verantwortung gezogenen Telekommunikationsdienstleister werden die Datensicherung nicht gratis übernehmen.
Bild-Quellen: medienwatch
Text-Quellen: heise
Julian Wolf (g+) am Mittwoch, 04.01.2012 15:43 Uhr
Gibt es doch schon. Wie sonst kann man sich das Erklären das jemand abgemahnt würde, weil er vor ein paar Wochen sich z. B. einen aktuellen Kinofilm heruntergeladen hat. Da steckt etwas ganz anderes dahinter. Der Albtraum des Saates ist wenn jeder Bürger seine Festplatte verschlüsselt. Der Saat wil ...
dann darf gespeichert werden beim Verdacht auf "Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen". Abs 1 reicht doch: (1) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikation ...
Nein (Damit ist der Rest des Beitrages hinfällig). Hättste besser mal nachgeschaut.. 10 sekunden googeln ersparen einem dann solche Beiträge :coffee: Ich mag keine Beiträge bei denen ich erstmal Google bemühen muss um mein "Gegenüber" zu verstehen... Es werden woh ...
Ohne jetzt nachzuschauen: §100 TKG ist die Speicherung zu Abrechnungszwecken oder? Nein (Damit ist der Rest des Beitrages hinfällig). Hättste besser mal nachgeschaut.. 10 sekunden googeln ersparen einem dann solche Beiträge :coffee: ...
OK... ich hätte wohl einfach nich ein "teilweise" einfügen sollen... dann zufrieden? Ohne jetzt nachzuschauen: §100 TKG ist die Speicherung zu Abrechnungszwecken oder? Dann frage ich mich aber wozu man diese Daten bei Flatrates überhaupt braucht? Richtig! Man braucht sie nicht und sie werden trotzd ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.