ehemaliger Screenshot von Kino.to
Der 47-jährige Mann ist der Vierte, der als ehemaliges Mitglied des Betreiberteams von einem deutschen Gericht zu Rechenschaft gezogen wird. Wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mitteilte, war er als „Serverbeschaffer“ für die zwielichtige Seite tätig. Später soll er einen sogenannten Filehoster betrieben haben, auf dessen Webpräsenz urheberrechtlich geschütztes Material zum Download angeboten wurde. Gegen Aufpreis wurde Käufern ein Account zur Verfügung gestellt, durch den die Daten mit einer schnelleren Transfergeschwindigkeit auf den heimischen PC wandern konnten. So war es dem Schuldigen 2008 angeblich möglich, einen Umsatz von 630.000 Euro zu verbuchen, den er zur Hälfte als Gewinn behielt. Laut GVU stammten zwei Drittel seiner Einnahmen gar aus Abo-Fallen. Unter dem Strich brachte ihm das am Mittwoch eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten ein.
Der Richter Mathias Winderlich befand überdies, dass es keinen Unterschied zwischen dem Stream eines Films und dem Download eines entsprechenden Werkes gebe. Aus technischer Sicht wird bei einem bloßen Stream kein ganzteiliger Film auf der Festplatte des Konsumenten abgelegt, wohingegen ein Download die gesamte Datei aus dem Internet herunterlädt. In der Urteilsbegründung hieß es, dass sich die Mitarbeiter bei Kino.to durchaus darüber im Klaren gewesen seien, dass sie mit ihrer Webpräsenz das Recht verletzten. Es müsse gezeigt werden, dass derartige Vergehen nicht geduldet werden können, zitiert der Spiegel Winderlich.
Text-Quellen: spiegel
Julian Wolf (g+) am Donnerstag, 22.12.2011 21:19 Uhr
Der Richter Mathias Winderlich befand überdies, dass es keinen Unterschied zwischen dem Stream eines Films und dem Download eines entsprechenden Werkes gebe Genau danach folgt dieser Satz Aus technischer Sicht wird bei einem bloßen Stream kein ganzteiliger Film auf der Festp ...
Naja, das war ein Richter am Amtsgericht. Die Sprengkraft ist minimal bis nicht vorhanden, da an den Amtsgerichten regelmäßig sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Jetzt rate mal wieso ich das gepostet habe... Das beinhaltet einiges an Sprengkraft. Beson ...
Das beinhaltet einiges an Sprengkraft. Naja, das war ein Richter am Amtsgericht. Die Sprengkraft ist minimal bis nicht vorhanden, da an den Amtsgerichten regelmäßig sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Es wäre eher ein Wunder, wenn es an den Amtsger ...
Der Richter Mathias Winderlich befand überdies, dass es keinen Unterschied zwischen dem Stream eines Films und dem vergewaltigen eines Kindes gebe.:p:p:p:p:p:p:D:D:D ...
Oha, schon der zweite Verurteilte, der eine Verbindung zum Gulli Inhaber bestätigt. Fragt sich nur, für was diese Summe fliessen sollte. Werbung für Firstload. Kino.to hatte doch sogar eine eigene Firstload Seite. Also nicht diese, die 99% der Szeneadmins haben sonde ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.