
Der "Bundestrojaner"
Bekannt wurde das Vorhaben der Kulturminister, Lehrerverbände und Schulbuchverlage Mitte Oktober. Im verabschiedeten neuen Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG wurde im § 6, Absatz 4 eine strittige Regelung einführt. So sollte künftig pro Jahr mindestens ein Prozent aller öffentlichen Schulen durch eine Art „Schultrojaner“ nach vermeintlichen Schwarzkopien von Schulbüchern oder Ähnlichem durchsucht werden. Insofern illegal eingescannte Bücher oder andere Dokumente gefunden würden, sollten die betreffenden staatlichen Schuleiter und Lehrkräfte mit „disziplinarischen Maßnahmen“ zu rechnen haben. Hinzu könnten zivil- und strafrechtliche Sanktionen kommen.
Wie der Blog Netzpolitik.org am Mittwoch berichtete, wurde der Einsatz einer derartigen Software nun jedoch vorerst auf Eis gelegt. Die Kultusministerkonferenz erklärte in einer Pressemitteilung, dass die Vertragspartner im ersten Quartal 2012 ein weiteres Gespräch führen würden, um über mögliche Alternativen zu diskutieren. Während man das geistige Eigentum schützen wolle, müssten auch die Rechte der beteiligten Lehrkräfte gewahrt werden, so die Mitteilung.
Auf welche Praktik sich die Verantwortlichen in 2012 einigen werden, ist noch unklar. Fragen, weshalb die Länder einem derartigen Vertrag überhaupt erst zugestimmt haben, bleiben ebenfalls. Nach dem Bekanntwerden des Projektes reagierten einige Verbände mit herben Vorwürfen. So auch der Lehrerverband der Philologen, der die Umstände in einer Pressemitteilung vom November als „Skandal“ bezeichnete. So seien vor der Vereinbarung weder die Datenschutzbeauftragten der Länder eingebunden, noch die zum Einsatz kommende Software geprüft worden. Im Falle einer Umsetzung wäre wohl jede Schule dazu verpflichtet, das fragliche Tool in ihr Netzwerk zu integrieren, wo die Verlage es eventuell zur Durchsuchung aktivieren könnten. Bezüglich der rechtlichen Aspekte wurde diese Art Spionage noch von keinem Gericht geprüft.
Julian Wolf am Donnerstag, 22.12.2011 16:44 Uhr
Meine Frau ist frischgebackene Lehrerin Englisch/Deutsch. Natürlich haben Schulen (aber auch nur teilweise) die Klassensätze Lehrbücher für die Schüler. ABER erstens sind davon bei weitem nicht alle Bücher besonders prickelnd, zweitens wär ja ein bissl Abwechslung nicht schlecht... zusätzlic ...
Ich finde es schon recht bedenklich wenn in einem so reichen Staat wie Schland Schüler und Lehrer zu illegalen Kopien greifen müssen weil sie sich das legale Material nicht leisten können. Wer arm ist hat somit weniger bis keine Chance auf Bildung oder wie? Ich finds zu ...
Ich finde es schon recht bedenklich wenn in einem so reichen Staat wie Schland Schüler und Lehrer zu illegalen Kopien greifen müssen weil sie sich das legale Material nicht leisten können. Wer arm ist hat somit weniger bis keine Chance auf Bildung oder wie? Ich finds zum kotzen, fast wie die GEM ...
Nicht ganz richtig. Was ich auf die schnelle gefunden hab sind bis zu 20 Seiten erlaubt zu kopieren. Korrekt. Vielleicht nehmen das manche Lehrer nicht so ernst, aber grade die Praktikanten in meinem Umfeld nehmen sehen d ...
Echt, die Spinner müssen so ein riesiges Loch im Kopf haben Leider NOCH nicht... Und gerade erinnere ich mich schmunzelnd an die schockierte Belehrung meines Pseudo-Vorgesetzten in Sachen IT, der mir den Zugang zum Server blockieren wollte, weil ic ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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