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UMG sperrt Videos eigenständig

UMG und Youtube (Symbolbild)

UMG und Youtube (Symbolbild)

Wie jetzt bekannt wurde, darf die Universal Music Group über direkten Zugang zum Youtube-Backend Videos eigenständig löschen. Und das nicht nur bei Urheberrechtsverletzungen. In den aktuellen Fall ist der Unternehmer Kim Dotkom, früher Kim Schmitz verwickelt.

 Wie gulli:news bereits berichtete, ließ der Unternehmer Kim Dotkom einen angeblich fünf Millionen Euro teuren Werbeclip produzieren, um auf seinen One-Click-Filehoster Megaupload aufmerksam zu machen. In dem etwa vier Minuten langen Clip werden unter anderem viele Prominente präsentiert, die begeistert über die Geschwindikeit von Megaupload erzählen.

Kritik wurde an der Universal Music Group und an Youtube laut, nachdem das Video kurzfristig gesperrt wurde. Die Begründung lautete, dass einige Stars der Veröffentlichung angeblich nicht zugestimmt hätten. Gegen diese Sperre klagte Megaupload in den USA - das Video ist wieder abrufbar.

Wie UMG jetzt jedoch vor Gericht in einem Schreiben erklärte, habe Youtube direkt mit der Sperrung des Video nichts zu tun - sie sei von UMG selbst vorgenommen worden, anscheinend über einen eigenen Backend-Zugang.

Doch wie in der veröffentlichten Eingabe zu lesen ist, legt der zwischen Youtube und UMG geschlossene Vertrag "Copyright Act" fest, in welchen Fällen gesperrt werden darf, aber anscheinend nicht nur bei Urheberrechtsverletzungen. "The Copyright Act authorizes injunctions for certain offenses - including copyright infringement"

Welche anderen Fälle eine Sperrung rechtfertigen würden, darüber lässt UMG das Gericht und den Leser im Unklaren.

Spiegel Online fragte sowohl bei Google (als Besitzer von Youtube) und UMG nach, wie weit diese besonders eingeräumten Rechte denn reichen würden. UMG hat bisher nicht geantwortet, Google ließ verlauten: "Unsere Partner haben nicht weitreichende Rechte, alles aus unserem Angebot zu entfernen, was ihnen nicht gefällt." Das ist sehr frei formuliert und gibt keine wirkliche Antwort auf die Frage, wie weit die Rechte gehen und in welchen anderen Fällen gesperrt werden darf.

Die Vertragspartner könnten allerdigs in bestimmten Fällen Liveaufnahmen entfernen, wenn das vertraglich so geregelt ist.

Sollte noch eine Stellungnahme der UMG folgen, wird diese hier natürlich als Update erscheinen.

Text-Quellen: SpOn

Robert Clausen am Samstag, 17.12.2011 16:32 Uhr

tagsTags: copyright umg copyright act youtube

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vgwort
 
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14 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Nubi am 18.12.2011 13:46:57

    Ich bin anscheinend echt aus dem Spiel draussen- Dass sich das Kimble mittlerweile "Kim DOTCOM" war mir echt neu. Aber geiler selbstironischer Name, das muss man ihm lassen. :D Bin mal gespannt wie er sich beim nächsten Mal nennt: Kim Cloud, Kim Ajax oder iKIM... ...

  • AktiVatiOn am 18.12.2011 12:21:25

    Nutzt das Addon nicht auch einen Proxy? Ich finds erschreckend was die Leute alles fressen ohne zu hinterfragen. Das sollte wohl jedem klar sein wie das funktioniert?! Siehe Kommentar von Gayeye :p Von alleine mit bisschen zaubern wird das nicht funktionier ...

  • user124 am 18.12.2011 10:52:24

    google hat hausrecht auf den youtube servern und deswegen können sie dort machen was sie wollen - das ist das problem. ...

  • alter_Bekannter am 18.12.2011 09:12:46

    Nutzt das Addon nicht auch einen Proxy? Ich finds erschreckend was die Leute alles fressen ohne zu hinterfragen. ...

  • RightRound am 18.12.2011 07:05:27

    Das ist doch ein alter Hut, solche Zugänge haben dei auch bei den bekannten Filehostern wie Megaupload un co. Und auch da wurde schon Kritik geübt über die willkürlichen Kriterien. Warner hatte ebenfalls einen Zugang bei Hotfile mit erweiterten Rechten, um alle ...

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