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Bundestag gibt grünes Licht für Online-Parteitage

Deutscher Bundestag

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Deutsche Parteien dürfen ihre Parteitage aus rechtlicher Sicht auch vollständig ins Internet verlagern. Dies geht aus einem Bericht des Bundestages hervor. Der Politiker Volker Beck von den Grünen hatte die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages gebeten, zum aktuellen Thema ein Gutachten anzufertigen. Im nun veröffentlichten Schreiben legitimierte die Institution die virtuelle Form der Parteiversammlung.

Insbesondere die Piraten bringen das Thema Internet in letzter Zeit vermehrt auf politischer Ebene zur Sprache. Auch für das Gutachten des Bundestages gaben die jungen Demokraten letztendlich den Anlass. Die Partei entsendet keine Delegierten auf bestimmte Treffen, sondern hält ausschließlich reine Mitgliederparteitage ab. Entsprechend ist man durch die steigende Zahl an Mitgliedern zu Alternativen gezwungen. Aufgrund einer Diskussion zu diesem Thema auf Twitter ließ der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, die Situation aus rechtlicher Sicht prüfen.

Der Bundestag gab in seinem Schreiben nun grünes Licht für virtuelle Treffen im Netz. Man geht sogar so weit zu behaupten, dass Mitgliederversammlungen im Internet als gleichwertig gegenüber realen Treffen anzusehen seien. Entsprechend könnte eine Partei auch völlig auf konventionelle Versammlungen verzichten. Jedoch müsse darauf geachtet werden, dass die Vorgaben des Parteiengesetzes durch entsprechende technische Vorkehrungen eingehalten werden. Dazu gehört es auch, einer möglichen Manipulation entgegenzuwirken. Befürworter behaupten diesbezüglich, dass beispielsweise bei Gesprächsprotokollen oder Abstimmungen im Realen ebenfalls ein gewisses Betrugsrisiko besteht.

Auf technischer Seite schlägt der Bundestag die Benutzung gewisser Sicherheitscodes vor, die Rechte bezüglich Stimmgleichheit, Mandatsprüfung und Wahlgeheimnis garantieren. Die genaue Ausgestaltung bleibt jedoch der Partei überlassen und ist legitim, insofern kein Verstoß gegen die jeweiligen Vorschriften besteht.

Zwar kommt die Beurteilung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages keinem richterlichen Beschluss gleich, die Interpretation des Mitgliederversammlungsgesetzes ist nichtsdestotrotz richtungsweisend für internet-affine Parteien. Inwiefern die großen Volksparteien jedoch auf diesen Zug aufspringen werden, bleibt selbstredend fraglich.

 

Bild-Quellen: tierjarten

Julian Wolf am Donnerstag, 15.12.2011 17:38 Uhr

tagsTags: online grüne bundestag parteitag piraten partei

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7 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Shodan_v2-3 am 16.12.2011 17:13:04

    "Im nun veröffentlichten Schreiben legitimierte die Institution die virtuelle Form der Parteiversammlung." Der wissenschaftliche Dienst legitimiert überhaupt nichts! Er hat lediglich bekannt gegeben, dass er der Meinung ist, Parteiversammlungen über das Netz abzuhalten verstoße nicht gegen das P ...

  • Thorzton am 16.12.2011 16:34:38

    Ach, hat sich dieses sogenannte Internet jetzt schon durchgesetzt? :coffee: Ja nur für das Cathering sieht man noch Probleme, aber Liefrheld.de versucht das gerade zu lösen. ...

  • Noobtuber1337 am 15.12.2011 21:15:03

    Ach, hat sich dieses sogenannte Internet jetzt schon durchgesetzt? :coffee: ...

  • Warlord85 am 15.12.2011 20:51:33

    Diskutieren und beraten im / über Internet ist ne gute Sache die schon lange hätte Einzug halten müssen. Geht auch spontaner als so ein richtiges Treffen, man braucht keinen Veranstaltungsort, muss nirgendwo hinfahren und sich auch nicht um Übernachtungsmöglichkeiten kümmern etc. Nur bei Wah ...

  • StaTiC am 15.12.2011 18:45:00

    das sollte auch weniger ernst gemeint sein ;-) ...

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