
Das Internet, so schreiben die Netzpolitiker in der Präambel zu ihrer Erklärung, sei für sie "immer auch mit dem Begriff der Freiheit verbunden, die einhergeht mit dem Schutz dieser Freiheit und dem Vertrauen in den mündigen Bürger." Der Schutz von individuellen Freiheiten, insbesondere der freien Meinungsäußerung und der informationellen Selbstbestimmung, halten die CSU-Netzpolitiker für "zentrale Aufgaben der Politik und des Staates". Aus diesem Selbstverständnis - das sich nominell kaum von dem der Vorratsdatenspeicherungs-Kritiker anderer Parteien oder Gruppierungen unterscheidet - heraus sprechen sich die Politiker gegen die Vorratsdatenspeicherung aus.
Im Detail allerdings ist die von CSUnet geäußerte Kritik weitaus vorsichtiger als die anderer Vorratsdatenspeicherungs-Gegner; in einigen Bereichen will man auch nicht komplett auf eine Speicherung verzichten, sondern diese lediglich einschränken. Auch im Falle der ebenfalls im Positionspapier angesprochenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), also des Abhörens von VoIP-Gesprächen unter Verwendung eines Staatstrojaners, kommt die Kritik von CSUnet eher verhalten und kompromissbereit daher.
Die Speicherung von Standortdaten - wie sie etwa bei der Erfassung von Mobilfunk-Gesprächen anfallen, wenn die Funkzelle mit gespeichert wird - lehnen die CSUnet-Mitglieder "generell ab". "Durch Smartphones mit ihrer dauerhaften Internetverbindung und einer Vielzahl von Flatrateangeboten entstehen bei normaler Nutzung nahezu lückenlose Bewegungsprofile," befürchten die Politiker. Eine derartige massenhafte Erfassung führe "mehr zu falschen Verdächtigungen als zu konkreten Spuren" und sei daher abzulehnen.
Ähnlich bewertet CSUnet die Erfassung von E-Mail-Daten. Eine Erfassung, wer wem wann E-Mails schicke, sei "ein Überwachungsausmaß, das die Grenze zur Verhältnismäßigkeit in nicht hinnehmbarer Weise übersteigt". Zudem sehen die Politiker das Problem, dass angesichts des großen Aufkommens von Spam-Mails zahlreiche komplett nutzlose Daten angehäuft würden. Interessant ist, dass die CSU-Netzpolitiker dabei von einer fehlerhaften Zahl von 99% Spam-Mails ausgehen. Tatsächlich liegt dieser Wert derzeit aktuellen Studien zufolge bei etwa 70% (siehe etwa diesen Bericht basierend auf Zahlen des Unternehmens Symantec).
Zu Telefonverbindungsdaten schreibt CSUnet: "Die EU-Richtlinie setzt auf die Speicherung der Telefondaten; also Informationen darüber, wer, wann und mit wem telefonischen Kontakt hat. Auch in Zeiten von Flatrate-Angeboten sind Einzelverbindungsnachweise immer noch Standard. Da diese in der Regel mindestens zwei bis drei Monate verfügbar sind (bei Onlinerechnungen sogar länger), sieht der CSUnet hier keinen zusätzlichen Speicherbedarf durch das Gesetz." Was allerdings dabei nicht berücksichtigt wird: nach aktuellem Recht sind derartige Datenspeicherungen - auch wenn sie von einigen Unternehmen durchgeführt werden - verboten. Es dürfen lediglich Daten gespeichert werden, die zu Abrechnungszwecken wichtig sind. Der Vorschlag von CSUnet basiert also streng genommen auf einer illegalen Praxis einiger Unternehmen.
Bei konkretem Verdacht einer schweren Straftat sollen laut CSUnet auch zusätzliche Daten erhoben werden können. Dabei sollen Zugangswege, die die Provider - wie etwa Skype - freiwillig bereit stellen, den Vorrang vor einer Quellen-TKÜ haben. Letztere wird jedoch ebenfalls nicht kategorisch ausgeschlossen. "Da die Richter hierbei über einen starken Grundrechtseingriff entscheiden, müssen die Maßnahmen von Richtern angeordnet werden, die den nötigen technischen Sachverstand besitzen und die technisch teilweise sehr spezifischen Details einer eingesetzten Software oder ermittlungstechnischer Instrumente verstehen und deshalb einschätzen können. Wir wollen, dass die betreffenden Richter diese Erfahrung durch tägliche Praxis und regelmäßiger Befassung mit der Thematik und der dazugehörigen Technik vorweisen können," erklären die CSU-Netzpolitiker außerdem. Dabei wäre zu prüfen, ob "entsprechende Kompetenzcluster auf Länderebene gebildet werden sollten".
Bei der Speicherung von IP-Adressen und den dazugehörigen personenbezogenen Daten ist die Meinung von CSUnet ambivalent. Die Gruppe ist der Ansicht, dass bei der Verfolgung von Straftaten im Internet "die IP-Adresse oftmals die einzige Spur" sei. Aus diesem Grund sei es wichtig, diese IP-Adresse dem Anschlussinhaber zuordnen zu können. Eine Speicherung dieser Daten eröffne aber gleichzeitig auch großes Missbrauchspotential, beispielsweise durch die Abmahnindustrie. Im Falle einer Einführung einer Speicherpflicht für IP-Daten will CSUnet daher eine zivilrechtliche Nutzung in jedem Fall ausschließen. Daneben wünschen sich die Netzpolitiker eine genaue Evaluation, bei welchen Daten und über welche Fristen eine Speicherung überhaupt sinnvoll und notwendig ist. Daneben müsse die Vorratsdatenspeicherung auch daraufhin überprüft werden, ob sie "aus datenschutzrechtlicher Sicht tragbar" sei.
Letztendlich spricht sich CSUnet dafür aus, dass "bis zum Ende der Evaluierung der Vorratsdatenspeicherung im Frühjahr 2012 durch die EU, kein neues Gesetzgebungsverfahren angestrengt werden soll. Ein Vertragsverletzungsverfahren kann und muss im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Brisanz und die hohen Vorgaben des Verfassungsgerichts billigend in Kauf genommen werden." Außerdem müsse sich die Gesellschaft "klar darüber werden, ob sie einen so umfangreichen Eingriff in ihre Grundrechte hinnehmen will, um einige wenige Verbrechen mehr aufklären zu können." Anschläge "wie in Norwegen oder durch Naziterrorgruppen in Deutschland", so die CSU-Netzpolitiker, ließen sich "nachweislich auch durch die Vorratsdatenspeicherung nicht verhindern." Die Bevölkerung müsse an einer derart brisanten Entscheidung außerdem angemessen beteiligt werden. Dieser Prozess müsse "von einem hohen Maße an Transparenz, Offenheit und Information geprägt sein". Eine Vorratsdatenspeicherung im Sinne der derzeit gültigen EU-Richtlinie lehnt die Gruppe ab. Dagegen hält sie "eine Überprüfung der Anschlusskennung über die beim Provider gespeicherte IP-Adresse bei Verdacht auf schwere und schwerste Straftaten und nach fundiertem richterlichem Beschluss halten wir für ein geeignetes Instrument der Verbrechensbekämpfung."
Annika Kremer am Donnerstag, 15.12.2011 16:20 Uhr
Außerdem müsse sich die Gesellschaft "klar darüber werden, ob sie einen so umfangreichen Eingriff in ihre Grundrechte hinnehmen will, um einige wenige Verbrechen mehr aufklären zu können." Ich finde das einen wichtigen Punkt. Es hat nämlich den Anschein, als ob das noch nicht à ...
Dazu fällt mir an die CSU gerichtet nur eins ein: Nice try :coffee: ...
„Die CSU will diese Vorratsdatenspeicherung und wir werden sie auch durchsetzen“, betonte Parteichef Horst Seehofer. Das Papier sei „ein Diskussionsbeitrag“, ändere aber nichts an der grundsätzlichen Linie. „Die Position der CSU ist völlig klar“, bekräftigte auch Innenmi ...
naja klingt besser als es aussieht in einen punkten wollen sie die Speicherung lediglich einschränken. Einschränkungen kann man ohne viel Aufwand weiter lockern oder aufheben. Richtig! Jedes Gesetz von CDU o.ä. wurde so "eingeschränkt" bis es irgendwann legal und ...
ach...wie volksnah...LOL ich glaub eher, da gabs zuvor ne aktuelle wählerstimmen-studie und der schiss vor den piraten hat für diesen aktionismus gesorgt. die csu steht doch nur noch für hochverrat, lügner und betrüger. mehr als das haben diese pfeifen eh nicht drauf...so wie der rest unseres ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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