Bundestag. Foto: Lars Sobiraj
Wie MdB Halina Wawzyniak (Die Linke) am 24. November in ihrer Rede festhielt, umfasst der Industriestandort Deutschland leider auch die „Abmahnindustrie“. Lukrative Gewinne würden aufgrund der Unwissenheit der Bürgerinnen und Bürgern unter Androhung unglaublich hoher Kosten generiert. Wawzyniak kritisierte dabei vor allem die Berechnung der Schadenshöhe. Diese errechnet sich aus der Annahme der Juristen, dass eine Datei (Musikstück, Porno, Kinofilm etc.) stündlich von vier Nutzern heruntergeladen würde. Nach einer Stunde verfügen also fünf Personen über die Datei, die sie in den nächsten 60 Minuten wieder jeweils vier weiteren Personen zugänglich machen. „Nach sieben Stunden, so besagt es rein rechnerisch die sogenannte Vervielfältigungskette, seien bereits 78.125 illegale Kopien im Umlauf.“ Nach 15 Stunden müsste, so die Logik der Abmahnanwälte, jede Bürgerin und jeder Bürger auf dieser Erde über diese eine Raubkopie verfügen. Das tun sie aber nicht. „Wer hat hier eigentlich den schweren Schaden? Das ist absurd“, so die Bundestagsabgeordnete Wawzyniak weiter. Die Telekom gibt jährlich nach eigenen Angabe 2,4 Millionen Realnamen und Adressen von Tauschbörsenbenutzern heraus. Und dann wird aus dem Abmahnen das „Absahnen“. Rund 600.000 Abmahnungen mit einem Gesamtwert von 500 Millionen Euro wurden alleine im Jahr 2010 verschickt.
Edgar Franke (SPD) wies zwar auf die Fehleranfälligkeit der Identifikation der Anschlussinhaber von IP-Adressen hin. Zahlreiche Nutzer würden zu Unrecht abgemahnt. Die restlichen Fraktionen konnten am eingebrachten Gesetzentwurf dennoch wenig Gefallen finden. Ansgar Heveling (CDU/CSU) kritisierte, dass "Die Linke" die Abmahnmöglichkeiten lediglich in einem Rechtsbereich (also: Urheberrecht) begrenzen wolle. Die Partei mache es sich zu einfach. Auf komplizierte Sachverhalte gebe es nun einmal keine einfachen Antworten, so Heveling. Zwar gebe es "schwarze Schafe", die das Abmahnverfahren zu einem Geschäftsmodell entwickelt haben. Allerdings möchte der Abgeordnete mehr zuverlässige Daten zur Hand haben, bevor diesbezüglich eine Entscheidung gefällt werden könne. Dass Abmahnungen im Urheberrecht grundsätzlich rechtsmissbräuchlich seien, sei aber nicht der Fall. Den Streitwert zu begrenzen würde laut Heveling auf viele Nebeneffekte nicht eingehen. Man müsse zwischen verschiedenen Fallkonstellationen differenzieren. Er schlug stattdessen vor, die Rechtsanwaltskammern zu stärken, damit diese auf berufsrechtlichem Weg dagegen vorgehen. Ansgar Heveling glaubt, es gehe den Linken primär darum, mit „Gefühlspolitik“ Stimmung zu machen und „ein Symbol zu platzieren“. Auch will er lieber darauf warten, dass Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den schon vor längerer Zeit angekündigten „Dritten Korb“ zur Novelle des Urheberrechts vorlegt. Bislang war dieser an inhaltlichen Differenzen zwischen den Vertretern der Regierungskoalition gescheitert.
Lars Sobiraj aka Ghandy meint:
Im Verlauf der Sitzung kamen Ende November zahlreiche Meinungen zum Tragen. Einigkeit gab es lediglich in dem Punkt, dass etwas geschehen soll. Allerdings ist man uneins darüber, an welchen Punkten der Gesetzgeber konkret gegen den Abmahnwahn vorgehen soll. Schade! Folglich bleibt die Deckelung der Abmahnkosten laut § 97a Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes bestehen. Deshalb wird es auch so bald keinen Ersatz der Kosten für unberechtigte Abmahnungen, eine Einschränkung der Auskunftspflicht Dritter oder neue Regelungen zu außergerichtlichen Kosten geben. Bleibt zu hoffen, dass im Bundestag bald etwas geschieht, was die Rechte der Verbraucher (und nicht nur die der Rechteinhaber) stärkt und gleichzeitig verhindert, dass die Schlote der "Abmahnindustrie" weiterhin in vollen Zügen rauchen können. Wir haben auf gulli.com immer wieder darüber berichtet, welche Blüten der seit Jahren anhaltende Abmahnwahn treibt und auch, welchen Schaden die Urheberrechtsproblematik bei der Kreativwirtschaft anrichtet. Speziell die kleinen Labels und weniger bekannten Künstler sind neben den Abgemahnten die Verlierer dieser Situation. Möglicherweise war der Entwurf der Linken nicht der Königsweg. Es verging aber seit Aufkommen von Napster Ende der 90er Zeit genug, nach diesem zu suchen und ihn endlich zu beschreiten!
Wer sich für Details interessiert: Den Gesetzentwurf kann man hier herunterladen und einsehen.
Bild-Quellen: Download Icon von Gianluca75
Text-Quellen: bundestag.de Digitale Linke bundestag.de
Lars Sobiraj (g+) am Montag, 12.12.2011 21:35 Uhr
tja bei solchen Entscheidungen sieht man wieder deutlich wer auf welcher Gehaltsliste steht. ...
Dann schau mal, wie viele Rechtsanwälte etc im Bundestag sitzen ;) Vor allem bei der FDP. Und wenn für Jura intellektuell nicht ganz reicht, geht BWL auch noch. ...
Ich glaube als Jurist hält man sich diese Praxis gerne offen. Zum Glück sind Juristen nicht in der Politik vertreten. Dann schau mal, wie viele Rechtsanwälte etc im Bundestag sitzen ;) ...
Ich glaube als Jurist hält man sich diese Praxis gerne offen. Zum Glück sind Juristen nicht in der Politik vertreten. ...
diese abgefuckten Lobbyisten... ehrlich, es geht zu weit... ich würde gerne wissen welche hohen Regierungsbeamten dafür geschmiert werden. *zensiert* Wer runterlädt soll von mir aus bestraft werden. Aber zu angemessenen und für den privaten Menschen angepassten Bedingungen (z.B. Album runtergelad ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Sener Dincer am 14.06.2013, 11:47 Uhr
Bezugnehmend auf die anhaltende Protestbewegung gegen Ministerpräsident Erdogan hat nun auch der StudiVZ-Gründer Ehssan Dariani seine Ansichten offenbart. Via Facebook-Mitteilung teilt er mit, dass möglicherweise die Zeit für einen bewaffneten Kampf gegen die türkische Regierung gekommen sei – und zwar „Stauffenberg-like“.