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Vorratsdatenspeicherung: EU-Strafzahlung bereits Ende Dezember?

Europäische Union (Flagge)

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Einem Bericht der Zeitung "Die Zeit" zufolge muss sich das deutsche Bundesjustizministerium sich auf eine Strafzahlung an die EU aufgrund des andauernden Verzichts auf eine Vorratsdatenspeicherung einstellen. Diese könnte dem Bericht zufolge bereits Ende Dezember fällig sein.

Wie die Zeitung nach eigenen Angaben "am Rande der Innenministerkonferenz in Wiesbaden" erfuhr, wird EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström Deutschland am 27. Dezember zum zweiten Mal formell auffordern, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Mit dieser zweiten Aufforderung werde Malmström auch die bereits angedrohte Strafzahlung einfordern, hieß es im vertraulichen Kamingespräch der Ressortchefs von Bund und Ländern. Noch unbekannt ist, welche Höhe die Zahlung haben wird. Adressiert wird die Forderung an das für die Umsetzung der Richtlinie zuständige Bundesjustizministerium unter Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Eine mögliche Strafzahlung an die EU wegen der Nichtumsetzung der Direktive wird bereits seit Monaten diskutiert. Befürworter der Vorratsdatenspeicherung nannten dies stets als Argument für eine möglichst rasche Wiedereinführung der umstrittenen Sicherheitsmaßnahme. Daneben ist diese Gruppe nach wie vor von der Wichtigkeit der Vorratsdatenspeicherung für die Bekämpfung schwerer Kriminalität überzeugt. Erst kürzlich forderte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich die Vorratsdatenspeicherung angesichts der Neonazi-Morde (gulli:News berichtete). Gegner der Vorratsdatenspeicherung, darunter die Bundesjustizministerin, verweisen auf die Gefahr eines unverhältnismäßigen Eingriffs in die Bürgerrechte sowie darauf, dass einige Experten die Effektivität der Vorratsdatenspeicherung bezweifeln.

Eine Einigung ist nicht in Sicht. Eine von Friedrich als Kompromiss vorgeschlagene drei- statt sechsmonatige Speicherung (gulli:News berichtete) konnte sich ebenfalls nicht durchsetzen. Zudem würde dies die EU-Richtlinie, die eine mindestens sechsmonatige Speicherung vorsieht, nicht erfüllen. 

Text-Quellen: Die Zeit

Annika Kremer am Freitag, 09.12.2011 20:07 Uhr

tagsTags: leutheusser-schnarrenberger europäische union vorratsdatenspeicherung überwachung

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8 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Shodan_v2-3 am 10.12.2011 18:09:14

    Das BVerfG hat lediglich entschieden, dass das Gesetz mit den Grundrechten unvereinbar ist, nicht jedoch, dass die Richtlinie selbst nicht umgesetzt werden könne. Das wird leider gerne vergessen. Ich kann mir zwar nicht vor stellen, dass die Richtlinie überhaupt in Einklang mit den GG umgesetzt ...

  • DaTroubler am 10.12.2011 14:36:58

    Da sieht man wieder das wahre Gesicht der EU. Ein paar Bonzen die sich einen autoritären Weg gebastelt haben Kontrolle über die EU Bürger auszuüben. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Ein deutsches Gericht kippt das Gesetz weil es nicht dem Grundgesetz entspricht und die EU ver ...

  • StaTiC am 09.12.2011 23:53:17

    ich denke es ist eine mischform. deutschland ist wichtig für die eu, nur unsere regierung lässt sich einreden, dass die eu wichtig für deutschland wäre. das wichtigste für die brd ist der offene binnenmarkt, aber diesen lässt sich auch mit einzelverträgen mit den nachbarstaaten vereinbaren. m ...

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