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Telekommunikationsüberwachung: Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Im Jahr 2007 trat ein neues Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung in Kraft. Gegner sahen dieses als unverhältnismäßigen Eingriff in die Bürgerrechte und legten Verfassungsbeschwerde ein. Diese wurde am heutigen Mittwoch jedoch abgelehnt. Der Gesetzgeber habe den "absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung" ausreichend geschützt, so die zuständigen Richter.

Die 2007 beschlossene Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung schränkte unter anderem die Gruppe von Berufsgeheimnisträgern, die nicht abgehört werden dürfen, stark ein. In diese Gruppe fallen jetzt nur noch Strafverteidiger, Anwälte, Geistliche und Parlamentarier. Andere Gruppen wie Ärzte und Journalisten sind nicht mehr geschützt. 

Zu Recht, wie die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht entschieden. Einen absoluten Abhörschutz für Berufsgruppen wie Ärzte, Steuerberater und Journalisten lehnte das Gericht ab. Dieser sei abzulehnen, da dies womöglich die effektive Verfolgung schwerer Straftaten verhindere.

Ebenso sahen es die Richter als zulässig an, dass Überwachungsmaßnahmen nicht von vornherein unterbleiben, wenn private oder intime Informationen mit erfasst werden könnten.  

Die Unterscheidung verschiedener Gruppen von Berufsgeheimnisträgern begründete das Gericht mit einem möglichen Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht. Gespräche mit Seelsorgern oder Verteidigern fielen unter das absolute Beweiserhebungsgebot, weil sie sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können. Abgeordneten werde der Schutz vor dem Abhören wegen der "Institution des Parlaments" gewährt. Bei Ärzten, Steuerberatern oder Journalisten dürfe der Gesetzgeber das Zeugnisverweigerungsrecht dagegen vom Einzelfall abhängig machen.

Auch der überarbeitete Katalog von Straftaten, für die eine Telekommunikationsüberwachung in Frage kommt, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet.

 

Text-Quellen: tagesschau

Annika Kremer (g+) am Mittwoch, 07.12.2011 16:17 Uhr

Tags: pressefreiheit privatsphäre bundesverfassungsgericht telekommunikationsüberwachung überwachung

 
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13 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Annika_Kremer am 08.12.2011 17:35:32

    Die Leute, die hier regelmäßig und viel schreiben, haben natürlich auch Presseausweise. Wobei "bisher" natürlich heißt "bis 2007", denn seitdem ist ja schon das neue Gesetz in Kraft. Naja, es leben Jabber und OTR. ...

  • Feuerwehrmann am 08.12.2011 17:28:02

    Ghandy, hast du ein Journalistenausweis und "durftest" bisher nicht abgehört werden? Wie hier schon geschrieben wurde, anscheinend ist die letzte Mauer gefallen ;( So langsam gibt's fast nur noch 2 Möglichkeiten. a) Auswandern oder aber b) massiver Protest und ggf. ein Putsch ...

  • Ghandy am 08.12.2011 10:12:04

    Ich darf also weiterhin ganz legal abgehört werden, obwohl ich im Kontakt zu Informaten stehe und versuche deren Realnamen und Informationen vertraulich zu behandeln. Ich bin echt "begeistert". :m) ...

  • gerechtigkeit0 am 08.12.2011 09:17:49

    Über dieses Land kann man wirklich nur noch heulen. Ich bin von der führenden Kraft hier mehr als enttäuscht. Jeder noch so kleine Funken Hoffnung, dass die Politiker vielleicht doch mal erlernen, was kompetenz bedeutet und dass der Machtmissbrauch nicht unbedingt das Hauptargument ist, in die Poli ...

  • user124 am 08.12.2011 08:24:31

    Das erste was die Juristerei einführen sollte, wäre eine "Fruit of the poisonous tree" Doktrin. Sonst wird doch ach so viel Zeug aus den US of A importiert, warum das nicht? :unknown: haben wir schon in form des bewei ...

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