
SPD
Das Bundesverfassungsgericht verkündete bereits im September 2009 ein Urteil, wonach der Einsatz der Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 als verfassungswidrig eingestuft wurde. Der eigentliche Wahlvorgang müsse für die Wähler transparent sein, wurde die Entscheidung begründet. Die Richter forderten die Möglichkeit einer Überprüfung der technischen Geräte ohne Fachkenntnisse. Dennoch ist der Einsatz der Wahlcomputer nicht grundsätzlich verboten, so lange die von den Richtern geforderten Voraussetzungen gegeben sind.
Die Aachener Jungsozialisten (Jusos) beurteilten die Vorgehensweise der SPD für ihren Bundesparteitag als „problematisch“. Bei rein digitalen Systemen sei es nicht nachvollziehbar, ob die eigene Stimme wirklich gezählt wurde. Wie wollen die Delegierten prüfen, ob sie ihre Stimme erfolgreich abgegeben haben? Wie wollen sie sicherstellen, dass keine Stimmen doppelt gewertet wurden? Wie kann man nach bestem Wissen und Gewissen ausschließen, dass das Ergebnis zu keinem Zeitpunkt verfremdet wurde? Schockierend fanden die Jusos aber vor allem, dass sich die SPD-Führung damit über den Antrag des Parteitags des Jahres 2009 hinweggesetzt hat. Der angenommene Antrag 12 vom Bezirk Nord-Niedersachsen besagt, dass Wahlcomputer „eine große Gefahr für die Demokratie in Deutschland“ darstellen. „Ihr Einsatz ist weder sinnvoll, noch können durch sie Kosten eingespart werden, sie verursachen Mehrkosten, leisten unbemerkten Manipulationen Vorschub, erzeugen Misstrauen in der Bevölkerung gegenüber Wahlergebnissen und bereiten älteren Bürgern erhebliche Probleme.“
Der Kölner Daniel Schwerd hatte auf seinem Blog frühzeitig Hinweise auf die geplante digitale Stimmabgabe der Sozialdemokraten bekannt gegeben. Er hielt fest, dass eine Bundestagswahl mit diesen elektronischen Mitteln höchst wahrscheinlich verfassungswidrig sei. Schwerd weiter: „Der SPD-Bundesparteitag hat keine allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen, jedenfalls nicht im Sinne des Grundgesetzes.“ Wahlen können laut gültiger Wahlordnung “angefochten werden, wenn die Verletzung von Bestimmungen der Parteisatzung, des Parteiengesetzes, der Wahlgesetze oder des Verfassungsrechts behauptet wird und eine solche Rechtsverletzung zumindest möglich erscheint.” Es bleibt freilich abzuwarten, ob es wirklich zu einer Anfechtung kommen wird.
Laut unseren Informationen ist dies bei den Sozialdemokraten nicht der erste Einsatz von digitalen Wahlhelfern. Beispielsweise bei der Aufstellung der Wahlliste zur Bundestagswahl 2005 wurden ebenfalls elektronische Geräte zur Auszählung der Stimmen benutzt.
Lars Sobiraj am Dienstag, 06.12.2011 23:16 Uhr
Gabs da nicht mal ein Video, in dem so ein Wahlcomputer während einer Vorführung gehacked wurde ? Falls jemand weiß, wo man das findet - ich würde mich über einen Link freuen :)ich kenn nur dieses hier, bei dem der ccc vorführt, wie man einen nedap-wahlcom ...
Solche Blackhats :D ...
Gabs da nicht mal ein Video, in dem so ein Wahlcomputer während einer Vorführung gehacked wurde ? Falls jemand weiß, wo man das findet - ich würde mich über einen Link freuen :) ...
Wenn man elektronische Wahlen realisieren kann dann ist der Schritt zur Wahl von zu Hause aus nicht mehr so weit... :rolleyes: MfG Mr. J ...
Wäre eine "normale" Wahl mit Zettelchen und Klassenlehrer, der die Zettel öffentlich an der Tafel per Strichliste auszählt, denn absolut manipulationssicher? Manipulationsmöglichkeiten gibt es sicher bei beiden Verfahren. Also sowohl bei normaler Wahl, als auch mit dem Wahlcomputer. Letzterer bi ...
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 15:15 Uhr
So schnell wie ursprünglich geplant wird man ACTA nicht umsetzen können. Eine erste große Protestwelle rollte letztes Wochenende über alle internationalen Spitzenpolitiker hinweg. Die nächste wurde bereits angekündigt. Sie befindet sich in Planung. Wenn ACTA dennoch umgesetzt wird, was könnte sich dadurch verändern? Ein Gespräch mit dem fraktionslosen österreichischen Politiker Martin Ehrenhauser.
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 18:18 Uhr
Udo Vetter beschreibt einen kuriosen Fall, bei dem Polizisten in ein Grundstück eindringen, für das kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Ihre Begründung für die Missachtung der Strafprozessordnung: Hätten sie den zuständigen Richter hinzugezogen, so hätte der Betroffene wegen der Verzögerung unverhältnismäßig lange in Haft verbleiben müssen. Auch auf die Hinzuziehung von Zeugen wurde verzichtet.
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