
Überwachungskamera (Symbolbild)
Der Name "INDECT" steht für "Intelligent Information System Supporting Observation, Searching and Detection for Security of Citizens in Urban Environment". An dem mit elf Millionen Euro geförderten Forschungsprojekt der EU ist unter anderem die Universität Wuppertal beteiligt. Doch dort regt sich seit Jahren heftiger Widerstand gegen diese Beteiligung. Grund ist, dass das Projekt dem Europa-Abgeordneten Alexander Alvaro zufolge klar gegen das Grundgesetz verstößt.
Während Befürworter vor allem die positiven Seiten betonen und darauf aufmerksam machen, dass sich so effektiv Krawalle verhindern ließen und Straftäter ermittelt werden könnten, laufen Datenschützer Sturm. Sie sehen in dem Projekt eine gelungene Umsetzung der totalen Überwachung.
INDECT zeichnet sich vor allem durch seine Autonomie und Verknüpfung aus. So entscheidet ein kombiniertes System aus Überwachungskameras, Kennzeichen- und Polizeidateien, biometrischer Gesichtserkennung, Mobilfunküberwachung, Webcrawlern und Überwachungsdrohnen, wer sich verdächtig verhält. Eine weiteren Funktion des Systems ist das Abhören und Analysieren von Fangesängen.
Merkmale, die zu einer genaueren Beobachtung führen können, sind unter anderem Rennen in der Innenstadt, sich entgegen der Masse zu bewegen, Hinfallen und das Zurücklassen von Gegenständen.
Es ist kein Zufall, dass INDECT nun während der EM in Polen getestet wird; die Universität Krakau ist bei dem Projekt federführend. Die polnische Stadt Lodz rüstet für diesen Test bereits auf: Sie kaufte 70 zusätzliche Kameras mit 35fachem Zoom und 360-Grad-Blickwinkel. Bestehende Kameras an U-Bahnhöfen und am Flughafen sollen an INDECT angeschlossen werden.
Obwohl die Wuppertaler Universität das Projket unterstützt lehnte das Bundeskriminalamt INDECT "wegen seines umfassenden Überwachungsgedankens“ ab; Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte, das Projekt sei "illegal". Dem schließt sich Alvaro an. Gegenüber "DerWesten" sagte er „Das Vorgehen widerspricht allen Datenschutzbestimmungen und ist in Deutschland eindeutig verfassungswidrig“.
UPDATE 08.12:
Telepolis schreibt, dass es wohl laut INDECT ein Dementi gab, und dass das neues Sicherheitssystem nicht während der EM eingesetzt werden soll. Ein Grund dafür ist, dass eine Teilnahme an Tests nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung möglich ist. Das sei bei einem vollbesetzten Stadion kaum durchsetzbar. Mehr Infos gibt es unter dem oben angegeben Link auf Telepolis.
Robert Clausen am Donnerstag, 08.12.2011 14:51 Uhr
Soll das System auch in der Ukraine eingesetzt werden? Die sind ja kein EU-Mitglied. ...
Da hatte Cleaner doch recht ?! Wenn in ein Forschungsprojekt investiert wird ist es doch klar, dass man irgendwann einen Nutzen daraus ziehen will. Ob solch ein Projekt Sinn macht sei dahingestellt. ...
:m) Was ist das denn für eine unterbelichtete Aussage? Jedes Forschungsprojekt dient dazu, dass man irgendwann Nutzen aus ihm zieht, vor allem, wenn man zahlreiche Millionen dort reinpumpt. D. h. alles ist für dich käuflich? Er hat's schon r ...
Also ich fühl mich eigentlich nie Wohl, wenn ich weis, dass ich gefilmt werde. Wo bleibt denn dann der Spaß beim zusehen, wenn man das ganze Spiel als potenzieller Verbrecher beobachtet wird... ...
Na toll, ich wollte jetzt eigentlich pennen gehen muss nun allerdings erst mal den Metaphorischen Boden wischen. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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