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Schweizer Bundesrat sieht keine Notwendigkeit für strengere Urheberrechtsgesetze

Schweizer Flagge

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Der Schweizer Bundesrat hält eine Verschärfung der Urheberrechtsgesetze für unangebracht. Die höchste Regierungsbehörde erklärte in einer Pressemitteilung, das Filesharing nicht negativ auf das kulturelle Schaffen einwirke. Vielmehr sollten sich geschädigte Produktionsfirmen dem geänderten Konsumentenverhalten anpassen.

Der Bundesrat antwortete mit dem Schreiben auf eine Anfrage des Ständerates vom 19. März 2010. Darin wurde die Behörde gebeten, die Notwendigkeit von strengeren Strafen bei Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Damals hatten sich einige Rechteinhaber über die Filesharing-Situation im Land beklagt. Daraus resultiere das Bedenken, dass „diese Entwicklung ein Anzeichen für eine aufkommende Krise im schweizerischen Kulturschaffen“ sein könnte. 

Der Bundesrat stellte nun fest, dass in der Schweiz fast jeder Dritte, der älter als 15 Jahre ist, Software, Musik und Filme illegal aus dem Netz lädt. Nichtsdestotrotz gehen die Politiker davon aus, dass weiterhin viele Computernutzer nicht genau wissen, welche der teilweise dubiosen Internetangebote rechtlich einwandfrei sind und welche nicht. 

Trotz der hohen Zahlen zieht die Behörde den interessanten Schluss, dass die Nutzer das Geld, welches sie durch Filesharing-Dienste sparen, an anderer Stelle wieder für Unterhaltung ausgeben. „Der frei werdende Teil wird statt in Musik- oder Filmkonserven in Konzerte, Kinobesuche und Merchandising investiert“, erklärt die Regierungsinstitution. 

In erster Linie würden nur große ausländische Produktionsfirmen unter den illegalen Downloads leiden. Auf das nationale Kunstschaffen habe das jedoch keinen Einfluss. Folglich läge es an den Unternehmen, sich dem veränderten Konsumentenverhalten anzupassen. Eine Verschärfung des Gesetzes bedürfe es nicht, so der Bundesrat. 

In der Schweiz gilt für Urheberrechtsverletzung im nicht gewerblichen Bereich grundsätzlich das maximale Strafmaß von einem Jahr Freiheitsentzug beziehungsweise eine Geldbuße. In Deutschland kann ein Gericht bis zu drei Jahre Gefängnis verhängen.

Bild-Quellen: 1domain

Julian Wolf am Montag, 05.12.2011 22:30 Uhr

tagsTags: filesharing urheberrechtsverletzung contentindustrie urheberrechtsgesetz schweiz

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17 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Elvenpath am 08.12.2011 20:33:00

    Schweizer Politiker :-) http://www.youtube.com/watch?v=E5agWxzWTsc ...

  • ses_42 am 08.12.2011 14:55:09

    Die guten Politiknachrichten hierzulande gehen offenbar weiter (nach hässlichen Wahlplakaten ein ganz ansehnliches Wahlergebnis ..und wenns nach den Bundesratswahlen so weiter geht ..wer weiss vielleicht macht das Modell "kooperative, sachverständige, intelligente und uneigennützige Politiker fü ...

  • ReaperCH am 08.12.2011 13:08:07

    Welcher Politiker würde 1/3 seiner Wähler verärgern? Zumal die Schweizer es mit ihrer Demokratie ja noch ernst nehmen. Nicht so wie wir. das argument zieht nicht, schliesslich wird der bundesrat nicht vom volk gewählt, sondern vom parlament... Ein bisschen Staats ...

  • Miburo am 06.12.2011 21:36:17

    Der Bundesrat stellte nun fest, dass in der Schweiz fast jeder Dritte, der älter als 15 Jahre ist, Software, Musik und Filme illegal aus dem Netz lädt. Nichtsdestotrotz gehen die Politiker davon aus, dass weiterhin viele Computernutzer nicht genau wissen, welche der teilweise dubiosen Inter ...

  • diskordier am 06.12.2011 18:49:04

    Hinzu kommt das wir keine Berufspolitiker haben wie De, somit bewegen sich die Menschen wenigstens noch in der Realität. Es werden zwar auch stimmen laut die Berufspolitiker fordern. ...

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