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Verfassungsrechtler hält neue Haushaltsabgabe für rechtswidrig

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Laut Verfassungsrechtler Ingo von Münch ist die Haushaltsgebühr, die 2013 die bisherigen GEZ-Kosten ablösen soll, verfassungswidrig. Der Jurist sieht in der neuen Abgabe einen Eingriff in die „Freiheitssphäre des Bürgers“. Der fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag steht in den Landesparlamenten Kiel und Düsseldorf bisher noch zur Debatte.

Der neue Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht die Einführung der neuen Haushaltsabgabe vor. Künftig soll jeder Wohnzusammenschluss in Deutschland monatlich mit 17,98 Euro belastet werden. Dieser Betrag soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio decken. Etliche Bürger könnte dies nach dem geplanten Start des Verfahrens 2013 teurer zu stehen kommen als bisher, denn wer aktuell nur für die Nutzung eines Radios oder ausschließlich für die Anbindung eines Computers an das Netz bezahlt, muss monatlich nur 5,52 Euro überweisen. Im Rahmen der Änderung würden aber all diese Nutzer auf den Standardtarif von 17,98 Euro heraufgestuft werden, obwohl sich nichts an ihrem Konsumverhalten geändert hat. 

Laut dem Verfassungsrechtler Ingo von Münch ist dieses Verfahren verfassungswidrig. Im Nachrichtenmagazin Focus erklärte der ehemalige Kultur- und Wissenschaftssenator Hamburgs, dass durch die Umsetzung des Vertrages das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit verletzt werde. Folglich forderte der Jurist die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ausdrücklich dazu auf, der Änderung nicht zuzustimmen. Falls sich auch nur ein Bundesland gegen die Schrift entscheidet, wäre das gesamte Projekt vorerst gekippt. In Kiel und Düsseldorf finden am 7. und 14. Dezember die letzten Abstimmungen statt. Laut von Münch wäre es eine Sternstunde der Parlamentarismus, wenn wenigstens eines der Landesparlamente den Mut besäße, dem fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern. Schließlich seien die zuständigen Abgeordneten keine Vertreter der Rundfunkanstalten, so von Münch.

 

Bild-Quellen: gez

Text-Quellen: golem

Julian Wolf (g+) am Sonntag, 04.12.2011 15:57 Uhr

Tags: verfassungsschutz gez öffentlich rechtlich rundfunkgebühr haushaltsabgabe

vgwort
 
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10 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Geblubber am 07.12.2011 23:30:09

    Wenn er keinen Fernseher hat und also auch nicht die Werbung schaut. Wie finaziert er dann Sender wie RTL2. Die bekommen doch nichts von der GEZ. Die erwirtschaften die Einnahmen doch durch Werbung. Oder übersehe ich da was. Glaubst du der Sender prüft wer Werbung schaut und wird dann ...

  • Stachelfisch am 07.12.2011 21:04:52

    Wenn dir also das Programm der ÖR nicht passt bitteschön. Aber warum regst du dich nicht lieber darüber auf, dass du auch RTL2 mitfinanzieren musst? Nein nur die ÖR zu finanzieren ist schlecht. Die Privaten können gern das Geld aus der Tasche ziehen wie sie wollen. [/QUOT ...

  • Geblubber am 05.12.2011 14:45:15

    mir würde ein gutes argument gefallen warum ich für einen service zahlen soll den ich gar nicht in anspruch nehme. desweiteren wüsste ich gerne warum die ö.r.-abgabe nicht einfach über die steuern erhoben wird... jaja, die unabhängigkeit der ö.r. von der politik. Du willst ein Argumen ...

  • redfreakz am 05.12.2011 09:22:22

    Schließlich seien die zuständigen Abgeordneten keine Vertreter der Rundfunkanstalten, so von Münch.Sitzen doch sowieso alle irgendwie in einem Boot. Die Haushaltsabgabe wird kommen, da bin ich mir ziemlich sicher. Aber ich bin mir fast genau so sicher, dass sie anschließend wieder gek ...

  • user124 am 05.12.2011 07:55:34

    Schön geschrieben. Und schön unterschlagen, dass es für die meisten Privathaushalte, für die sich überhaupt was ändert, billiger wird. stimmt, und wenn ich *dir* mit der faust ins gesicht schlage haben die meißten anderen menschen dadurch keine blutige nase. für ...

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