
Whistleblower
In Deutschland erhielt der „unbekannte Whistlerblower“ im September offiziell den Preis der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW). In den USA sitzt der Beschuldigte unverändert im Gefängnis. Bradley Manning wird der Verrat militärischer Geheimnisse vorgeworfen. Er soll nach Auffassung seiner Ankläger jenes Video veröffentlicht haben, das die Ermordung von Zivilisten und Reuters-Reportern von Bord eines US-amerikanischen Militärhubschraubers im Irak zeigt. Manning droht lebenslange Haft-, im ungünstigsten Fall die Todesstrafe.
Selbst wenn es glücklicherweise für Betroffene in der Regel nicht ganz so dramatisch wie hier ist. Whistleblower haben häufig mit Benachteiligung, Diskreditierung, Mobbing oder gar Kündigung zu rechnen. Bekannt wurde in Deutschland der Fall der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch. Sie hatte Pflegemissstände im Heim ihres Arbeitgebers öffentlich gemacht. Darauf hin wurde ihr Arbeitsvertrag fristlos gekündigt. Der Skandal wurde erst durch den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gestoppt. Die Richter hielten in einem Urteil fest, dass die Kündigung dem Recht auf freie Meinungsäußerung widerspreche.
Die Bundesregierung wollte deshalb schon im Jahre 2008 „prüfen“, ob ein gesetzlicher Whistleblowerschutz notwendig sei. Auch Bundestagsabgeordnete wurden aktiv. Für die oppositionelle SPD kündigte Anette Kramme einen Gesetzentwurf an. Für die Linke formulierte formulierte Karin Binder einen Antrag ans Parlament, mit dem die „die Bedeutung der Tätigkeit von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, so genannten Whistleblowern“ anerkannt werden sollte. Für die FDP sah Gisela Piltz „gegebenenfalls den Gesetzgeber in der Pflicht“.
Gegebenenfalls“ dürfte aber nicht so ganz die richtige Formulierung sein. Denn im Antikorruptions-Aktionsplan der G20-Staaten hat sich auch die Bundesregierung zum Schutz von Whistleblowern bekannt und angekündigt, bis Ende 2012 Regeln zu deren Schutz zu erlassen.
Viel geschehen ist bislang aber nichts. Vorgeprescht sind nun parlamentarisch die Grünen. Sie haben zwar kein umfassendes Schutzgesetz vorgelegt, wie dies vom Whistleblower-Netzwerk gefordert wird. Konstantin von Notz schlägt für die grüne Fraktion aber wenigstens verschiedene einzelne gesetzliche Regelungen vor. (gulli:News berichtete)
Schwerpunkt soll dabei die Einführung einer gesetzlichen Beweislastregelung im bereits bestehenden „Maßregelungsverbot“ des heute schon geltenden § 612a BGB sein.
Im Detail wollen die Grünen die Anzeigerechte von Beschäftigten der Privatwirtschaft wie auch die von Beamten geregelt wissen und eine „außerbetriebliche Stelle“ schaffen, an die sich Betroffene wenden können.
Bradley Manning werden diese Beratungen leider nicht helfen. Aber eventuell kommt mit der grünen Initiative wenigstens in Deutschland ein besserer Whistleblowerschutz voran.
Bild-Quellen: whistleblower-net.de
Lars Sobiraj am Donnerstag, 01.12.2011 16:52 Uhr
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
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