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Europäischer Gerichtshof: Keine Copyrights auf Programmiersprachen

Screenshot eines Quellcodes

Screenshot eines Quellcodes

Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs können Programmiersprachen nicht unter ein Copyright gestellt werden. Diese Sichtweise verkündete der EU-Generalanwalt Yves Bot am Dienstag in einer offiziellen Stellungnahme. Befasst hatten sich die Juristen mit der Thematik, da ein britisches Gericht zur Klärung eines Rechtsstreits um eine Meinung aus höchster Instanz bat.

In Großbritannien hatte das SAS Institute die Firma World Programing Limited wegen mutmaßlicher Markenrechtsverletzung vor Gericht gezogen. Der Beklagte verwendete angeblich eine lizenzrechtlich geschützte Programmiersprache, wie in der Argumentation des SAS Institutes zu lesen ist. Da sich die britische Justiz nicht einigen konnte, wie man mit einem solchen Fall umgehen sollte, bat man den Europäischen Gerichtshof um Hilfe.

Dieser äußerte seine Meinung am Dienstag in einer Stellungnahme des EU-Generalanwaltes Yves Bot. Demnach könne eine Programmiersprache grundsätzlich nicht dem Copyright unterliegen. Würde man die Art und Weise, einen Code zu verfassen unter Lizenz stellen, könnten Monopole entstehen und industrielle Entwicklungen behindert werden, argumentieren die Juristen. So sei es auch Autoren nicht möglich einzelne Wörter zu schützen, wohl aber bestimmte Texte oder Slogans. Und auch Formeln der Mathematik seien grundsätzlich ein Allgemeingut. Nichtsdestotrotz wisse jeder, dass der Weg um ein Dreieck zu berechnen von Pythagoras stammt.

Mit den Aussagen des Gerichts ist jedoch noch lange kein rechtskräftiges Gesetz entstanden. Da ein potenzielles Verfahren jedoch in letzter Instanz wohl beim EU-Gerichtshof landen würde, wäre der Ausgang des Urteils abzusehen. Bislang ist auch im zugrunde liegenden Fall noch kein Urteil der britischen Justiz gefallen. Es jedoch davon auszugehen, dass die zuständigen Richter sich vermutlich an der Beurteilung der Europäischen Union orientieren werden.

  

Bild-Quellen: ubelly

Text-Quellen: physorg

Julian Wolf am Mittwoch, 30.11.2011 21:48 Uhr

tagsTags: patent programm copyright europäischer gerichtshof

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13 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Xandy am 01.12.2011 18:55:41

    Nichtsdestotrotz wisse jeder, dass der Weg um ein Dreieck zu berechnen von Pythagoras stammt. Tja, der Satz von Pythagoras stammt nicht von ihm, sondern er hat ihn ja auch nur aus Mesopothamien "geklaut". :D Das weiß aber nicht jeder, sondern man verwendet die Formel, auch weil sie ...

  • MrDraco am 01.12.2011 08:03:17

    :buh:Ich bin ja wahrlich kein Freund von zweckentfremdeten Copyrights, aber diese Urteil geht mir zu weit. Da steckt ein Arsch voll Arbeit drin. Vorsicht: Das betrifft imho nur die Programmiersprache. Die dazu passenden Bücher, IDE, Toolboxen etc. kannst du ja ...

  • dcfan am 01.12.2011 07:55:22

    Ihr überseht bei der Diskussion hier ein paar wichtige Sachen: 1.) Das ganze ist gar kein Urteil, sondern lediglich eine Stellungname des EU-Generalanwaltes 2.) Sagt dieser in der Stellungnahme ganz klar, dass zwar die Sprache selbst nicht schützenswert sei, die konkrete Implementierung bestimmte ...

  • tnf am 01.12.2011 04:53:05

    Ein Lied was beispielsweise in 5 Minuten unter der Dusche entstand, wird zur Einnahmequelle über Jahrzehnte Und wenn du hin und wieder mal duschen würdest, würdest du sehr wahrscheinlich ganz andere Töne spucken. Denn dann würdest zu Jahrzehnte abkassieren und wärst verdammt fro ...

  • unlogisch am 01.12.2011 03:52:34

    /read again dass eine Arbeit, die unter Zurhilfenahme eines Allgemeinguts entstanden ist, das Recht auf eine angemessene Vergütung verliert. mfg das Copyright ist für mich die größte Bremse der Menschheitsgeschichte, wenn es in den Ausmaßen unserer Zeit, ...

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