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Aus dem Leben eines V-Manns

Bundesamt für Verfassungsschutz (Logo)

Bundesamt für Verfassungsschutz (Logo)

Der heute 75-jährige ehemalige V-Mann des Verfassungsschutzes Wolfgang Frenz spielte 2002 eine wichtige Rolle, als wegen ihm das Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte. Das Beweismaterial wurde wertlos, als bekannt wurde, dass der vermeintliche Kronzeuge im Verbots-Prozess ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes war.

In einem Gespräch, dass der Stern mit Frenz führte, legt er unter anderem dar, wie er zum Verfassungsschutz kam. Als damaliges Mitglied der rechtsextremen Deutschen Reichspartei meldete sich der 23-jährige aus freien Stücken beim Verfassungsschutz, um bei der Aufklärung von Vandalismus gegen eine Synagoge zu helfen. Für ihn hatte der Verfassungsschutz damals "was von James Bond". Der erste Kontakt fand 1959/60 statt. 

Ein Jahr später nahm der Verfassungsschutz erneut Kontakt zu Frenz auf. Ein Anrufer stellte sich als Mitarbeiter eines Meinungsforschungsinstituts vor und wollte mit ihm über die aktuelle Politik sprechen. Zum vereinbarten Treffen erschienen dann zwei Männer namens Delta und Weber, die sich als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ausgaben. Ihnen lag viel daran, die bewährte Zusammenarbeit fortzusetzen. Dieses Angebot besprach er ebenfalls mit den Vorsitzenden seiner damaligen Partei, der DRP. Die reagierten alles andere als abweisend. Sie freuten sich über das Angebot und ermunterten Frenz zur Zusammenarbeit. Wegen des Geldes. Sein Honorar als Spitzel sollte Frenz nämlich keinesfalls für sich behalten. Bei der Partei freute man sich über die finanzielle Unterstützung, mit der der leeren Parteikasse geholfen werden sollte. Frenz: "Die Honorare, die das Amt zahlte, sollten, nach Abzug der eigenen Kosten, in die DRP-Landeskasse fließen."

Alle zwei Wochen verabredete er sich mit einer Führungsperson des Verfassungsschutzes, die er unter dem Decknamen Hansen kannte. Hansen interessierte sich vor allem für den Einfluss der Sozialistischen Reichspartei auf die Deutsche Reichspartei. Diese Informationen waren Hansen 400 Euro monatlich wert.

Der Wert seiner Informationen verdoppelte sich sprunghaft mit der Gründung der NPD 1964. Frenz war ein Mitglied der ersten Generation. Stolz erzählt er, dass nicht nur sein Honorar sich verdoppelte, sondern auch die Restaurants, in denen die Treffen stattfanden, immer besser wurden.

Sie interessierten sich jetzt vor allem dafür, aus welchem politischen Spektrum und welchen Parteien die Neumitglieder der NPD kamen. Gab Frenz denn geheime Informationen an den Verfassungsschutz weiter? Mitnichten. Er gab ihnen Rundschreiben seiner Partei. "Die waren dann immer ganz glücklich." erzählt er. Auch diesmal war seine Partei über seine Arbeit informiert und freute sich auch in diesem Fall über das vom Amt gezahlte Geld. "Wenn sie so wollen, hat der Verfassungsschutz die Grundfinanzierung der NPD in NRW geleistet," so Frenz.

Sein Honorar von ursprünglich 400 Euro betrug nun 1000 Euro. Dafür leistete der Spitzel auch einen Vollzeitjob. Vom Amt bekam die NPD auch Dinge wie Kopierer oder Schreibmaschinen - als Dank für "öffentlich zugängliche Informationen". Das Geld vom Vefassungsschutz, das Frenz an die NPD weiterleitete, konnte er als Spende von der Einkommenssteuer absetzen. So nützte ihm das Geld gleich zweifach. Frenz sagt: "Dadurch konnte ich meine Einkommenssteuer erheblich mindern."

Das Verhältnis zum Führungsmann Kunze entwickelte sich zu einer Freundschaft. Sie gingen zusammen Essen, ins Kino und Angeln. Zu gemeinsamen Abendessen brachte Kunze, mit dem er bald per Du war, auch schon mal seine Familie mit. "Ich hatte den Eindruck, dass er nicht mich, sondern ich ihn führte." Auch Weihnachtsgeld und Weihnachtsgeschenke bekam Frenz von den Beamten. Es wurde sogar überlegt, ihm wegen seiner guten Mitarbeit eine Pension zukommen zu lassen. Durch Schlamperei der Männer kam er auch an den Klarnamen des Verfassungsschützers Jansen. Er hatte seine Aktentasche in einem Restaurant vergessen.

Wegen zweifachen Anschlagsversuchen finanzierte der Verfassungsschutz ihm eine Pistole für 300 Euro. Zu dem Kauf wurde ihm von einem Mitarbeiter geraten. Nach Beendigung seiner Tätigkeit durfte er die Waffe behalten. 

1995 merkte der Verfassungsschutz, dass Frenz außer öffentlichen Informationen nicht lieferte. Nach Zahlung einer Abfindung von 10.000 Euro schied er aus. Auch aus der NPD schied er aus. Seine "politische Heimat" sei die Partei aber geblieben.

Text-Quellen: Stern

Robert Clausen (g+) am Dienstag, 29.11.2011 19:25 Uhr

Tags: verfassungsschutz bundesamt für verfassungsschutz npd spitzel überwachung

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vgwort
 
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28 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Schinni999 am 01.12.2011 12:53:22

    :D Glasklar einer von den "blauen Jungs". Programmierer...aber danke für den Versuch....:T ...

  • DenKe am 01.12.2011 11:16:03

    Das Beweismaterial wurde wertlos, als bekannt wurde, dass der vermeintliche Kronzeuge im Verbots-Prozess ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes war. Ich finde hier die Terminologie ausgesprochen wichtig. Er war kein wirklicher Mitarbeiter. Bei der Stasi gab's die pa ...

  • Warlord85 am 30.11.2011 15:29:12

    Nur mal so als Einwurf zwischendurch: Verfassungsschutz ≠ BND ...

  • Neserdna am 30.11.2011 14:17:53

    2. Er liefert Informationen die Vertifiziert werden und auf ihre Wahrheit überprüft werden. Das ganze wird ein paar mal gemacht.... :D Glasklar einer von den "blauen Jungs". ...

  • Der_W am 30.11.2011 14:17:34

    Wenn sich die Mitarbeiter des Staates nicht an die eigenen Regeln halten, das Regelbrechen sogar unterstützen - warum genau sollte ich mich denn nun ausschließlich in den Grenzen des StGB/BGB/der StPO bewegen? gehts noch? ...

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