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Aus aktuellem Anlass verkündete der Kommunikationsminister Anudith Nakornthap diese Warnungen. Vor kurzem wurde ein 61 Jahre alter Mann zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt, weil er einem Regierungsbeamten mehrere königskritische SMS gesendet haben soll. Dieser Mann muss nun für 20 Jahre ins Gefängnis.
Der Grund dafür ist, dass es in Thailand durch die Verfassung verboten ist, ein Mitglied der Königsfamilie zu kritisieren oder zu diskreditieren. Ebenso müssen thailändische Bürger aufpassen, wie sie mit ihrem Geld umgehen. So ist auf verschiedenen Geldscheinen ein Porträt des Königs abgebildet. Ein zu schlechter Umgang mit den Scheinen kann also als Majestätsbeleidigung angesehen werden. Diese wird in Thailand mit einer Haftstrafe von drei bis 15 Jahren bestraft.
Minister Anudith Nakornthap sagte, durch Facebook-Likes würde man sich strafbar machen und "das Gesetz zu Computerkriminalität brechen, weil sie indirekt die Inhalte verbreiten".
Die thailändische Regierung hat erst kürzlich eine Anfrage an Facebook geschickt, um die Löschung von circa 10.000 Seiten zu erwirken, die nicht auf Regierungslinie lagen. Gulli berichtete.
Text-Quellen: Futurezone
Robert Clausen am Sonntag, 27.11.2011 21:01 Uhr
Er hat gar keine Macke - an ihm liegt es nicht. Aber er hat in der Vergangenheit so manches Blutvergießen verhindert, was ihm (zurecht) keine geringe Sympathie unter der Bevölkerung einbrachte. Dann entschuldige ich mich mal bei dem Herrn und hänge das Schi ...
Was hat denn der Typ für ne psychische Macke, dass er sich durch schlechte Handhabung eines seiner Bilder (Geldschein) beleidigt fühlt? :m) Er hat gar keine Macke - an ihm liegt es nicht. Aber er hat in der Vergangenheit so manches Blutvergießen verhindert, was ih ...
@Dlwer Das war nur eine Metapher. Was ich damit sagen will ist, das China schon von vorneherein alles abblockt was sie als regimekritisch empfindeen. ...
Das passiert nicht nur in Thailand! In China gibt es die "Great Firewall of China", die staatlich kontrolliert wird. Das ist Zensur in ihrer reinsten Form. Und wie definierst du "unreine" Zensur ? ...
Unglaublich ... die spinnen die Thais ... da hätten doch auch 5 Jahre gereicht: § 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Mo ...
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 15:15 Uhr
So schnell wie ursprünglich geplant wird man ACTA nicht umsetzen können. Eine erste große Protestwelle rollte letztes Wochenende über alle internationalen Spitzenpolitiker hinweg. Die nächste wurde bereits angekündigt. Sie befindet sich in Planung. Wenn ACTA dennoch umgesetzt wird, was könnte sich dadurch verändern? Ein Gespräch mit dem fraktionslosen österreichischen Politiker Martin Ehrenhauser.
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 18:18 Uhr
Udo Vetter beschreibt einen kuriosen Fall, bei dem Polizisten in ein Grundstück eindringen, für das kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Ihre Begründung für die Missachtung der Strafprozessordnung: Hätten sie den zuständigen Richter hinzugezogen, so hätte der Betroffene wegen der Verzögerung unverhältnismäßig lange in Haft verbleiben müssen. Auch auf die Hinzuziehung von Zeugen wurde verzichtet.
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