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Nordrhein-Westfalen: 250.000 "Stille SMS" im Jahr 2010

Nordrhein-Westfalen (Wappen)

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In Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden im vergangenen Jahr rund eine Viertelmillion Stiller SMS durch die Ermittlungsbehörden versandt. Das geht aus der Antwort von Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) auf eine "Kleine Anfrage" zu diesem Thema hervor. Auch zur Funkzellenauswertung sollte Jäger Angaben machen, hat jedoch keine entsprechenden Daten zur Verfügung.

Die "Kleine Anfrage" zur Telekommunikations-Überwachung in Nordrhein-Westfalen war von der Abgeordneten Anna Conrads (DIE LINKE) gestellt worden. Das Blog "Netzpolitik" veröffentlichte nun das Antwortschreiben Jägers, das dieser im Namen der Landesregierung und "im Einvernehmen mit dem Justizministerium" verfasste. 

Bei der Anfrage geht es darum, wie oft entsprechende Maßnahmen angewendet wurden. Konkret befasste sich die Anfrage einerseits mit sogenannten "Stillen SMS", von der Polizei als "Ortungsimpulse" bezeichnet. Diese werden von der Wikipedia wie folgt definiert: "Silent Messages (oft bezeichnet als: Silent SMS, Stealth SMS, Stille SMS oder stealthy ping) zeigt weder das Display noch ein akustisches Signal an. Beim Mobilfunkanbieter fallen jedoch Verbindungsdaten an, so zum Beispiel die Nutzeridentifikation IMSI. Solche Kurzmitteilungen verwendet insbesondere die Polizei zur Ortung von Personen oder zur Erstellung ganzer Bewegungsprofile." Die Funkzellenauswertung (FZA) dagegen ist, wie Jäger in seinem Antwortschreiben erklärt, "Die Funkzellenauswertung ist eine richterlich angeordnete Maßnahme, die Auskunft über gespeicherte Verkehrsdaten in einer Mobilfunkzelle der Mobilfunknetzbetreiber gibt. Diese Verkehrsdaten umfassen die Aufzeichnung der Netzbetreiber, welche Mobilfunkendgeräte in dieser Zelle im ermittlungsrelevanten Zeitraum eingebucht waren. Von den Netzbetreibern werden dabei nur aktiv gewordene (z. B. durch Telefonate, SMS) Endgeräte erfasst." Stille SMS und FZA seien, wie der Minister betont, "rechtlich wie technisch unterschiedliche Maßnahmen".

Neben einer Einführung in die rechtlichen Grundlagen der betreffenden Maßnahmen gibt Jäger auch Auskunft zu einigen Details der Umsetzung durch die Polizei. So erklärt er zu den Stillen SMS: "Die Frequenz des Versands von Ortungsimpulsen auf einen einzelnen Mobilfunkanschluss kann, je nach Ermittlungsverlauf und -ziel,  zwischen wenigen Minuten und mehreren Stunden liegen." Jäger gibt außerdem Beispiele von Kriminalfällen, die mit Hilfe Stiller SMS aufgeklärt werden konnten. "Gemäß § 163 StPO ist die Polizei zur Ermittlung und Aufklärung von Straftaten verpflichtet. Diesem Strafverfolgungsauftrag kommt die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen konsequent nach. Dabei müssen ihr insbesondere zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität alle rechtlich zulässigen Mittel zur Verfügung stehen. Die genannten Beispiele verdeutlichen, dass Straftäter heute modernste Kommunikationsmittel nutzen. Eine Ermittlung und Verfolgung dieser Straftäter kann erfolgreich nur gelingen, wenn die Polizei auf modernste Ermittlungsmaßnahmen unter strenger Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen zurückgreifen kann," betont Jäger seine Meinung zu diesem Thema.

Zur konkreten Frage, wie oft und bei welchen Straftaten Stille SMS eingesetzt wurden, erklärt Jäger, diese Maßnahme sei laut Gesetz "nur zur Aufklärung von Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung wie zur Bekämpfung der Schwer- und Organisierten Kriminalität,  z. B. schwerer Bandenkriminalität, Raubstraftaten, schwerer Drogenkriminalität, Kapitaldelikten oder Brandstiftungen, sowie in besonders gelagerten Verfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags zulässig." Genaue statistische Daten lägen den Behörden aber nicht vor, da beide Maßnahmen nicht in gesonderten Statistiken erfasst würden.

Zur FZA hat Jäger nach eigenen Angaben noch nicht einmal die Möglichkeit, eine ungefähre Größenordnung der Einsatz-Häufigkeit zu nennen. "Die Anzahl der Funkzellenabfragen kann nicht beziffert werden. Weitergehende Auskünfte könnten nur aufgrund von Einzelauswertungen erteilt werden. Dies ist angesichts des damit verbundenen Zeitaufwands und der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar", schreibt der Minister.

Etwas transparenter ist offenbar die Nutzung Stiller SMS, zu der es heißt, man habe im Jahr 2010 in insgesamt knapp 800 Kriminalfällen Telekommunikationsüberwachung eingesetzt. In diesem Zusammenhang seien insgesamt 5.276 Mobilfunkanschlüsse überwacht worden. An 2.644 dieser Mobilfunkanschlüsse seien auch "Ortungsimpulse", also Stille SMS, versandt worden. Insgesamt, so Jäger wurden im Jahr 2010 in NRW 255.784 Ortungsimpulse - also etwa eine Viertelmillion - versandt, wobei womöglich nicht alle auch den Empfänger erreicht hätten. Gegenüber den Vorjahren stellen die von Jäger präsentierten Zahlen einen Rückgang dar. So wurden im Jahr 2008 291.884 und im Jahr 2009 sogar 320.811 Stille SMS durch nordrhein-westfälische Behörden verschickt.

Angesichts des Dresdner Datenabfrage-Skandals hatte Conrads außerdem angefragt, ob "die Funkzellenauswertung sowie auch das Versenden 'Stiller SMS' jemals im Phänomenbereich politischer Versammlungen angewandt" worden seien. Dazu erklärt Jäger lediglich, Straftaten nach dem Versammlungsgesetz erfüllten nicht die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung dieser Maßnahmen. Genaue Angaben könne er aber mangels statistischer Daten nicht machen. 

Annika Kremer am Mittwoch, 23.11.2011 13:24 Uhr

tagsTags: sms telekommunikationsüberwachung nordrhein-westfalen überwachung ralf jäger

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25 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Novgorod am 28.11.2011 04:43:10

    Gibt es denn Möglichekeiten sein Handy davon abzuhalten auf diese stillen SMS zu reagieren? Sagen wir Beispielsweise weitverbreitet Android 2.2 bzw. 2.3 die SMS wird ja von der gegenstelle versendet und die macht eben den eintrag im log, dass etwas versende ...

  • godlike am 28.11.2011 00:22:21

    Wenn mein Nachbar meint ich würde XY tun dann habe ich ganz schnell das LKA vor der Tür und die haben dann sogar einen unterschriebenen Durchsuchungsbeschluss. Wie die den durch bloße Mutmaßungen eines Nachbarn bekommen konnten? Ach komm das ist doch jetzt nicht dein ernst? Das is ...

  • Shadow27374 am 27.11.2011 21:17:32

    China ist für mich z. B. ein Überwachungsstaat. Für mich auch. So kann man sich beispielsweise durchaus in Deutschland unter freiem Himmel bewegen ohne durchgehend gefilmt zu werden. Das ist bestimmt möglich aber alle etwas größe ...

  • forkpower am 24.11.2011 19:57:25

    Gibt es denn Möglichekeiten sein Handy davon abzuhalten auf diese stillen SMS zu reagieren? Sagen wir Beispielsweise weitverbreitet Android 2.2 bzw. 2.3 Nein, wohl eher nicht. Das Betriebssystem des Mobiltelefons läuft im Userspace auf der Handy-CPU. Alles ...

  • CharlesBukowski am 24.11.2011 17:51:07

    überwachungsstaat... Von einem solchen sind wir dann doch noch ein paar Meter entfernt. Na ja eigentlich ist es nicht ganz so weit. Wenn man mal schaut welche technischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen und welche auch illegal von Beamten benutzt werden, dann ...

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