Flagge der europäischen Union
Die Aktivisten vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten am heutigen Dienstag das - von Bundesregierung und EU bislang vertraulich behandelte - zweite Mahnschreiben der EU-Kommission an Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung. Deutschland setzt die entsprechende EU-Richtlinie derzeit nicht um, weswegen ein Vertragsverletzungsverfahren läuft. Die Datenschützer wollen dieses stoppen.
In dem auf den 27.10.2011 datierten Schreiben werden zunächst noch einmal die Versäumnisse Deutschlands aufgelistet. Deutschland hatte die Vorratsdatenspeicherung zunächst umgesetzt. Nachdem jedoch im März 2010 die bis dahin gültige Umsetzung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, gab es kontroverse Diskussionen darüber, ob und wie die Richtlinie erneut - und verfassungskonform - umgesetzt werden sollte. In der Folge ist die Vorratsdatenspeicherung bis heute nicht in Kraft. Das erregte bereits vor Monaten die Aufmerksamkeit der EU, die ein Vertragsverletzungsverfahren einleitete.
Eine "Teilumsetzung" der Richtlinie, etwa in Form der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgeschlagenen sieben-tägigen "Mini-Vorratsdatenspeicherung", lehnt die EU in dem Schreiben erneut ausdrücklich ab. Diese verletze eine Reihe von in der Richtlinie festgelegten Bestimmungen, heißt es.
In der Folge kommt die EU-Kommission - vertreten durch EU-Kommissarin Cecilia Malmström - zu dem Schluss, dass Deutschland seinen Verpflichtungen gegenüber der EU nicht nachgekommen ist. Deutschland wird daher eine zweimonatige Frist gesetzt, die Direktive umzusetzen. Geschieht dies nicht, kann die EU-Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben. Dieser kann dann eine Strafzahlung verhängen.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt, dass die Bundesregierung laut Mahnschreiben in einem früheren Schreiben die Absicht mitgeteilt habe, die Richtlinie umzusetzen. "Demgegenüber hat die Bundesregierung der EU nicht mitgeteilt, dass eine Beibehaltung des geltenden Verbots einer Vorratsdatenspeicherung beabsichtigt sei. Eine solche Meldung wäre nach dem EU-Vertrag jedoch Voraussetzung dafür, von der 2006 beschlossenen Richtlinie zur mindestens sechsmonatigen verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung abweichen zu können," so die Aktivisten. Es hätten im Oktober jedoch 64.704 Bürgerinnen und Bürgern eine Petition unterzeichnet, die forderte, eine "Abweichung Deutschlands von der EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung genehmigen zu lassen (Art. 114 Abs. 4 AEUV) und nötigenfalls die Genehmigung einzuklagen." Daher erwarte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - wie auch viele Bürger - von der Bundesregierung, "dass sie sich endlich auf eine Nichtumsetzung einigt und eine entsprechende Genehmigung der EU-Kommission beantragt."
"Insbesondere CDU und CSU müssen einsehen, dass es in der Koalition, in der Bevölkerung und selbst unter ihren eigenen Wählern keine Mehrheit für eine verdachtslose Speicherung aller unserer Verbindungen ins Blaue hinein gibt", fordert Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Stattdessen versucht man die Vorratsdatenspeicherung mit Hilfe jedes inhaltlich noch so fadenscheinigen Arguments gegen vielfach geäußerte Sachkenntnis durchdrücken zu wollen. Das war auch bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung Ende 2007 schon so und endete in der Nichtigerklärung durch das Bundesverfassungsgericht..."
Eine Einigung in dieser Frage zeichnet sich innerhalb der Bundesregierung nach wie vor nicht ab. Auch die Parteien sind zunehmend gespalten. Somit ist fraglich, dass innerhalb der zweimonatigen Frist - die Ende Dezember ausläuft - eine Einigung erreicht wird.
Annika Kremer (g+) am Dienstag, 22.11.2011 12:20 Uhr
Deutschland (und andere wenige Staaten) reissen sich den Arsch auf und versuchen die EU zu retten (extremer Kostenaufwand), weil einige Länder einfach zu inkompetent sind, mit Geld umzugehen und auch nach den Forderungen, Sparmaßnahmen einzuleiten, nur Mist bauen. Und jetzt wird Deutschland in den A ...
@Shodan_v2-3 ... denn sie wissen nicht was sie tun! ...
Eine Regierung sollte sich nicht gegen den Willen der Bevölkerung und Experten stellen. Es ist einfach nicht hinzunehmen, das Abgeordnete gegen erlangbares Wissen argumentieren. Deutschland sollte zu seinen Bürgern loyal sein und einen dauerhafte Nichtumsetzung durchsetzen. Überdies sollte die EU a ...
Irland und die Slovakei haben gegen die VDS beim EuGH geklagt, weil das Ding als "wirtschaftliche Angleichung des Telekommunikationsmarktes" durchgezogen wurde und die der Meinung waren, das sei Bullshit, es gehe um Verbrechensbekämpfung und das Ding sei wegen Formfehlern daher nichtig. Der EuGH ha ...
Dieses dauernde EU-Gepampe geht einem gehörig auf die Nerven. Ich erinnere mich schon gar nicht mehr an eine von diesen Affen oktroyierte Regelung, die nicht zu unserem Nachteil gewesen wäre :mad: . Erinnert mich an Dünger in der Landwirtschaft: Man zahlt nen Haufen Geld und kriegt nen Haufen Schei ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.