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BILD-Paparazzo kassiert doppelte Niederlage gegen Jörg Kachelmann

Warten auf Godot - wo bleibt die Pizza?

Warten auf Godot - wo bleibt die Pizza?

Der zumeist für Boulevard-Medien tätige Fotograf Jörg V. wollte einem Prominenten nicht das gleiche Recht zugestehen, welches er sich bei seiner Arbeit beinahe tagtäglich herausnimmt. Nachdem Kachelmann von ihn im März dieses Jahres auf Twitter ein Foto veröffentlichte, versuchte er sich vor dem Landgericht Köln dagegen zu wehren. Er sah seine Persönlichkeitsrecht verletzt und ging leer aus.

Im Frühling 2010 war ihm gelungen, wofür ihn manche Kollegen beneideten, und wofür er sicherlich von seinen Auftraggebern reichhaltig entlohnt wurde: Der Fotograf Jörg V. verschaffte sich Zutritt zu einer Wohnung, die sich direkt gegenüber der Justizvollzugsanstalt (JVA) Mannheim befindet. Sein Auftrag bestand darin, von Moderator Jörg Kachelmann ein Foto während seiner U-Haft zu schießen. Bevor er dabei erwischt wurde, gelang es dem Reporter eine Aufnahme des Inhaftierten während seines Hofganges zu erstellen. Die Aufnahmen wurden von mehr oder weniger Springer-nahen TV-Sendern, Internet-Portalen und Printmedien veröffentlicht. Allen voran die BILD am Sonntag, RTL, Bild.de und Blick.ch.

Dann aber schoss Kachelmann zurück, erwischte den Paparazzo wartend in seinem weißen Auto und veröffentlichte das Foto über seinen Twitter-Account. Das allerdings wollte Herr V. ihm untersagen. Gleiches Recht sollte zwar für ihn, nicht aber für alle in gleichem Maße gelten, befand der Fotograf. Was er glaubte zu dürfen, sollte Kachelmann verwehrt sein. Den ehemals Inhaftierten abzubilden sei angeblich zulässig, weil dieser doch so prominent sei. In der weiteren Begründung heißt es, man nehme mit den Fotos öffentlich zu sozialen Fragestellungen Stellung und bilde Vorgänge der Zeitgeschichte ab. Laut Kachelmann hatte Jörg V. ihm über mehrere Tage hinweg aufgelauert, obwohl dieser auf seine Ruhe pochte. Der Reporter hatte sein Auto stets in Sichtkontakt zirka 200 Meter von Kachelmanns Wohnung entfernt geparkt. Der Verfolgte wirft dem Fotografen zudem vor, ihn systematisch observiert und sein Grundstück unerlaubt betreten zu haben. Außerdem wurden Nachbarn und Anwohner zu Recherchezwecken befragt.

Das Landgericht Köln widersprach der Doppelmoral des Fotografen Jörg V. gleich in mehrfacher Hinsicht. Einerseits wird es dem Reporter untersagt, weiterhin Kachelmanns Foto von der JVA Mannheim zu zeigen. Außerdem stellte das Urteil fest, Kachelmann habe mit seiner Racheaktion keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Foto des wartenden Journalisten auf twitpic sei "von zeitgeschichtlichem Interesse", befanden die Richter. Die Warteposition im PKW sei eine "Vorbereitungshandlung für weitere journalistische Maßnahmen mit Bezug auf den Kläger". Das Urteil dürfte dem BILD-Paparazzo wenig gefallen haben.

Auch im Internet bekam Herr V. sein Fett weg. Ein Beobachter befand, jemand sollte dem Gelangweilten "eine Pizza bestellen". Andere Kommentatoren hingegen sehen das Urteil als eine "Genugtuung hoch 2".

Bild-Quellen: twitpic

Text-Quellen: law blog BILDblog

Lars Sobiraj am Mittwoch, 16.11.2011 01:36 Uhr

tagsTags: springer verlag bildzeitung jörg kachelmann

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18 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Isschonwech am 17.11.2011 10:53:32

    @CommodoX: Klick doch einfach auf den Link im Artikel! Den hat Udo Vetter auch bei sich eingebunden und der weiß, was er tut heißt das im umkehrschluss...ach egal.. ...

  • Elvenpath am 17.11.2011 09:26:02

    Wer austeilt, muss auch einstecken können. ...

  • Mr. S am 17.11.2011 01:42:33

    Es spricht nichts dagegen sich gegen die Schmarozer zur Wehr zu setzen. Die Mitarbeiter der Boulevardpresse (BILD, Express, RTL, etc.) als Journalisten zu bezeichnen ist eine Beleidigung für diese Berufsgruppe! ...

  • xxextaxx am 17.11.2011 01:09:53

    Schöner BMW :T ...

  • StaTiC am 17.11.2011 00:56:20

    aber gulli gehört doch jetzt den österreichern oder? ich denke mal, da wird ein deutsches gericht ja nicht unbedingt was zu melden haben. da wird sicherlich nicht viel bei rauskommen, wenn der assgeier und die bildbrigade gegen klagen würden. zumal das bild von nem gericht ja für zulässig erklà ...

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