
WikiLeaks (Logo)
Gegen WikiLeaks findet derzeit eine "Grand Jury"-Untersuchung statt, die untersucht, ob WikiLeaks mit seinen Enthüllungen US-Gesetze gebrochen hat. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurden von mehreren Diensten, darunter Twitter, gespeicherte Daten über mehrere WikiLeaks-Mitarbeiter oder Ex-WikiLeaks-Mitarbeiter abgefragt. Twitter hatte vor Gericht immerhin die Offenlegung der Anfrage erreicht. Seitdem kämpfen die Betroffenen mit Hilfe amerikanischer Bürgerrechts-Organisationen gegen die Herausgabe ihrer Daten. Betroffen sind die beiden Informatiker Jacob Appelbaum (USA) und Rop Gonggrijp (Niederlande) sowie die isländische Aktivistin und Parlamentsabgeordnete Birgitta Jonsdottir. Gonggrijp und Jonsdottir sind mittlerweile nicht mehr für WikiLeaks tätig. Neben den Daten dieser drei Personen wurden auch die Daten des offiziellen WikiLeaks-Twitter-Account abgefragt. Außerdem sollte Twitter die Account-Daten von WikiLeaks-Chef Julian Assange sowie dem mutmaßlichen Whistleblower Bradley Manning herausgeben. Diese beiden haben aber soweit bekannt keine eigenen Twitter-Konten.
Nachdem ein Gericht im März die Herausgabe der Daten an das Justiministerium für rechtmäßig erklärt hatte, wurde dieses Urteil nun in zweiter Instanz bestätigt. In der 60-seitigen Urteilsbegründung erklärte der zuständige Richter, Liam O'Grady, durch die Anforderung der Daten werde nicht gegen die US-Verfassung verstoßen. Auch relevante Datenschutz-Gesetze würden nicht verletzt. O'Grady erklärte, er hätte die Entscheidung des Magistrats-Gerichts lediglich dann zurückgenommen, wenn diese "eindeutig fehlerhaft oder rechtswidrig" sei. Dies sei aber nicht der Fall.
Ein Sprecher der Bürgerrechts-Organisation "Electronic Frontier Foundation" (EFF) teilte mit, man wäge derzeit die möglichen Optionen ab und überlege, wie man die Rechte der Betroffenen am besten vertreten könne. Die ebenfalls in den Fall involvierte American Civil Liberties Union (ACLU) beklagte in einer Pressemitteilung, das Gericht hätte nicht nur die Herausgabe der Daten für rechtmäßig erklärt, sondern sich auch geweigert, die zugrunde liegenden Dokumente - wie von den Bürgerrechtlern gefordert - offen zu legen. Ob man dagegen allerdings weiterhin vorgehen will, teilte die Bürgerrechtsorganisation bislang nicht mit.
Update:
Die drei Betroffenen legten am 23. November gegen das Urteil Berufung ein. Das entsprechende Schreiben findet sich im Internet.
Text-Quellen: Privacy Inc.
Annika Kremer am Sonntag, 27.11.2011 20:20 Uhr
Man packt also seine persönlichen Daten auf einen amerikanischen Server und jammert wenn die amerikanische Gerichtsbarkeit darauf zugreift. :T Und die Piraten in Berlin zwitschern weiter... ...
wer so blöd is sich unanonym mit den grössten verbrechern anzulegen ist eigentlich selbst schuld. ...
Die ebenfalls in den Fall involvierte American Civil Liberties Union (ACLU) beklagte in einer Pressemitteilung, das Gericht hätte nicht nur die Herausgabe der Daten für rechtmäßig erklärt, sondern sich auch geweigert, die zugrunde liegenden Dokumente - wie von den Bürgerrechtlern geford ...
Darum ist es imho wichtig, Twitter und ähnliche Dienste auch mit einem europäischen Gerichtsstand zu hosten... ! Oder Island, vielleicht ? ...
Der Microblogging-Dienst Twitter muss die Daten mehrerer - teils ehemaliger - WikiLeaks-Unterstützer an das US-Justizministerium herausgeben. Das entschied ein US-Distriktsgericht am gestrigen Donnerstag und bestätigte damit in zweiter Instanz das erstinstanzliche Urteil. [url=http://www.gulli.co ...
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 15:15 Uhr
So schnell wie ursprünglich geplant wird man ACTA nicht umsetzen können. Eine erste große Protestwelle rollte letztes Wochenende über alle internationalen Spitzenpolitiker hinweg. Die nächste wurde bereits angekündigt. Sie befindet sich in Planung. Wenn ACTA dennoch umgesetzt wird, was könnte sich dadurch verändern? Ein Gespräch mit dem fraktionslosen österreichischen Politiker Martin Ehrenhauser.
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 18:18 Uhr
Udo Vetter beschreibt einen kuriosen Fall, bei dem Polizisten in ein Grundstück eindringen, für das kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Ihre Begründung für die Missachtung der Strafprozessordnung: Hätten sie den zuständigen Richter hinzugezogen, so hätte der Betroffene wegen der Verzögerung unverhältnismäßig lange in Haft verbleiben müssen. Auch auf die Hinzuziehung von Zeugen wurde verzichtet.
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