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Braunschweig: Wenn der Bürgermeister mitliest

Braunschweiger Brunswick Löwe

Braunschweiger Brunswick Löwe

In Braunschweig wird der Datenverkehr der Stadtverwaltung und aller Ratsfraktionen laut Dienstanweisung für zwei Monate auf Vorrat gespeichert. Der Umfang der kommunalen Sammelleidenschaft geht dabei weit über die außer Kraft gesetzte Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene hinaus. Den Mitarbeitern der Fraktionen ist es sogar untersagt, ihren Browserverlauf vorzeitig zu löschen.

Grundlage der strittigen Situation ist die Tatsache, dass die Stadtverwaltung ihr Internet auch den Fraktionen des Stadtrates zur Verfügung stellt. Wer das Internet der Verwaltung benutzen will, muss die Kenntnisnahme der Dienstanweisung quittieren, die eigentlich nur für die Angestellten beziehungsweise Beamten der Stadtverwaltung gilt. Und besagte Dienstanweisung regelt die Nutzung des Internet und den Versand/Empfang jeglicher elektronischer Post, als auch die Behandlung von Faxsendungen, mit mit Hilfe eines dienstlichen PC-Faxgeräts abgewickelt werden. So werden beispielsweise Zugriffe auf das Internet protokolliert, Rechneradressen und Benutzernamen festgehalten. Auch speichert die Verwaltung Datum und Uhrzeit jeder Datenübermittlung zwischen dem Intra- und Internet, Art und Umfang der übermittelten Daten sowie die jeweilige Internet-Adresse des Absenders beziehungsweise des Empfängers der Daten. Sogar der Betreff der E-Mails wird protokolliert. Doch damit nicht genug. Selbst der Browserverlauf muss 20 Tage vorgehalten werden. Die eigenmächtige Löschung vor Ablauf der Frist ist untersagt. Außerdem sind anlassunabhängige Stichprobenüberprüfungen der protokollierten Daten vorgesehen. Laut einer weiteren Dienstanweisung findet auch die Protokollierung des Telefonverkehrs statt. Inwiefern die Abgeordneten des Rathauses davon betroffen sind, ist aber noch unklar.

Warum es bislang keinen Einspruch dagegen gab? Höchstwahrscheinlich haben sich die anderen Fraktionen den Konsum der wenig spannenden Lektüre gespart und wussten nicht, zu was sie sich verpflichteten.

Die Braunschweiger Piraten haben kürzlich genauer nachgeforscht und gestern eine Dringlichkeitsanfrage gestellt. Als Antwort stellt die Stadtverwaltung zunächst einmal fest, dass das aufgestellte Regelwerk bisher von allen Fraktionen akzeptiert wurde und wird. Und auch, dass wer sein Internet nicht zu den gegebenen Konditionen beziehen will, darauf halt komplett verzichten muss. In dem Fall können „die von der Stadt angebotenen Telekommunikationsdienste den Fraktionen nicht zur Verfügung gestellt werden“. Was aber wäre, wenn sich Fraktionen juristische Hilfe holen wollen, weil sie zum Beispiel das Regelwerk oder die Mitarbeiter der Stadtverwaltung infrage stellen wollen? Dann würde der E-Mail-Verkehr zwischen der Fraktion und dem Juristen auf den Servern der Stadtverwaltung landen.

Foto: Alexandre Leduc - Quelle: deviantart.com

Foto: Alexandre Leduc - Quelle: deviantart.com

Noch fataler wirkt hingegen die Vorstellung, wenn Beschwerden von Bürgern über Mitarbeiter der Stadt Braunschweig in eben der IT-Abteilung der Stadtverwaltung gespeichert würden. Der Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei, Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann, fühlt sich überwacht. Unter diesen Bedingungen möchte man auf das zugegebenmaßen „freundliche Angebot der Stadtverwaltung“ lieber verzichten. Ratsfrau Claudia Jonda ergänzt: „Dass Herr Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann über seine Verwaltung vom Rat verlangt, sich freiwillig einer Überwachung auszusetzen – das ist schon allerhand.

In der Stellungnahme zur Dringlichkeitsanfrage wird noch vermerkt, es seien keine Vorkehrungen getroffen worden, um den Datenverkehr der Fraktionen nicht zu protokollieren. Eine Herausnahme bestimmter Bereiche sei technisch nicht möglich. Sieben Mitarbeiter haben insgesamt Zugriff auf die Protokolldateien. Die Daten der Fraktionen und ihrer Mitarbeiter wurden aber nach offizieller Aussage niemals einem „anderen Personenkreis zugänglich gemacht“.

Stand der Dienstanweisung, die den Internetverkehr regelt, ist von Dezember 2010. Die Dienstanweisung bezüglich der Telekommunikationsanlagen ist von 2007. Unklar ist bislang noch, wann die Anweisungen erstmals eingeführt wurden. Die Fraktion der Piratenpartei will ehedem weitergehende Informationen einholen, um sich noch umfassender über den Stand der Dinge zu informieren. Dort will niemand, dass Bürgermeister Gert Hoffmann (CDU) oder eine seiner Abteilungen Einsicht in deren Daten erlangt.

Bild-Quellen: Brunswyk - GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 Alexandre Leduc

Lars Sobiraj am Mittwoch, 09.11.2011 19:49 Uhr

tagsTags: braunschweig piraten partei gert hoffmann jens-wolfhard schicke-uffmann

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vgwort
 
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21 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • ATMega8 am 13.11.2011 21:15:49

    Wer zur Hölle ist dieser "Niemand"? Dieser Niemand hat doch auch schon den Zyklopen Polyphem geblendet. Damals war er als Odysseus von Ithaka bekannt... ...

  • Nephillim am 11.11.2011 14:46:39

    "Warum es bislang keinen Einspruch dagegen gab ?" Ganz einfach : Die ahnungslosen Leute verstehen nicht, worum es überhaupt geht und dass ihnen ihre Rechte beschnitten werden - und die Leute, die Ahnung haben, packen ihre Texte in kleine, angehängte TrueCrypt-Container, womit sich das Thema ...

  • Anwendername am 10.11.2011 22:37:18

    Die Frage ist, was haben die anderen Ratsmitglieder sonst noch ungelesen und unbedacht abgezeichnet? Und Braunschweig ist sicher nicht der einzige Ort der Republik, der derartige postfaschistische Besonderheiten aufweist. Es wird zwar kolportiert, Nomen est Omen, dort wä ...

  • Sempralon am 10.11.2011 16:37:47

    Jupp KaPiTN ... wie beim Otto Schily ... der ist ja auch von den Grünen zur SPD gewechselt ... und 1998 folgte ihm die ganze Partei! :T ...

  • KaPiTN am 10.11.2011 16:32:45

    menschen können sich ändern Können sie. Aber weil er die Partei gewechselt hat, muß er nicht die Gesinnung gewechselt haben. Karrierechancen wären z.B. eine Möglichkeit seiner Beweggründe. Und er macht wohl zumindestens gerne auf harter Knochen, was man so ...

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