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Datenschutz: Bundesverfassungsgericht kritisiert Facebook

Bundesverfassungsgericht

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Nachdem bereits zahlreiche Datenschützer und Aktivisten ihre Kritik zum sozialen Netzwerk Facebook äußerten, schließt sich nun das Bundesverfassungsgericht an. Laut dem BVerfG-Präsidenten Andreas Voßkuhle sei die Benutzung solcher sozialer Netzwerke eine risikogeneigte Tätigkeit, was Datensammlungen anbelangt. Eine baldige Auseinandersetzung mit Facebook seitens des BVerfG schließt er nicht aus.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Risiken der Nutzung von sozialen Netzwerken wie Facebook erkannt und sich nun öffentlich dazu geäußert. In einem Interview gegenüber dem Nachrichtenportal Focus bekräftigt Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundeverfassungsgerichts, das, was Datenschützern und Internetaktivisten seit Jahren ein Dorn im Auge ist: die Sammelwut sozialer Netzwerke. Am Beispiel des unangefochtenen Marktführers Facebook macht Voßkuhle deutlich, dass er die Machenschaften der sozialen Netzwerke sehr kritisch betrachtet.

Das Surfen auf Seiten wie Facebook sei eine "eine risikogeneigte Tätigkeit", so Voßkuhle. Er kritisiert, dass die Bürger nicht wissen, ob Daten nach der Löschung nicht doch noch aufbewahrt werden. Voßkuhle spricht von der "Gefahr einer Schieflage". Während das mächtige Unternehmen Facebook ihre Server außerhalb Deutschlands stehen habe, sei die Kontrolle der Datenschützer auf 16 Bundesländer zersplittert. Dadurch, dass die Server nicht in Deutschland stehen, sind der deutschen Justiz und der Rechtsprechung bezüglich der Datenspeicherung von Facebook weitgehend die Hände gebunden.

Geht es nach dem Bundesverfassungsgerichts-Präsidenten Voßkuhle sei eine Auseinandersetzung seitens der deutschen Rechtsprechung mit dem sozialen Netzwerk nicht ausgeschlossen: "Es spricht jedenfalls einiges dafür, dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Jahren gefordert sein wird, die Bedeutung und Reichweite der Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung neu zu bestimmen."

Grundlage der Diskussion ist das Recht der deutschen Bürger auf informationelle Selbstbestimmung, welche sich aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes herleitet. Dieses Recht könne durch Facebooks unklaren Datensammlungen mangels Kontrolle über Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten verletzt werden.

Bild-Quellen: chiemgau24

Text-Quellen: focus

Sener Dincer am Sonntag, 06.11.2011 20:25 Uhr

tagsTags: facebook bundesverfassungsgericht

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15 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • ThreadThreat am 13.11.2011 13:18:23

    Mit http://kng.threadthreat.de kannst du die herausgegebenen Datenmengen geschickt minimieren. ...

  • Gugel am 09.11.2011 10:20:21

    Und die Milchpreise würden durch einen Krieg auch wieder steigen. Dabei sollten die doch demnächst wieder sinken.Die Milchpreise sind doch eh grade ruinös niedrig. Ihr Steigen ist also kein gutes Argument gegen den Krieg. ...

  • Anwendername am 09.11.2011 01:29:24

    Dann hätte nicht nur der Verfassungsschutz etwas zu tun... Ein Angriffskrieg ist gegen die Menschenrechte und würde die UNO (vielleicht auch die NATO) auf den Plan rufen... Und die Milchpreise würden durch einen Krieg auch wieder steigen. Dabei sollten die doc ...

  • Schinni999 am 08.11.2011 07:38:47

    Wenn die Merkel aber Deinen Vorschlag aufgreift und die Leoparden los lässt, dann hätte unser Verfassungsgericht wieder was zu tun (Angriffskrieg) und sein Präsident müsste nicht mehr über Facebook nachdenken. Dann hätte nicht nur der Verfassungsschutz etwas z ...

  • orbity am 08.11.2011 00:22:50

    Ach ja :m) Stimmt. Hab ich doch glatt vergessen. :T ...

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