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Das Gericht wandte sich in seiner Entscheidung ausschließlich an die amerikanische Konzernzentrale in Kalifornien. Die in Deutschland operierende Apple GmbH wird im Urteil nicht aufgeführt. Folglich ist unklar, ob Apple hiezulande tatsächlich keine patentrechtsverletzenden Produkte mehr vertreiben darf.
Dem US-Branchendienst Cnet gegenüber erklärte der US-Konzern, dass das Urteil keinen Einfluss auf den Handel des Unternehmens im deutschen Raum haben werde. Vielmehr gehe es hierbei um eine verfahrensrechtliche Angelegenheit.
Der Patentexperte Florian Müller legt das Urteil in seinem Blog jedoch gänzlich anders aus. Auch wenn sich die Entscheidung des Gerichtes nicht direkt an die deutsche Landestochter wendet, gehöre beispielsweise die Domain Apple.de nach wie vor dem amerikanischen Konzern. Im Urteil heißt es: „Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mobile Geräte anzubieten und/oder zu liefern“. Dies könnte laut Müller überdies bedeuten, dass die Apple Inc. aus Cupertino keine deutschen Niederlassungen mehr beliefern darf.
Die genauen Konsequenzen, die die jüngste Rechtsprechung herbeiführen wird, sind noch nicht abzusehen. Die überraschende Gelassenheit seitens Apple, mag man dem US-Riesen allerdings nicht so einfach abkaufen. Immerhin handelte es sich bei dem Urteil um ein sogenanntes Versäumnisurteil. „Die Beklagte“ Apple ist am gestrigen Freitag also nicht einmal im Gerichtssaal erschienen. Gegenüber dem IT-Portal Golem äußerte sich Müller wie folgt: „Nach dem Urteil vom Freitag muss sich jetzt der Staub legen. Auf jeden Fall ist es nicht Usus in Deutschland, als beklagte Partei Fristen verstreichen zu lassen und sich erst nach einem Versäumnis-Urteil allmählich mit der Klage auseinanderzusetzen. Irgendetwas an diesem Fall bereitet Apple offensichtlich Probleme.“
Sollte das Urteil aus Mannheim tatsächlich ein Verkaufsverbot bedeuten, läge es an Apple die rechtlichen Auseinandersetzungen schnellstens aus dem Weg zu räumen. Betroffen sind die europäischen Patente mit den Kennungen 1010336 (B1) und 0847654 (B1), die das „Senden der Vielzahl von Blöcken von Informationen über eine vorbestimmte Anzahl von Kanalressourcen“ und das Bestimmen „einer Anzahl aus der Vielzahl von Blöcken, die noch gesendet werden müssen“, bezeichnen.
Anmerkung: Der IT-Kanal gulli führte im April 2011 ein ausführliches Interview mit dem Unternehmensberater und Patentexperten Florian Müller durch, in dessen Verlauf unter anderem erläutert wird, wie sich das Patentwesen im Verlauf der letzten 20 Jahre verändert hat. Müller begründete unter anderem die Kampagne NoSoftwarePatents.com. Er begann seine Karriere in der IT-Branche bereits im Jahr 1985.
Bild-Quellen: apple
Julian Wolf (g+) am Samstag, 05.11.2011 18:59 Uhr
@kekki, dein Vergleich mit dem Rad finde ich sehr merkwürdig. Zum einen, wer sagt das die Person keine Gebühren verlangt oder ihr Patentrecht mit Knüppel und Speer verteidigt hat? Die Herstellung von Tonscheiben war sicher nicht gratis. Du nimmst einfach mal an das es fürs Allgemeinwohl gemacht wurd ...
@kekki: Karash86 hat Recht. ...
@kekki: Wirtschaftlicher Profit ist aber kein Argument für das Patentsystem. Das Patent wurde entwickelt, um den Verlust von Wissen zu verhindern, indem beispielsweise ein Erfinder seine Erfindung nie preisgibt und dann mit diesem Wissen stirbt. Das Wissen würde somit der Gesellschaft nicht mehr zu ...
Als das Rad erfunden wurde, gab es keine Patente Weil jede Forschung eine große finanzielle Investition darstellt Die Entwicklung des Rades war aber kein wirtschaftliches Ziel sonder eines zum eigenen gesellschaftlichem Wohle. Der Erfinde ...
Gäbe es keine Patente, gäbe es auch keine wichtigen und intensiven Forschungen. Wieso? Weil jede Forschung eine große finanzielle Investition darstellt, die sie im Endeffekt durch den erforschten Vorteil rentieren muss. Ich weiß, dass allerorts darüber gemeckert wird, d ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Sener Dincer am 14.06.2013, 11:47 Uhr
Bezugnehmend auf die anhaltende Protestbewegung gegen Ministerpräsident Erdogan hat nun auch der StudiVZ-Gründer Ehssan Dariani seine Ansichten offenbart. Via Facebook-Mitteilung teilt er mit, dass möglicherweise die Zeit für einen bewaffneten Kampf gegen die türkische Regierung gekommen sei – und zwar „Stauffenberg-like“.