
In dem bereits 2010 gestellten Antrag hatte die Linke argumentiert, die Befugnis zur Online-Durchsuchung durch das BKA gehöre "wie der Große Lauschangriff und die sogenannte Vorratsdatenspeicherung zu den umstrittensten Befugnissen des Staates." Sie berühre unmittelbar "das grundlegende Verhältnis des Staates zu den Grundrechtsträgerinnen und -trägern", weswegen sie so kontrovers sei.
Zudem, so die Linke, sei die Online-Durchsuchung vom BKA nach dessen Angaben noch nie durchgeführt worden. Die durch das im Dezember 2008 verabschiedete BKA-Gesetz erlaubte Maßnahme habe sich somit "praktisch als überflüssig erwiesen". "Die öffentlichen Auseinandersetzungen um die Online-Durchsuchung und die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts haben dazu geführt, dass das Bundeskriminalamt die Möglichkeit weniger eingriffsintensiver Ermittlungsmaßnahmen wahrgenommen hat – ohne dass die öffentliche Sicherheit gefährdet worden oder eine allgemeine Sicherheitslücke entstanden wäre," wird in dem Antrag argumentiert.
Dieser Argumentation wollten sich aber weder die Parteien der schwarz-gelben Regierungskoalition noch die SPD anschließen. Alle drei stimmten heute gegen den Antrag. Clemens Binninger sprach im Namen der CDU/CSU-Fraktion von einer "absurden Forderung", die mit keinem Wort auf die ernste terroristische Bedrohungslage hierzulande eingehe. Er rief zur Untermauerung seiner These Ereignisse wie die vor rund einem Jahr erfolgte Terror-Drohung gegen den Reichstag, einen Anschlag am Frankfurter Flughafen sowie die Enttarnung der "Düsseldorfer Zelle" ins Gedächtnis. Es sei bekannt, dass Tatverdächtigte im Bereich des Terrorismus immer konspirativer vorgingen und verschlüsselt kommunizierten, erklärte Binninger. Der verdeckte Zugriff auf Festplatten und andere IT-Systeme sei daher unverzichtbar. Das BKA-Gesetz berücksichtige zudem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
CDU-Politiker Armin Schuster betonte ebenfalls die Bedeutung der Online-Durchsuchung bei der Abwehr terroristischer Gefahren. Daneben forderte er, zu überprüfen, ob derartige Ermittlungsmaßnahmen künftig auch zur Bekämpfung von IT-Kriminalität wie "Passwortklau, Betrug mit Millionenschäden und Cyberstalking" eingesetzt werden könnten. Es müsse geprüft werden, ob die Hürden für den Einsatz des Bundestrojaners nicht zu hoch seien und das Instrument nicht auch zur Kriminalitätsbekämpfung in der Strafprozessordnung verankert werden könne, so Schuster.
Auch die SPD äußerte sich lobend über die Online-Durchsuchung. Diese werde von den Ermittlungsbehörden verantwortlich eingesetzt und habe eine "Lücke in unserer Sicherheitsarchitektur geschlossen", betonte Gabriele Fograscher von der SPD. Den Antrag der Linken bezeichnete sie als "unverantwortlich".
Eher kritisch äußerte sich die Innenexpertin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz. Sie wiederholte ihre bereits vor Jahren getroffene Feststellung, dass die Online-Durchsuchung eine Maßnahme sei, auf die "der Rechtsstaat besser verzichten würde". Dies sei jedoch nicht die Meinung der Mehrheit der Wähler. Schwarz-Gelb habe sich daher darauf verständigt, den Schutz den Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung im BKA-Gesetz zu verbessern. Das sei zwar nicht "die reine Lehre, aber man muss Kompromisse machen".
Die Linke verwies auf den aktuellen Skandal um die Analyse des dem Chaos Computer Club zugespielten "Staatstrojaners", um ihre Ablehnung einer Online-Durchsuchung argumentativ zu untermauern. Zudem zeigten die aktuellen Geschehnisse, dass auch die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung verboten gehöre, so Jan Korte von der Linken. Insgesamt sei die Online-Durchsuchung "unnütz, unverhältnismäßig und unangemessen für einen Rechtsstaat".
Die Grünen stimmten als einzige Partei neben der Linken für den Antrag. Seine Partei teile zwar "die Gefährdungseinschätzung der Regierung", erklärte der sicherheitspolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Wieland. Sie folgerten daraus aber nicht, "dass der Staat alles darf". Das letzte Wort werde das Bundesverfassungsgericht haben, da mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das BKA-Gesetz eingereicht wurden.
Es ist möglich, dass das Bundesverfassungsgericht seine Einschätzung aus dem Jahr 2008 modifizieren und Online-Durchsuchungen für komplett verfassungswidrig erklären wird. Dies bleibt abzuwarten. Der Versuch jedenfalls, auf politischem Wege gegen die umstrittene Sicherheitsmaßnahme vorzugehen, ist mit der heutigen Abstimmung vorerst gescheitert.
Text-Quellen: heise online
Annika Kremer am Freitag, 28.10.2011 21:35 Uhr
Die juristischen Hürden sind eigentlich identisch - also wär's tatsächlich egal, ob man seitens der Staatsanwaltschaft einen traditionellen Durchsuchungsbeschluss beantragt oder die Onlinedurchsuchung. Eine Erklärung, warum man lieber die Onlinedurchsuchung hat, ist natürlich gerade, dass dies ...
Wie jetzt? Wenn Ermittler bei Schwerstkriminalität auch Online-Durchsuchungen durchführen, seht ihr den Untergang des Rechtsstaates, Ich hab grundsätzlich was gegen das heimliche Geschnüffel durch staatliche Organe. Wenn die gegen jemanden einen Verd ...
Wie jetzt? Wenn Ermittler bei Schwerstkriminalität auch Online-Durchsuchungen durchführen, seht ihr den Untergang des Rechtsstaates, aber wenn Anonymous das macht und dann auch noch ganze Datenbanken veröffentlicht (z.B. nur weil man Mitglied in der falschen Partei ist), klatscht ihr alle Beifall ...
Na das ist ja fein. Dann können wir ja demnächst wieder angstfrei leben, weil alle Kriminalität und jegliches Fehlverhalten ausgemerzt ist. :) Nur was machen wir dann mit den ganzen Ermittlern, die dann ja keine Beschäftigung mehr haben? In die Bürgerarbeit schicken, zum Papier und Flaschen au ...
Wenn man Verkehrsdelikte (Falschparken usw.) oder andere Ordnungswidrigkeiten damit aufklären könnte, würden sie das wahrscheinlich auch dafür noch einsetzen wollen. :dozey: MfG Andy Darfst lachen, die Daten der Vorratsdatenspeicherung sollten auch für Ordn ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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