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Verfassungsrichter kritisiert Zahl an rechtswidrigen Hausdurchsuchungen

Hausdurchsuchung

Hausdurchsuchung

Nach elf Jahren wechselt der Richter Rudolf Mellinghoff vom Bundesverfassungsgericht zum Bundesfinanzhof. Als ehemaliger Prüfer von mutmaßlich verfassungswidrigen Hausdurchsuchungen berichtet er im Interview mit der taz über die aktuelle Situation Deutschlands in diesem Bereich. So sei die Zahl an rechtlich unzulässigen Durchsuchungen hierzulande immer noch bedenklich hoch.

Allein im Zeitraum 2005 bis 2008 habe es sich bei 20 Prozent aller erfolgreichen Verfassungsbeschwerden um illegale Wohnungsdurchsuchungen gehandelt, erklärte Mellinghoff. In den darauffolgenden Jahren sei die Quote etwas zurückgegangen. 

Viele Durchsuchungen verstoßen gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. „Dabei stehen Anlass und Ermittlungsziel in keinem vertretbaren Verhältnis mehr zur Schwere des Grundrechtseingriffs.“, so der 56-Jährige. In diesem Rahmen kritisiert der Jurist auch das Verhalten der Polizei, die die umstrittenen Durchsuchungen letztendlich durchführt. Der Richter berichtet gegenüber der taz von Fällen, in denen die Polizei nach Beweismitteln sucht, die bereits vorliegen oder auch auf andere Art und Weise beschafft werden könnten. Auch Situationen, in denen die Exekutive angeblich Entlastungsbeweise ausfindig machen will, soll es geben – dabei könnte der Verdächtige diese selbst ins Verfahren einbringen. „Da wird ohne handfesten Verdacht und nur aufgrund vager Anhaltspunkte und Vermutungen einfach mal die Wohnung durchsucht“, mahnt er.

Weiter erinnert Mellinghoff daran, dass die Aufgabe der Exekutive ganz sicher nicht in Einschüchterung und Disziplinierung bestehe. „Wenn man liest, dass eine Wohnung wegen Falschparker-Bußgeldern in Höhe von 15 Euro durchsucht wird, kann man kaum glauben, dass Polizei und Justiz so furchtbar überlastet sind.“

Aber auch das Verhalten mancher Gerichte hinterfragt Mellinghoff. Oftmals würden Durchsuchungen von Richtern bewilligt werden, die im Rahmen der jeweiligen Fallkonstellationen ganz eindeutig verfassungswidrig seien. Ermittlungsrichter müssten auch bei Überlastung sinnvolle Prioritäten setzen und einen Sachverhalt gegebenenfalls sehr lange prüfen. Die Durchsuchung dürfe keine Standardmaßnahme werden.

 

Text-Quellen: taz

Julian Wolf (g+) am Freitag, 28.10.2011 20:57 Uhr

Tags: polizei verfassungsschutz richter hausdurchsuchung rudolf mellinghoff

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vgwort
 
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12 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Baal_Zebul am 30.10.2011 12:09:35

    Es gibt nur eine Maßnahme gegen einen ignoranten Polizeistaat: Den Kampf! Wenn die den totalen Krieg wollen, dürfen sie sich nicht wundern wenn dann Unfälle durch vermeintliche Beweise bei HD oder erst beim StA passieren. Und für Rechtswidrige Hausdurchsuchungen und daraus resultierende Schäden soll ...

  • Rammsteiner am 29.10.2011 20:32:38

    Rechtsstaat heißt: Der Staat hat immer recht Das ist jetzt ein Richter um den es da geht. In der Tat sehr seltsam ... denn solch Uneinsichtigkeit kenn ich ...

  • titus_shg am 29.10.2011 20:24:53

    Geh in nen Knast und frag wieviel dort die BRD als Rechtsstaat sehen :) So weit muss man gar nicht gehen, auch Anwälte machen damit gelegentlich so ihre Erfahrungen: [ ...

  • Rammsteiner am 29.10.2011 20:09:17

    Tja niemand nennt die Bananenrepublik(Das Kürzel BRD passt dann glücklicherweise trotzdem noch.:D) noch Rechts oder gar Sozialstaat nachdem er mal mit ihr zu tun hatte. Geh in nen Knast und frag wieviel dort die BRD als Rechtsstaat sehen :) ...

  • alter_Bekannter am 29.10.2011 16:52:14

    Tja niemand nennt die Bananenrepublik(Das Kürzel BRD passt dann glücklicherweise trotzdem noch.:D) noch Rechts oder gar Sozialstaat nachdem er mal mit ihr zu tun hatte. ...

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