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Änderung des TKG erlaubt unbegrenzte Speicherung von Verkehrsdaten

Bundestag stimmt über TKG ab

Bundestag stimmt über TKG ab

In seiner Sitzung vom 27. Oktober beschloss der Bundestag die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Neben verbraucherfreundlichen Änderungen wie Gebühren-Ansagen für Call-by-Call-Dienste erlaubt das neue Gesetz auch die Speicherung von Verkehrsdaten. Zu diesen Daten gehört etwa die Zuordnung eines Internetanschlusses zu einer bestimmten IP-Adresse. Speicherdauer der Daten? Unbegrenzt!

Auf die gespeicherten Verkehrsdaten sollen die Ermittlungsbehörden jederzeit Zugriff haben. Vergangenes Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für 6 Monate noch für verfassungswidrig. Damals erlaubten die Verfassungsrichter eine Speicherung der Verbindungsdaten für nur 7 Tage und ausschließlich zu Abrechnungszwecken. Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei: "Die TKG-Novelle ermäglicht, Telekommunikationsdaten unbegrenzt zu speichern, die für die Abrechnung der Diensteanbieter untereinander benötigt werden. Und natürlich haben die Ermittlungsbehörden Zugriff daraug. Das kommt für diese sogenannten Verkehrsdaten einer unbegrenzten Vorratsdatenspeicherung gleich und ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte!"

Kritiker berichten über Mängel kurz vor der Abstimmung. So wurde die Novelle so knapp vor der Abstimmung veröffentlicht, dass keine echte Diskussion im Bundestag stattfinden konnte. Auch wurde kurz vor der Abstimmung im Bundestag eine Beschränkung der Speicherdauer der Daten auf weniger als drei Monate durch die Bundesregierung gestrichen.

Nicht in der Novelle enthalten war hingegen eine Pflicht zur Breitbandversorgung durch einen sogenannten "Universaldienst". Dieser Universaldienst sollte bis spätestens 2018 alle Haushalte in Deutschland mit einer Bandbreite von mindestens 6 Mbit/s versorgen. Dieser Universaldienst sollte auch die Regionen abdecken, die aus wirtschaftlicher Sicht unrentabel sind. Nun liegt es im Ermessen der Internetprovider, wie sie ihr Netz weiter ausbauen. Wenn man diese 6 MBit/s als Untergrenze für Breitbandinternet nimmt, haben in Deutschland immer noch etwa 9 Millionen Haushalte gar keinen oder nur einen unzureichenden Zugang zum Internet.

Update [Korrektur]:

Wie Shodan_v2-3 aus dem Gulli:Board richtig bemerkt hat, enthält der Artikel einige inhaltliche Fehler, die mit diesem Update korrigiert werden sollen. Zum Einen wurde nicht das TKG an sich geändert, sondern lediglich der Entwurf zur Änderung des TKG. Bevor die Änderungen tatsächlich durch gesetzt werden, muss der Bundesrat den Änderungen noch zustimmen.

Die geplanten Änderungen am Telekommunikationsgesetz betreffen nur die Speicherung von Verkehrsdaten zur Abrechnung mit Nichtkunden (sog. "Interconnection-Daten"). Die Bundesregierung wollte im Zuge der TKG-Novelle die Speicherung dieser Daten erst auf 90 Tage beschränken, hat diesen Vorschlag jedoch wieder gestrichen. Die Speicherung dieser Daten betrifft ausschließlich Nichtkunden, die Verkehrsdaten der Kunden dürfen weiterhin max. 7 Tage gespeichert werden, worunter wie bisher auch IP-Adressen gehören. Eine umfangreiche Vorratsdatenspeicherung, wie sie durch das Bundesverfassungsgericht 2010 verboten wurde, wird damit nicht wieder eingeführt. Die Interconnection-Daten werden von der Telekom gegenwärtig 120 Tage gespeichert, sodass eine Verringerung der Speicherdauer auf 90 Tage keinen großen Unterschied gemacht hätte.

Die Behauptung, dass mit der TKG-Novelle eine umfassende VDS eingeführt wird, wurde von zahlreichen Publikationen (darunter auch einige Quellen) so verbreitet. Natürlich sollte mit diesem Artikel keinesfalls Panik verbreitet werden.

Text-Quellen: golem.de piratenpartei.de

Lothar Serra Mari am Freitag, 28.10.2011 01:25 Uhr

tagsTags: netzüberwachung Überwachungswahn vorratsdaten telekommunikationsüberwachung piraten partei ak vorratsdatenspeicherung vorratsdatenspeicherung

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vgwort
 
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23 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • titus_shg am 29.10.2011 18:22:47

    Wer Regiert den hier bitte? Laut Hans Peter Uhl (CSU) regieren hier doch Sicherheitsbehörden und Sicherheitsbeamte. Dam ...

  • Anwendername am 29.10.2011 17:56:37

    ... Nachtrag: Ich wollte noch was zum Thema VDS durch die Hintertür sagen: Denkt mal darüber nach wie die Deutsche Politik das der EU verklickern will: EU: Habt ihr die VDS in nationales Recht umgesetzt? Mit Mindestspeicherdauer, Liste der zu speichernden Daten, Verpfli ...

  • titus_shg am 29.10.2011 16:43:07

    @ Shodan_v2-3: Ok, danke für die umfassende Aufklärung. :) So macht das jetzt Sinn. Was die Umsetzung der VDS und das (angedrohte) Bussgeld betrifft: Das wurde hier auch schon diskutiert, unter anderem auch, was Deutschland letztlich billiger kommt, die VDS oder das Bussgeld. :) Andererseits g ...

  • HerrMaulwurf am 29.10.2011 14:39:48

    Habe eben das Update zu dem Artikel veröffentlicht, welches die Fehler in dem Artikel korrigiert. Danke an Shodan_v2-3 für die Meldung der Fehler. Im Übrigen sind wir nicht die Einzigen, denen Fehler bei der Berichterstattung zu diesem Thema unterlaufen sind, was aber keine Entschuldigung dafür ...

  • Shodan_v2-3 am 29.10.2011 13:02:24

    Ok, aber ist das wirklich nur ein Entwurf? Ich dachte, das hätten sie bereits durchgewunken.Der Bundestag hat der Novelle inklusive des erwähnten Änderungsantrags zugestimmt und das ganze geht nun an den Bundesrat und wird am 25.11 dort diskutiert. Nun ist die O ...

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