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Elektronische Gesundheitskarte:600 Millionen Euro Kosten, nur marginale Vorteile

Die eGK. Foto: Wikipedia-User

Die eGK. Foto: Wikipedia-User "Bin im Garten" - (CC BY-SA 3.0)

Diverse Krankenkassen fordern derzeit in ganz Deutschland ihre Versicherten auf, ihre Passbilder zur Erstellung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzureichen. Momentan wird die neue Chipkarte an die ersten Patienten ausgeliefert. Bislang kostete das Unterfangen 600 Millionen Euro. Der Erfolg ist dabei eher fraglich.

Kann bislang kaum mehr als die alte Karte, verursachte bereits 600 Millionen Euro Kosten. So oder so ähnlich könnte man in Kurzform den Status quo der elektronischen Gesundheitskarte skizzieren. Obwohl die Einführung schon vor fünf Jahren geplant war, kann die neue kaum mehr als die alte Gesundheitskarte. Obwohl die Krankenversicherten von den Aufwendungen nicht direkt betroffen sind, müssen sie gemeinsam mit den Arbeitgebern im Laufe der nächsten Jahre dennoch für die Kosten dieses Projekts aufkommen. Alleine der Kauf der technischen Infrastruktur der Arztpraxen und Kliniken kostet geschätzte 156 Millionen Euro. Die Versorgung aller 70 Millionen Patienten mit den neuen Karten wird wahrscheinlich mehr als 139 Millionen Euro in Anspruch nehmen. Dazu kommen die Aufwendungen für die Entwicklung der Hardware, die Datenpflege und vieles mehr.

Damit niemand mehr auf Kosten eines Dritten zum Arzt gehen kann, verfügt die eGK über ein Passbild des Inhabers. Die illegale Übertragung der Karte und somit die Erschleichung von Versicherungsleistungen wäre somit stark erschwert. Achten die medizinisch-technischen Assistentinnen tatsächlich auf das Foto, wird niemand mehr auf Kosten der Allgemeinheit zum Arzt gehen können. Doch die eGK kann noch etwas mehr. Wer will, kann darauf bei Bedarf seine eigenen chronischen Erkrankungen und Allergien abspeichern lassen. Wenn sich dafür die Mehrheit im Bundestag finden wird, könnte im Chip auch eine Erklärung zur Organspende vermerkt werden. Alle weiteren Features sind im Moment noch reine Absichtserklärungen. Die Übertragung von Befunden, Röntgenbildern und so weiter soll irgendwann realisiert werden. Auch den Datenschutz sehen diverse Stellen trotz der Verschlüsselung noch nicht als ausreichend an. Bei Testläufen kam es zu erheblichen Verzögerungen im Praxisablauf, weil das Ein- und Auslesen der Karte in manchen Fällen nur sehr langsam funktionierte. Laut einer Umfrage der Techniker Krankenkasse sprachen sich im Jahr 2009 vier von fünf Ärzten dafür aus, das System erst zur Serienreife zu bringen, bevor die eGK an den Start gehen sollte (gulli:News berichtete).

Wie dem auch sei. Die Fertigstellung des Projektes wurde aufgrund von internen Querelen und technischen wie organisatorischen Problemen immer wieder hinaus gezögert. Eigentlich sollte die Einführung schon vor fünf Jahren über die Bühne gegangen sein. Die ersten zehn Prozent der Karten planen die Krankenkassen bis Ende dieses Jahres zu verschicken, ansonsten drohen den Krankenkassen Strafzahlungen. Im Jahr 2013 soll die Verteilung abgeschlossen sein, so zumindest ist es geplant.

Doch die eGK stieß nicht überall auf Begeisterung. Der Chaos Computer Club (CCC) äußerte beispielsweise „erhebliche Bedenken, ob der Teilbereich 'elektronische Patientenakte' die hohen Anforderungen an den Datenschutz erfüllt, die von Patienten und Ärzten erwartet werden. Darüber hinaus scheint der Aufbau der komplexen Infrastruktur wirtschaftlich nicht sinnvoll.“ Dem CCC wurde im Jahr 2006 eine Analyse der Beratungsfirma Booz/Allen/Hamilton zugespielt. Diese besagt zum damaligen Stand, dass keinerlei Einsparungen erwartet werden konnten. „Im Gegenteil, in den ersten Jahren wird die eGK ein ordentliches Minusgeschäft für die Krankenkassen und damit auch für die Versicherten“, urteilte der CCC in seiner Pressemitteilung.

Wer keine neue Krankenversicherungskarte haben möchte, kann versuchen, die Umstellung durch die Verweigerung der Herausgabe des eigenen Lichtbildes zu erschweren. Das wird aber nicht ewig funktionieren. Spätestens nach Ablauf der alten Karte wird es kompliziert. Die Ärzte dürfen nämlich ohne gültige Versichertenkarte ihre Behandlung verweigern oder sich diese privat bezahlen lassen. Doch wer über genügend Kreativität verfügt, kann sich anderweitig behelfen. Der CCC weist darauf hin, dass man bei der Einreichung des eigenes Bildes tricksen könne. Es gibt derzeit keine gesetzliche Vorgabe, wie das Foto aussehen muss, selbst wenn dies sehr gerne von den Krankenkassen behauptet wird. Auf dem Bild könnte zum Beispiel Alfred E. Neumann von MAD oder eine der Puppen der Muppet Show zu sehen sein.

Auch hier wie fast überall gilt: Bei Risiken oder Nebenwirkungen befragen Sie vorher besser Ihren Arzt oder Apotheker einen Fachjuristen Ihres Vertrauens.

Bild-Quellen: Wikipedia - (CC BY-SA 3.0)

am Dienstag, 25.10.2011 11:18 Uhr

Tags: egk elektronische gesundheitskarte ccc krankenversicherung

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