Googles neuer Dienst gibt sich eventuell besonders innovativ
Google gibt sich offenbar erneut besonders innovativ und erfindet das Rad neu. Legale und bezahlte Musikdownloads gibt es bereits. Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke ebenso. Wie bringt man beide Elemente nun zusammen, um dem Kunden den größtmöglichen Vorteil zu bieten? Google hat möglicherweise eine Option entwickelt, wie man zumindest einige der filesharenden Netznutzer zu zahlenden Kunden machen kann.
Informierte Kreise der Musikwirtschaft berichten davon, dass Google Music im Rahmen der Cloud eine Art P2P-Funktionalität anbietet. Diese soll es Nutzern ermöglichen, ihre Tracks mit Freunden zu teilen. Der Clou an der Sache ist jedoch der, dass die Tracks diesen nicht dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Die Freunde können den Track einige Male vollständig abspielen, ehe er wieder gesperrt wird. Haben Sie in dieser Zeit Gefallen an dem Song gefunden, steht ihnen selbstredend die Kauf-Option offen.
Google begibt sich mit dieser Taktik auf einen schmalen Grat, der aber vielleicht äußerst erfolgreich sein kann. Auf der einen Seite bietet man den sharenden Internetnutzer die Möglichkeit, weiter in einem gewissen Rahmen an einer Art Tauschbörse zu partizipieren. Dritte wiederum kommen temporär in den Genuss einiger Songs, auch wenn sie diese nicht gekauft haben. Gefallen ihnen die Tracks tatsächlich, setzt man auf deren Kaufinteresse. Dies wiederum dürfte einige Filesharer zu zahlenden Kunden machen, was für die Musikwirtschaft ein enormer Anreiz sein dürfte.
Trotz all der Begeisterung sollte man jedoch nicht außer acht lassen, dass es keine offizielle Stellungnahme seitens Google gibt. Zwei derart entgegengesetzte Positionen zu vereinigen, dürfte auch für Google kein leichtes Spiel sein. Andererseits ist Google für seine innovativen Lösungsansätze bekannt. Bleibt abzuwarten, ob die Funktion beim Start des Google Music Stores tatsächlich zur Verfügung steht.
Text-Quellen: venturebeat
Klaus Müller am Sonntag, 23.10.2011 20:21 Uhr
Au fein, jetzt lade ich mir die Musik legal aus dem Netz, von meinen "Freunden". Und so lange der Bundestrojaner auf meinem Rechner noch inaktiv ist, bekommt das nichtmal jemand mit, wenn ich mir offline die Songs in ein, für mich, brauchbares Format (was beinhaltet dass es mein MP3-Player abspielen ...
Mal schauen, wie sich die GEMA dazu äußert! ...
Autsch. ...
das recorden von tracks, während man sie anhört, muss immer akzeptiert werden. Dies ist ja auch bei Radio etc. der Fall. Dies ist sogar in gewisser legal oder zumindest eine große Grauzone. ...
Und wie will Google sicherstellen, dass die Dateien wieder gesperrt werden und nicht weiter kopiert werden können? Ein einfaches recorden der abgespielten Tracks und schon kann niemand einem die Tracks wieder wegnehmen. Außerdem ist das nicht einmal illegal für den User ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Sener Dincer am 14.06.2013, 11:47 Uhr
Bezugnehmend auf die anhaltende Protestbewegung gegen Ministerpräsident Erdogan hat nun auch der StudiVZ-Gründer Ehssan Dariani seine Ansichten offenbart. Via Facebook-Mitteilung teilt er mit, dass möglicherweise die Zeit für einen bewaffneten Kampf gegen die türkische Regierung gekommen sei – und zwar „Stauffenberg-like“.