Speziell für die österreichischen Bedürfnisse soll laut "profil" eine eigene Version der "Remote Forensic Software" (RFS) programmiert worden sein. Das Unternehmen DigiTask habe bestätigt, einen derartigen Trojaner erstellt und geliefert zu haben. Aus dem Innenministerium hieß es dazu lediglich, die Exekutive würde nur jene Befugnisse anwenden, die rechtlich auch zulässig sind. DigiTask hatte bereits vor gut einer Woche angedeutet, "Behörden im Einflussbereich Wiens" zu beliefern. Um wen es sich genau handle, sei "Betriebsgeheimnis", hieß es damals noch. Nun hat das Unternehmen seine Meinung dazu offenbar geändert, wenn man dem profil-Bericht Glauben schenken darf.
Das Magazin erklärt, das österreichische Innenministerium müsse beim Kauf der Software falsche Angaben gemacht haben. DigiTask liefert nämlich nur an Kunden, die erklären, über die notwendigen rechtlichen Grundlagen zum Einsatz der Software zu verfügen. Dies ist aber in Österreich derzeit nicht der Fall.
Der "Staatstrojaner" soll laut "profil" auch bei den Ermittlungen gegen den österreichischen Islamisten Mohamed M. eingesetzt worden sein, was auch aus Zeugenaussagen von Fahndern beim "Terrorprozess" 2008 hervor gehe. Daneben gebe es starke Indizien dafür, dass die in Österreich unerlaubte Spionage-Software auch bei den Ermittlungen im Vorfeld des so genannten "Tierschützerprozesses" zum Einsatz gekommen sei, so "profil".
Ein namentlich nicht genannter Sprecher des österreichischen Innenministeriums widersprach dieser Darstellung. Er erklärte, die österreichische Exekutive würde nur jene Befugnisse anwenden, die auch rechtlich zulässig sind und "nicht die, die technisch möglich sind". Dies sei auch im genannten Terrorismus-Fall dokumentiert. Damals habe es zwar eine Computerüberwachung gegeben. Bei dieser sei es aber nur um die Überwachung des Bildschirminhaltes (also die Speicherung von Screenshots), nicht aber um eine forensische Untersuchung des Computers gegangen. Screenshots seien zu diesem Zweck in Österreich - anders als in Deutschland - rechtmäßig. Der BMI-Sprecher räumte ein, dass es natürlich auch damals für die Ermittler interessant gewesen wäre, den Computer auch in Form einer regelrechten Online-Durchsuchung zu untersuchen. Dies wäre auch technisch möglich gewesen, habe "aber nicht stattgefunden". Diese Tatsache sei "Beweis genug", dass die Polizei "am Boden des Rechtsstaates" sei, so der Sprecher.
Konkrete Aussagen über einen möglichen Ankauf von Spionage-Software bei DigiTask wollte der Ministeriums-Sprecher nicht treffen. "Wir können grundsätzlich nicht alle kriminaltechnischen Tools, über die wir verfügen, offenlegen", so der Sprecher. Daher könne man auch nicht offenlegen, woher man die technischen Mittel für die Computerüberwachung, die etwa 2008 zur Anwendung gekommen war, bezogen hat. Sicher sei, dass sich alles im rechtlichen Rahmen abspiele.
am Sonntag, 23.10.2011 12:20 Uhr
News Redaktion am 21.09.2016, 09:04 Uhr
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