DigiTask (Logo)
Wavecon-Anwalt Dominik Boecker argumentiert, DigiTask habe den Staatstrojaner mit rechtswidrigen Features ausgestattet (gulli:News berichtete). Darin liege auch eine Wettbewerbsverzerrung, durch die Wavecon als Software-Unternehmen benachteiligt sei. Digitask soll daher laut Forderung bis Montagnachmittag um 15 Uhr eine Unterlassungserklärung abgeben. Das Haigerer Unternehmen soll erklären, dass es keine Späh-Software mehr verbreitet. Notfalls wolle man das vor Gericht klären, so Wavecon.
Digitask-Anwalt Winfried Seibert erklärte dazu gestern auf Anfrage des regionalen Newsportals "mittelhessen.de": "Ich halte das für Trittbrettfahrerei und Wichtigtuerei. Und sie stellen uns wettbewerbswidrig an den Pranger." Die Veröffentlichung der Abmahnung auf der Wavecon-Website stelle eine Diskriminierung DigiTasks dar. Deswegen verfasste Seibert am Donnerstag selbst ein Abmahnschreiben. Wavecon soll die Abmahnung von seiner Webpräsenz entfernen und seinerseits eine Unterlassungserklärung abgeben. Wavecon soll erklären, dass es künftig nicht mehr solche Texte veröffentlicht. "Wenn sie das nicht tun, gehen wir nächste Woche vor Gericht," kündigte Seibert an.
Der Anwalt widersprach außerdem der Argumentation Boeckers, der zufolge DigiTask rechtswidrig gehandelt hat. Das Ausspähen von Daten sei nur dann strafbar, wenn es unbefugt geschehe- und unbefugt sei es nur, wenn es nicht von einem Gerichtsentscheid, zum Beispiel einem Durchsuchungsbeschluss, gedeckt sei. Dies sei aber nicht der Fall, betont Seibert: "Wir haben keine Behörde mit Telekommunikationsüberwachungs (TKÜ)-Software beliefert, wenn die Behörde nicht zuvor mitgeteilt hat, das dürfen sie aufgrund einer vorliegenden Gerichtsentscheidung." Das könne Digitask auch belegen. Außerdem zweifelt Seibert an, dass Wavecon mit DigiTask im direkten Wettbewerb stehe, da Wavecon keine Überwachungssoftware programmiert.
Update:
Aufgrund der Formulierung des Artikels kam es bei einigen Lesern zu Missverständnissen; der Artikel wurde daher entsprechend geändert. Wavecon ist lediglich in seiner Eigenschaft als IT-Unternehmen als Konkurrent DigiTasks anzusehen. Das Unternehmen weist ausdrücklich darauf hin, dass es die Programmierung von Trojanern ablehnt und an keinerlei derartigen Projekten beteiligt ist.
Text-Quellen: mittelhessen.de
Annika Kremer (g+) am Samstag, 22.10.2011 19:24 Uhr
Du hast vollkommen Recht und ich hoffe auf Gerechtigkeit in diesem Fall! ...
kann ich voll und ganz unterschreiben! ...
Ist doch klar, dass ein "normales" IT-Unternehmen laut gesetz nicht im direkten Wettbewerb steht. Kann es auch garnicht, weil die Dienstleistung in diesem Bereich gegen geltendes Gesetz verstoßen würde. In dem Moment wo man öffentlich anbietet, derartige Software gegen Geld zu entwickeln macht man s ...
Ihr versteht da etwas falsch: (Zitat nach update der news entfernt) Wavecon mahnte keineswegs ab, weil sie als Konkurrent gerne den Job hätten, sondern wegen §4.11 UWG: § 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen Unlauter handelt insbesondere, wer 11. einer gesetzlichen ...
Hallo, Liebe Annika lies doch bitte nochmal die news von mittelhessen.de und auch auf wavecon.de. Wavecon baut KEINE Trojaner und wir auch nie welche bauen. Das ist stark missvertaendlich in deiner news. ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.