
DigiTask (Logo)
Wavecon-Anwalt Dominik Boecker argumentiert, DigiTask habe den Staatstrojaner mit rechtswidrigen Features ausgestattet (gulli:News berichtete). Darin liege auch eine Wettbewerbsverzerrung, durch die Wavecon als Software-Unternehmen benachteiligt sei. Digitask soll daher laut Forderung bis Montagnachmittag um 15 Uhr eine Unterlassungserklärung abgeben. Das Haigerer Unternehmen soll erklären, dass es keine Späh-Software mehr verbreitet. Notfalls wolle man das vor Gericht klären, so Wavecon.
Digitask-Anwalt Winfried Seibert erklärte dazu gestern auf Anfrage des regionalen Newsportals "mittelhessen.de": "Ich halte das für Trittbrettfahrerei und Wichtigtuerei. Und sie stellen uns wettbewerbswidrig an den Pranger." Die Veröffentlichung der Abmahnung auf der Wavecon-Website stelle eine Diskriminierung DigiTasks dar. Deswegen verfasste Seibert am Donnerstag selbst ein Abmahnschreiben. Wavecon soll die Abmahnung von seiner Webpräsenz entfernen und seinerseits eine Unterlassungserklärung abgeben. Wavecon soll erklären, dass es künftig nicht mehr solche Texte veröffentlicht. "Wenn sie das nicht tun, gehen wir nächste Woche vor Gericht," kündigte Seibert an.
Der Anwalt widersprach außerdem der Argumentation Boeckers, der zufolge DigiTask rechtswidrig gehandelt hat. Das Ausspähen von Daten sei nur dann strafbar, wenn es unbefugt geschehe- und unbefugt sei es nur, wenn es nicht von einem Gerichtsentscheid, zum Beispiel einem Durchsuchungsbeschluss, gedeckt sei. Dies sei aber nicht der Fall, betont Seibert: "Wir haben keine Behörde mit Telekommunikationsüberwachungs (TKÜ)-Software beliefert, wenn die Behörde nicht zuvor mitgeteilt hat, das dürfen sie aufgrund einer vorliegenden Gerichtsentscheidung." Das könne Digitask auch belegen. Außerdem zweifelt Seibert an, dass Wavecon mit DigiTask im direkten Wettbewerb stehe, da Wavecon keine Überwachungssoftware programmiert.
Update:
Aufgrund der Formulierung des Artikels kam es bei einigen Lesern zu Missverständnissen; der Artikel wurde daher entsprechend geändert. Wavecon ist lediglich in seiner Eigenschaft als IT-Unternehmen als Konkurrent DigiTasks anzusehen. Das Unternehmen weist ausdrücklich darauf hin, dass es die Programmierung von Trojanern ablehnt und an keinerlei derartigen Projekten beteiligt ist.
Text-Quellen: mittelhessen.de
Annika Kremer am Samstag, 22.10.2011 19:24 Uhr
Du hast vollkommen Recht und ich hoffe auf Gerechtigkeit in diesem Fall! ...
kann ich voll und ganz unterschreiben! ...
Ist doch klar, dass ein "normales" IT-Unternehmen laut gesetz nicht im direkten Wettbewerb steht. Kann es auch garnicht, weil die Dienstleistung in diesem Bereich gegen geltendes Gesetz verstoßen würde. In dem Moment wo man öffentlich anbietet, derartige Software gegen Geld zu entwickeln macht ma ...
Ihr versteht da etwas falsch: (Zitat nach update der news entfernt) Wavecon mahnte keineswegs ab, weil sie als Konkurrent gerne den Job hätten, sondern wegen §4.11 UWG: § 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen Unlauter handelt insbesondere, wer 11. einer gesetzlic ...
Hallo, Liebe Annika lies doch bitte nochmal die news von mittelhessen.de und auch auf wavecon.de. Wavecon baut KEINE Trojaner und wir auch nie welche bauen. Das ist stark missvertaendlich in deiner news. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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