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Bayern: Piratenpartei klagt gegen Innenminister Herrmann

Bundestrojaner

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Die Piratenpartei Bayern hat im Rahmen der Staatstrojaner-Affäre Strafanzeige den Innenminister des Landes, Joachim Herrmann (CSU), den Präsidenten des bayerischen Landeskriminalamtes sowie einige weitere Personen angezeigt. Laut der Partei und der Humanistischen Union verstieß die dortige Regierung durch den mehrmaligen Einsatz des umstrittenen Spionageprogramms vielfach gegen geltendes Recht.

Der Landesvorsitzende der Piraten in Bayern erklärte, dass sich Beamte gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aufgelehnt hätten, das einige Abhorchmaßnahmen im Vorfeld für illegal erklärte. Die Justiz habe nun die Aufgabe, durch konsequente Ermittlungen zu beweisen, dass sie fähig und willens ist, sich gegen derartige Verstöße zu wehren. Auch die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union e.V. stimmt mit den jungen Politikern über ein. So sei es notwendig, dass ein Verfassungsbruch solchen Ausmaßes nicht ohne Folgen bleiben dürfe.

Die genaue Zahl der Einsätze des bayrischen Programms, das in den Medien oft als der Staats- oder Bayerntrojaner bezeichnet wird, ist unklar. Wie der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion Hans-Peter Uhl im Interview mit der Osnabrücker Zeitung erklärte, sei das Spionage-Tool seit 2009 rund 35 Mal pro Jahr eingesetzt worden. Folglich könnte es über 100 empfindliche Eingriffe in die Privatrechte verschiedener Bürger gegeben haben. Zeitgleich kritisierte Uhl zudem die Bundesjustizministerin Sabine Leuthheusser-Schnarrenberger. So habe man die FDP-Poltikerin immer wieder darauf hingewiesen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen in einer „gesetzlichen Grauzone“ arbeiten könnten. Nichtsdestotrotz sei das Justizministerium der Sache nicht auf den Grund gegangen und habe das Vorgehen der Beamten nicht überprüft.

Bis ein Verfahren gegen den Innenminister und die weiteren Beteiligten ins Rollen kommen wird, dürfte wohl etwas Zeit vergehen. Die Anzeige ergeht hauptsächlich aus einer mutmaßlichen Verletzung der Strafvorschriften §§ 202a, 202b, 202c, 303a und 303b StGB (Ausspähen und Abfangen von Daten respektive Vorbereitung, Datenveränderung und Computersabotage) hervor. Bei Verstößen sind im Gesetzbuch Freiheits- und Bußgeldstrafen vorgesehen.

Text-Quellen: piratenblog

Julian Wolf am Montag, 17.10.2011 21:21 Uhr

tagsTags: bundestrojaner bayern joachim herrmann strafrecht piraten partei

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21 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • rockmachine am 19.10.2011 23:42:11

    hab früher auch csu gewählt, aber dieser typ muss weg, wenn er kriminelles vorgehen auch noch verteidigt. der gehört ins gefängnis dafür dieser böse mensch! ...

  • Gugel am 19.10.2011 21:55:55

    Öhm o.O Passive tapping of IP traffic? WTF? Abgreifen des Traffics auffer Leitung - meist direkt beim Provider. ...

  • Shodan_v2-3 am 19.10.2011 20:40:26

    Die Präsentation wurde im Rahmen der "ISS World Europe" im Congress Centre in Prag gehalten. Sowohl 08, als auch 09 und 10 gab es dort einen Vortrag von diesem Herrn mit diesem Namen. Vielleicht hielt er ja auch jedesmal den selben xD Besonders schön gefällt mir die Benutzung von Anführungszeic ...

  • crack00r am 19.10.2011 19:29:33

    Ich weis nicht in wie weit das hier bekannt ist, aber sieht jedenfalls sehr interessant aus, und "Wir wussten nicht was der kann" greifft hier irgendwie nicht cryptome.org/0005/michaelthomas.pdf ...

  • Todde am 19.10.2011 19:02:37

    Warum sollte man also auch nicht das "Geschützte" von den Personen aufheben, die von der Piratenpartei angezeigt worden sind, um sie zu strafen? Sie haben ja schließlich, auch unseren Schutz der Privatsphäre mit Füßen aus der grauen Zone getreten. weil es p ...

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