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GEZ-Gebühren: Gericht verurteilt Studentin

Ein Studienkredit befreit nicht von der Rundfunkgebühr

Ein Studienkredit befreit nicht von der Rundfunkgebühr

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jüngst entschieden, dass eine Studentin auch dann Rundfunkgebühren entrichten muss, wenn sie ihr Studium durch einen Studienkredit finanziert. Die Studentin hatte geklagt, da sie sich gegenüber BaföG-Empfängern benachteiligt fühlte.

Die Rundfunkgebühren sind immer wieder ein Streitthema vor deutschen Gerichten. In einem aktuellen Fall hatte es eine Studentin getroffen, die die Ansicht vertrat, keine Rundfunkgebühren bezahlen zu müssen. Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat dieser Rechtsansicht nun vehement widersprochen.

Die Studentin selbst verfügte über keine finanziellen Mittel. Aus nicht näher bekannten Gründen erhielt sie auch kein BaföG. Um dennoch studieren zu können, entschied sie sich für einen Studienkredit. Wie viele Studenten verfügte auch die Klägerin über einen internetfähigen Computer, der als "neuartiges Rundfunkgerät" angesehen wird. Ein Rundfunkgebührenbeauftragter des Hessischen Rundfunks entdeckte dieses Gerät und forderte die Studentin zur Zahlung der Rundfunkgebühren auf.

Dem widersprach die Frau mit der Begründung, dass ihr keine sonstigen Sozialleistungen zustehen. Während sich Bafög-Empfänger von der Gebühr befreien lassen können, gelte das für sie nicht. Aus diesem Grunde käme es hier zu einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Studenten, die auf die Sozialleistung zurückgreifen können.

Nach Ansicht der Leipziger Richter war diese Argumentation aber nutzlos. Die Befreiung von den Rundfunkgebühren stehe eben nur Empfängern bestimmter sozialer Leistungen zu. Eine Befreiung sei nicht möglich, wenn die Studenten ihren Lebensunterhalt durch einen Studienkredit bewältigen. Für viele Studenten, die ebenfalls nicht auf BaföG zurückgreifen können, dürfte die Luft damit wieder etwas dünner geworden sein. Ob dies so angemessen ist, bleibt fraglich.

Text-Quellen: bafoeg aktuell

Klaus Müller am Montag, 17.10.2011 16:52 Uhr

Tags: studenten gez sozialleistungen rundfunkgebühr hessischer rundfunk

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101 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • EvilIsGood am 18.11.2011 13:03:09

    ich hab mal drüber nachgedacht und die grünen, evl auch andere, hatten doch mal eine downloadgebühr gefordert. im wesentlichen zahlt wir ja auch rundfunkgebühr fürs internet. ähm .. die gebühr ist offensichtlich schon da. können die firmen ja mal ne anfrage stellen. ich mein, da tanzen die kobolde ...

  • Doofus123 am 14.11.2011 17:12:25

    eschweige denn deren "Eintreibung" abbringen lasse. Na das ist ja nun was ganz anderes. Da sind wir bestimmt einer Meinung :D ...

  • War-10-ck am 14.11.2011 17:05:38

    Ich denke mal, dass ich mich mit ziemlicher Sicherheit nicht von meiner Meinung über die GEZ-Gebühren, geschweige denn deren "Eintreibung" abbringen lasse. Und meine Meinung zu unserem politischem System hier die Bereiche des Topics überschreiten würde. Belassen wir es dabei, dass wir verschiedene A ...

  • Doofus123 am 14.11.2011 16:45:54

    Hätte ich ein Mitspracherecht was in den ÖR gesendet wird, okay. Die hast du genauso, wie du ein Mitspracherecht bei der Verwendung der Steuern hast. Wenn dir das nicht reicht, gefällt dir unser ganzes System nicht, da musst du dann wohl auswandern oder selbst was tun. Ich muss dich a ...

  • War-10-ck am 14.11.2011 16:36:53

    Bei vielen Dingen finde ich das auch vollkommen okay, aber im Bereich des Fernsehens eben nicht. Ich bin auch nicht der Meinung, dass alles was vom Staat entschieden wird das richtige ist da er ja die Bevölkerung vertritt. So eben auch die GEZ-Gebühr. Hätte ich ein Mitspracherecht was in den ÖR ges ...

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