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Staatstrojaner: Situation in anderen Bundesländern (4. Update)

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Der "Staatstrojaner" (Symbolgrafik)

Nach der offiziellen Bestätigung, dass es sich bei mindestens einem der vom CCC analysierten "Staatstrojaner" um die Software des LKA Bayern handelt, analysierte das IT-Newsportal heise online die Situation in anderen Bundesländern. Dabei stellte sich heraus: auch mehrere andere Bundesländer setzen entsprechende Überwachungssoftware ein.

Heise berichtet: "Zumindest in Baden-Württemberg und Brandenburg ist der 'Bayerntrojaner' kein Unbekannter." In Brandenburg werde entsprechende Software derzeit in einem einzigen Fall eingesetzt. In diesem Fall handle es sich aber um die - derzeit legale - Quellen-Telekommunikationsüberwachung, das heißt, die Software werde eingesetzt, um Internettelefonie abzuhören. Das Justizministerium berichtete Recherchen der Nachrichtenagentur dpa zufolge von laufenden Ermittlungen gegen eine Person, die mit internationalem Haftbefehl gesucht werde. Für den Einsatz liegt nach Angaben eines Sprechers des brandenburgischen Innenministeriums eine richterliche Genehmigung vor. Laut Innenministerium ist dafür zudem die Amtshilfe einer Bundessicherheitsbehörde nötig. Weder der brandenburgische Verfassungsschutz noch die Polizei hätten die Software beschafft oder die Methode angewandt, betonte ein Sprecher gegenüber der dpa am Montag. 

In Baden-Württemberg findet dem Bericht zufolge dieselbe Basis-Software Verwendung wie in Bayern. Diese werde aber in jedem Einzelfall so programmiert, dass sie der richterlichen Anordnung voll entspreche, und nur in Einzelfällen eingesetzt, erklärte Innenminister Reinhold Gall (SPD) am heutigen Montag. Trotzdem sollen jetzt Alternativen überprüft werden.

In Rheinland-Pfalz haben Behörden einen Trojanereinsatz nach Angaben eines Sprechers des Innenministeriums in Mainz bisher einmal vorbereitet, dann aber nicht durchgeführt. Der Vorbereitung sei ein Richterbeschluss vorausgegangen. Warum dann von der Durchführung der Überwachungsmaßnahme abgesehen wurde, ist nicht bekannt. Für den Einsatz vorgesehen jedenfalls war nach Ministeriumsangaben eine Software, die "von einer Polizeibehörde außerhalb von Rheinland-Pfalz kam". Ob es sich dabei um den "Bayerntrojaner" handelt, ist unklar - möglich wäre dies definitiv.

Das LKA Berlin hat nach eigenen Angaben bislang aufgrund des Fehlens einer Rechtsgrundlage auf den Einsatz eines Trojaners verzichtet. Ähnliche Aussagen kamen aus Thüringen, dem Saarland und Sachsen. In Sachsen allerdings ist man seiner Sache allerdings noch nicht ganz sicher; laut Innenministerium in Dresden "wird aber weiterhin geprüft", ob es womöglich doch zu bislang nicht bekannten Einsätzen kam.  

Über die Situation in den anderen Bundesländern gibt es bislang keine gesicherten Erkenntnisse. Gulli:News wird sich diesbezüglich um Klärung bemühen. Ebenso bestehen Zweifel in Bezug auf mehrere Bundesbehörden. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) erklärte, dass zumindest beim Bundeskriminalamt, Bundesverfassungsschutz und bei der Bundespolizei keine entsprechende Software zur Anwendung gekommen sei. Das sagt jedoch nichts über andere Behörden,  wie es zum Beispiel um den zum Bundesfinanzministerium gehörenden Zoll, aus. Der jetzt "Bayerntrojaner" soll bei einer Kontrolle am Flughafen München durch Zollbeamte auf einen Laptop aufgespielt worden sein (gulli:News berichtete). Damit wären an der Aktion auch Bundesbehörden beteiligt gewesen.

 

Update 1 (12:58 Uhr):

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) hat offenbar mittlerweile Informationen über die Situation in Schleswig-Holstein. Das Blatt berichtet, in Deutschlands nördlichstem Bundesland sei zwar nicht der Bayerntrojaner, dafür aber eine andere Spionage-Software zum Einsatz gekommen. Wie ein Sprecher des dortigen Landeskriminalamtes am Dienstag auf Anfrage der SZ mitteilte, gab es in den vergangenen fünf Jahren drei Fälle von Schwerkriminalität, in denen die Software eingesetzt wurde. Dabei fand jeweils nur eine Quellen-Telekommunkationsüberwachung - also ein Abhören von VoIP-Telefonie direkt auf dem Rechner der Verdächtigen - statt. Diese wurde laut LKA in allen Fällen auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses durchgeführt. Ein Ausspähen eines Raumes über ein Mikrofon oder die Kamera eines überwachten Computers habe es genausowenig gegeben wie eine Online-Duchsuchung von Daten auf einem Rechner. Dies sei auch technisch nicht möglich gewesen, da die speziell entwickelte Software jeweils genau die für das richterlich erlaubte Vorgehen nötigen Features gehabt hätte. 

 

Update 2 (18:23 Uhr):

Das IT-News-Portal Golem berichtet, auch Niedersachsen habe sich mittlerweile zum Einsatz einer mit dem "Bayerntrojaner" technisch identischen Überwachungssoftware bekannt. Nordrhein-Westfalen prüft noch, ob der Trojaner von Ermittlern verwendet wurde.

 

Update 3 (22:16 Uhr):

Eine abweichende Darstellung der Situation in Nordrhein-Westfalen kommt von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). In einer aktuellen Pressemitteilung berichtet der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter von "einer Handvoll von Fällen" in den vergangenen Jahren. Um welche Software es sich konkret handelte, gab Richter nicht bekannt.

 

Update 4 (12.10., 14:08 Uhr):

Auf der Website "0zapftis.info" gibt es mittlerweile eine Übersicht über die Situation in den einzelnen Bundesländern. Diese soll nach Angaben der Verantwortlichen kontinuierlich aktualisiert werden.

Annika Kremer am Mittwoch, 12.10.2011 14:08 Uhr

tagsTags: ccc bayerntrojaner überwachung

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12 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • HgVor am 12.10.2011 15:32:05

    Ist eigentlich bekannt, in welchem Format die Screenshots erstellt und in welchem Ordner sie gespeichert werden? Und werden diese dann nach dem täglichen Versenden gelöscht (überschrieben)? ...

  • Wizardman am 12.10.2011 13:03:53

    was ich rein technisch nicht ganz verstehe: Irgend ein typ aus der news hat ja behauptet, dass keine raumüberwachung statt fand/findet sondern wirklich nur voip überwachung. Ich denke es geht ja konkret um skype und das problem der skype verschlüsselung. Wie wird nun so ein skype gespräch abgeh ...

  • Xoomer am 12.10.2011 11:34:10

    Schau mal die §100a ff StPO.. Der Katalog der "schweren Straftaten" in Absatz II ist leider sehr... erschöpfend. Nach den Straftaten die da aufgeführt sind könnte man dann wohl jeden von uns ...

  • DenKe am 12.10.2011 01:42:40

    Und die Polizei hält sich bestimmt dran, hat man ja in Dresden gesehen :T Jap, das ist das Problem. Ein solcher Trojaner soll ja einen zuverlässigen Selbstzerstörungsmechanismus enthalten und damit jeden Beweis dafür, dass er illegitime Methoden nutzte, vernichten ...

  • Der_W am 12.10.2011 01:31:58

    Da wird schon das Verfassungsgericht einen Riegel vorschieben. ;)Und die Polizei hält sich bestimmt dran, hat man ja in Dresden gesehen :T ...

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