
Der "Staatstrojaner" sorgt für Gesprächsstoff
Der CCC veröffentlichte am Abend des vergangenen Samstag die Analyse einer Software, die die Hacker für einen "Staatstrojaner" - also die Spionage-Software des Bundes oder eines der Bundesländer - halten (gulli:News berichtete). Das Bundesinnenministerium dementierte, mit der Software - die laut CCC verfassungswidrige Zusatz-Features ebenso wie schwere Sicherheitsmängel aufweist - etwas zu tun zu haben (gulli:News berichtete).
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) versprach im Zusammenhang mit dem Vorfall "totale Transparenz und Aufklärung". Leutheusser-Schnarrenberger sieht vor allem die einzelnen Bundesländer in der Pflicht. Dort müssten nun Untersuchungen stattfinden. Sie werde auf Bundes- und Länderebene prüfen, ob solch eine Überwachung in Deutschland zum Einsatz komme, sagte die FDP-Politikerin im ARD-"Morgenmagazin". Die FDP-Politikerin erklärte, sie habe selbst keine weitergehenden Informationen über die Software. "Ich kann nicht wissen, ob es den Bundestrojaner gibt oder nicht", sagte sie. Wenn es ihn aber gebe, sei sein Einsatz nicht mit geltendem Recht vereinbar. "Dann kann das in der Form nicht weitergehen." Es müssten geeignete Wege gefunden werden, das zu untersagen, so die Ministerin. Die Regierung habe laut Koalitionsvertrag den Auftrag, den Kernbereich privater Lebensgestaltung, den Schutz der Persönlichkeit, besser abzusichern, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Eine Überprüfung der Software kündigte auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar an. Schaar beklagte, dass die Sicherheitsbehörden teilweise in einer rechtlichen Grauzone arbeiten. Wie bereits der CCC kritisierte auch Schaar die Möglichkeit zum Nachrüsten illegaler Features bei der analysierten, eigentlich zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung konzipierten Software. "Es darf nicht sein, dass beim Abfangen verschlüsselter Internet-Kommunikation auf dem Computer durch die Hintertür auch eine Online-Durchsuchung des gesamten Rechners durchgeführt werden kann", sagte Schaar der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Ähnlich kritisch äußerte sich auch der Deutsche Journalisten Verband (DJV). Dieser fordert in einer aktuellen Pressemitteilung "eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge um den so genannten Bundestrojaner". Die staatliche Überwachung, die mit dem analysierten Trojaner möglich wäre, sieht der DJV als ernste Bedrohung des Informantenschutzes. "Wenn es stimmt, dass staatliche Behörden mit Hilfe einer Schnüffelsoftware Computer, E-Mail-Verkehr und Internet-Telefonate ohne richterliche Genehmigung ausspähen können, ist der Informantenschutz in ernster Gefahr", warnte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Mit wem Journalisten kommunizieren, wer ihre Quellen sind geht staatliche Ermittler nichts an". Der DJV-Vorsitzende betonte, dass Journalistinnen und Journalisten in besonderer Verantwortung gegenüber ihren Informanten stünden. "Diese Verantwortung darf nicht durch anonyme Schnüffler in staatlichem Auftrag unterhöhlt werden."
Aus den Unionsparteien kommen dagegen andere Stimmen. So griff der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), den CCC an. Er forderte die Hacker auf, den Vorwurf des Einsatzes einer Ermittler-Software mit illegalen Möglichkeiten zu belegen. Der Club müsse klar sagen, um welche Software es sich handele und welche Behörde in welchem Verfahren und zu welchem Zweck überhaupt tätig geworden sei. "Man darf den Behörden nicht, ohne dass man ganz konkret wird, solche massiven Vorwürfe machen", sagte Bosbach. Es sei aber bisher kein konkretes Ermittlungsverfahren benannt worden. Aus dem CCC-Umfeld hieß es am Wochenende, es gebe durchaus handfeste Beweise dafür, dass es sich um die Software einer staatlichen Behörde handle. Diese könnten aber aus Gründen des Informantenschutzes derzeit nicht öffentlich gemacht werden.
Die Vorwürfe wegen des sogenannten Bundestrojaners seien erheblich und gravierend, sagte Bosbach im Deutschlandfunk. "Sollten sie sich als wahr herausstellen, wäre das selbstverständlich ein ernstzunehmender Vorgang." In diesem Fall würde auch nach Ansicht des CDU-Politikers ein kriminelles Handeln der verantwortlichen Behörden vorliegen. Der Innenausschuss des Bundestages werde sich mit dem Thema beschäftigen. Bosbach berichtete, einigen Mitgliedern des Innenausschusses sei einmal eine Software vorgeführt worden, die die vom CCC beschriebenen - und von Bundesverfassungsgericht nicht autorisierten - Features enthalten habe. Man sei sich aber im Ausschuss schnell einig gewesen, dass diese Software nicht angeschafft werde, sagte Bosbach. "Im Übrigen sind die zuständigen Justiz- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder jeweils eigenständig für die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben verantwortlich," betonte der CDU-Politiker und verwies somit auf die entsprechenden Behörden.
Grundsätzlich verteidigte Bosbach den Einsatz staatlicher Spionagesoftware in der Ermittlungsarbeit. "Das sind Ermittlungsmöglichkeiten, auf die der Staat nicht generell verzichten kann, weil er sonst in einer Reihe von Verfahren gar keine Beweise mehr erheben kann", erklärte er.
Ähnlich äußerte sich der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl. Dieser erklärte in einer Stellungnahme vom heutigen Montag: "Die Online-Durchsuchung (die Durchsuchung eines Rechners) und die Quellen-TKÜ (die Überwachung der Telekommunikation am Rechner vor ihrer Entschlüsselung) sind unverzichtbare Ermittlungsinstrumente der Sicherheitsbehörden - daran ändert auch die aktuelle Diskussion nichts." Zudem, so Uhl, existierten seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung vom 27. Februar 2008 und der Verabschiedung des BKA-Gesetzes anhand dieser Vorgaben detaillierte Rechtsgrundlagen für diese Ermittlungsmaßnahmen - zumindest, wenn diese durch das Bundeskriminalamt (BKA) durchgeführt werden. Es gebe aber "auch im Rahmen der Aufgaben anderer Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern das unbestreitbare Bedürfnis nach Anwendung dieser Maßnahmen," erklärte der Innenexperte. Bundes- und Landesgesetzgeber seien daher "aufgefordert, soweit noch nicht geschehen, ebenfalls solche Rechtsgrundlagen zu schaffen."
Diejenigen, die grundsätzlich gegen Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ sind, wurden von Uhl harsch kritisiert. Er gab ihnen sogar indirekt die Schuld am aktuellen Skandal: "Wer dagegen wie die Bundesjustizministerin eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert und die Strafverfolgungsbehörden damit zum Rückgriff auf die allgemeine TKÜ-Rechtsvorschrift zwingt, darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre." Was derzeit geschehe, sei "eine Skandalsierung legitimer Maßnahmen" und helfe nicht weiter, betonte Uhl.
Namhafte Sicherheitssoftware-Hersteller reagierten derweil mit Taten statt Worten und fügten den "Staatstrojaner" ihren Malware-Signaturlisten hinzu. Laut dem Online-Virenscanner "Virus Total" erkennen derzeit 25 von 43 getesteten namhaften Virenscannern die fragliche DLL-Datei als Malware.
Das letzte Wort in Sachen Staatstrojaner ist also definitiv noch nicht gesprochen. Angesichts der Tatsache, wie viele Gruppen zu diesem Thema bereits Stellung bezogen haben, dürften die Diskussionen ausführlich und kontrovers ausfallen. Da ist es nur allzu passend, dass laut einer aktuellen Umfrage lediglich 9% der Deutschen Vertrauen in die Regierung haben. Schlechte Karten also für diejenigen, die selbiges in Bezug auf den Staatstrojaner fordern. Transparenz könnte hier helfen. Ob es jedoch zur von vielen Seiten geforderten lückenlosen Aufklärung der Vorfälle kommen wird?
Text-Quellen: CDU/CSU - BUNDESTAGSFRAKTION DJV futurezone Handelsblatt Spiegel Online Süddeutsche Zeitung Virus Total
Annika Kremer am Montag, 10.10.2011 14:12 Uhr
Bundestrojaner hin oder her, durch unsere digitaliserte Welt sind wir angreifbarer geworden als mit der guten alten Zettelwirtschaft. In Zeiten von Elektronischen Personalaktenkönnen wir uns nie sicher sein dass nicht irgendjem ...
Wie immer hat die CDU/CSU keine Ahnung vom Internet und dem geltenden Recht. So gehört es sich für eine Regierung.:dozey: Alles idioten die absolut keine ahnung haben. Nur bei gulli findet man noch gebildete leute ... ...
@CFRA: Ich denke, Lord_Sedios hat recht. Aber wenn dir das zu riskant ist, kannst du ja ganz zufällig deinen Rechner neu machen, weil dein Windows dir zu lahm oder zu absturzgefährdet geworden ist... das habe ich zu XP-Zeiten mindestens einmal jährlich gemacht... ...
Wie wird das Ding eigentlich bei den besagten Zielpersonen "installiert"? Also man muß schon irgendwie physikalisch an den Rechner ran kommen, heißt bei Zielperson "einbrechen":eek: den Rechner anschalten das Passwort knacken:eek: um ins System zu kommen (es sei den ...
Rein hypothetische Annahme: Wenn ich oder ein Vierenprogramm auf einen Rechner einen Staatstrojaner entdecken würde, und ich ihn dann entferne, was bedeutet das dann? Rein rechtlich, müsste ich doch dann mit eine Anzeige wegen "Behinderung von Ermittlungsbehörden" rechnen. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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