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#Kaudergate: Blogger reicht Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzungen ein

der frühere Screenshot von siegfriedkauder.de

der frühere Screenshot von siegfriedkauder.de

Update: Die „Causa Kauder“ endete kürzlich mit einer Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft. Der Strafanzeige von Herrn Raff wird nicht weiter nachgegangen. Rechtsanwalt Jens Ferner hat heute öffentlich die Verfahrensablehnung bewertet, nachdem diese ungekürzt veröffentlicht wurde. Für den Juristen ist diese in der vorliegenden Form zumindest "überraschend".

03.10.2011 Die „Causa Kauder“ geht in die nächste Runde. Blogger Tobias Raff reichte kürzlich eine Strafanzeige gegen den CDU-Politiker Siegfried Kauder ein. Kauder wird bezichtigt, durch die Verwendung von Bildern auf seiner Webseite gegen geltendes Urheberrecht zu verstoßen. Problematisch ist in Hinblick auf mögliche Abmahnungen auch das unzureichende Impressum des Juristen, das zahlreiche Lücken aufweist.

Am 30. September reichte der Blogger Tobias Raff aus Rottweil eine Strafanzeige gegen den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages ein. Den Inhalt seiner Strafanzeige musste er bereits nach einem Tag korrigieren. Siegfried Kauder wird bezichtigt, auf seiner Webseite Fotos zu verwenden, für die er die entsprechenden Rechte nicht besitzt. Auch die Suche nach der zuständigen Staatsanwaltschaft gestaltete sich kompliziert, weil www.siegfriedkauder.de kein nach deutschem Recht gültiges Impressum aufweist. Dort steht bislang lediglich, dass der Jurist für den Inhalt der Seiten verantwortlich sei. Im Impressum fehlt aber beispielsweise die Anschrift des Seitenbetreibers, eine Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme und vieles mehr. Auch oder gerade Herr Kauder als Rechtsanwalt müsste doch wissen, dass es in Deutschland viele Anwälte mit Geldsorgen gibt, die auf derartige Steilvorlagen nur warten, um mit der Kostennote einer Abmahnung ihre Taschen zu füllen.

Tobias Raff (Twitter) erklärte der gulli:Redaktion die Motive für sein Vorgehen: „Die Anzeige hat idealerweise den Zweck, die Unsinnigkeit des 2-Strikes-Gesetzes in einem praktischen Beispiel der Öffentlichkeit aufzuzeigen. Dass dies natürlich gleich am Initiator des kommenden Gesetzes geschehen könnte, war rein zufällig. Offensichtlich hat Herr Kauder seinen eigenen Gesetzesentwurf ad absurdum geführt, indem er selbst auf seiner homepage Urheberrechte verletzt hat. Dass meine Anzeige so gut wie keine Aussichten auf wirklichen Erfolg hat, ist mir vollkommen klar. Ich hoffe jedoch auf eine gewisse Öffentlichkeit und eine dadurch erwirkte Symbolik.

Da der Ersteller der Strafanzeige kein Urheber der verwendeten Bilder ist, gestalten sich die Chancen seiner Anzeige auf einem höchst niedrigen Niveau. Zudem genießt Siegfried Kauder als Abgeordneter des Deutschen Bundestages Immunität vor jeglicher Strafverfolgung. Vor einer Abmahnung oder möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen ist er dadurch aber nicht geschützt. Davor, dass sich die „Causa Kauder“ noch weiter herumspricht, auch nicht.

Update vom 5.11.2011 (Ghandy)

Herr Raff erhielt nach eigenen Angaben am 29. Oktober 2011 Nachricht von der Staatsanwaltschaft Berlin. Das Verfahren wurde wie erwartet eingestellt.

www.siegfriedkauder.de im November 2011

www.siegfriedkauder.de im November 2011

Kommentar: Strafanzeigen werden unter anderem dann nicht mit einer sonderlich hohen Priorität bearbeitet, wenn der Ersteller der Anzeige, wie in diesem Fall, nicht selbst von der mutmaßlichen Rechtsverletzung betroffen ist. Da Herr Kauder beziehungsweise die Webmaster seines Blogs keine Bilder von Raff verwendeten, ist Raff nicht unmittelbar betroffen. Auch die fehlende Schwere des Delikts dürfte eine erhebliche Rolle bei der Entscheidungsfindung gespielt haben. Urheberrechtsverletzungen mögen für Juristen eine gute Vorlage für kostenpflichtige Abmahnungen darstellen, für jegliche Strafanzeigen sind sie allerdings denkbar ungeeignet.

Update (2)

Rechtsanwalt Jens Ferner hat nun die Verfahrensablehnung bewertet, nachdem diese vom Blogger ungekürzt veröffentlicht wurde. Jurist Ferner führt in seinem Eintrag unter anderem aus: "Dass die Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungsmitteilung nun nicht auf die Antragsberechtigung, sondern auf fehlende Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit abstellt ist durchaus überraschend, da diese m.E. zu prüfen ist, bevor man überhaupt in eine Prüfung des Sachverhaltes einsteigt."

Bild-Quellen: www.siegfriedkauder.de

Text-Quellen: tobias-raff.org http://www.ferner-alsdorf.de

Lars Sobiraj am Samstag, 05.11.2011 14:09 Uhr

tagsTags: jens ferner siegfried kauder #kaudergate tobias raff

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37 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • RightRound am 08.11.2011 06:48:41

    also darf man sich als politker alles erlauben ohne konsequenzen? Nein, natürlich nicht. Die Immunität schützt nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen. ...

  • ATMega8 am 07.11.2011 00:18:33

    Mal so als Frage am Rande: wieso genießen Abgeordnete eigentlich diese Imunität, wie sieht die rechtliche Begründung dafür aus? MfG Mr. J Es geht hier darum, dass nicht zufällig alle Politiker, die gegen/für etwas stimmen würden eine Polizeikontrolle haben und ...

  • Jaukin am 06.11.2011 17:34:33

    Wieviele Menschen haben kein Impressum und nicht alles Legal angefragt, daran stört sich auch keiner, das liegt nicht an der Immunität sondern am Menschenverstand, welcher eben tolerant ist, bei sowas. Und wie viele Menschen von denen fordern ein 2-Strike Gesetz? ...

  • honcusmuloncus am 05.11.2011 23:12:32

    Ich finde die Strafanzeige wohl angebracht, auch wenn klar war, das sich nichts ergeben würde. Ich mein, der Mann ist Berufspolitiker, und somit steht imho ein gewerbliches Ausmaß im Raum. Der Herr Kauder macht ja auf seiner Seite Werbung für sich als Politiker. Seine "fachliche Kompetenz" dürf ...

  • Hafti1 am 05.11.2011 20:43:37

    Besser Strafe für niemand, als nur weil er Prominet ist, ich mag ihn nicht, aber das tut nichts zur Sache. Es geht hier gar nicht darum das er prominent ist. ...

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