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EU-Verfahren gegen Deutschland wegen VDS soll geheim ablaufen

Europäische Union (Flagge)

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Deutsche Politiker fordern in letzter Zeit immer wieder die verdachtsunabhängige Speicherung von Kommunikationsdaten, auch Vorratsdatenspeicherung genannt. Dabei berufen sie sich neben dem berühmten "rechtsfreien Raum" im Internet auch auf eine EU-Richtlinie, die Deutschland bisher nicht umgesetzt hat. Das Vetragsverletzungsverfahren wegen dieser Nichtumsetzung soll nun geheim ablaufen

Als erster Schritt eines solchen Verfahrens wurde bereits im Juni diesen Jahres eine Stellungnahme der Regierung angefordert. Der Betreiber von fragdenstaat.de (Update 03.10: Stephan Weinberger ist nicht der Betreiber, sondern hat das Portal für seine Anfrage genutzt) ist bisher mit seinen Versuchen, Einsicht in den Schriftverkehr zu bekommen, gescheitert. Die einzige öffentlich verfügbare Information ist die offizielle Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz unter der Leitung von Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): 

[...] Bürgern und Wirtschaft ist nicht vermittelbar, dass während der laufenden Überarbeitung der europäischen Richtlinie zu alten Vorschriften zurückgekehrt werden soll. Die Kommission hat selbst angekündigt, dass sie die europäische Regelung ändern will.

Gegen die Vorratsdatenspeicherung gibt es eine breite europäische Bewegung. Mehrere Verfassungsgerichte haben die Umsetzungsregelungen beanstandet [...]. Über hundert Nichtregierungsorganisationen engagieren sich in Brüssel gegen die Massenspeicherung der Telefondaten von fast 500 Millionen Europäern. Unzählige Bürger und große Wirtschaftsverbände laufen Sturm. Datenschutzbeauftragte in Deutschland und Europa kritisieren die Datenberge.

[...] Der Kompromissvorschlag der FDP bietet als grundrechtsschonendes Verfahren, mit dem die anlassbezogene Nutzung der ohnehin vorhandenen Verbindungsdaten ermöglicht wird. Auf der Grundlage meines Vorschlags werden wir weiter verhandeln. 

Stephan Weinberger kritisierte diese Geheimhaltungspolitik. Die Regierung begründete dies unter anderem mit der „Beeinträchtigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission.“, den „negativen Auswirkungen auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ und war der Meinung, dass „die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen [...] durch die Herausgabe beeinträchtigt werden.“

Weinberger kann hierfür kein Verständnis aufbringen, schließlich habe er "keine Einsicht in Militärakten" beantragt, sondern wollte lediglich die Ausschlussgründe der Regierung wissen (Update 03.10: Hauptziel des Antrags ist die Akteneinsicht in den Schriftverker zwischen Deutschland und der EU in diesem Verfahren). Bevor er allerdings diese Absage bekam, wurde er abschreckenderweise gefragt, ob er seinen Antrag denn aufrecht erhalten möchte, trotz der Kosten von 500 €, die eventuell anfallen könnten. Mit der Absage, dass nur Teile freigegeben könnten wegen der oben genannten Gründe, wurden ein paar belanglose Dokumente übersendet, die allerdings nicht Interessantes beinhalteten.

Wenn schon eine einfache Stellungnahme mit fadenscheinigen Argumenten geheimgehalten wird, dann ist es mehr als fraglich, ob denn der Bürger in den weiteren Verlauf des Verfahrens überhaupt Einblick erhält, oder ob alles hinter verschlossenen Türen abgewickelt wird.

Update 03.10: Weinberger prüft nun, ob gegen die Absage Widerspruch eingelegt wird.

Text-Quellen: Daten-Speicherung.de

Robert Clausen am Samstag, 01.10.2011 19:22 Uhr

tagsTags: europäische kommission rechte europäische union vds

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22 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Killigan am 03.10.2011 16:44:24

    Du nervst Danke. Das ist gut :T Das der EGMR in Straßburg sitzt ist im Kontext völlig irrelevant und eine Korinthenkackerei von Dir. Jedem anderen wird klar sein, daß B(r)üssel für EU und die dazugehörigen Organistionen steht. Dumm aber nur, dass ...

  • AldiOn am 03.10.2011 16:34:47

    Was hat die Sicherungsverwahrung in Deutschland mit Brüssel zu tun? Du nervst In diesem Thread geht es grundsätzlich um eine Richtlinie aus Brüssel. Ich habe geschildert wie solche Richtlinien auch entstehen und am Beispiel der EGMR Entscheidungen vom 17.12.09, ...

  • titus_shg am 03.10.2011 16:30:11

    Was hat die Sicherungsverwahrung in Deutschland mit Brüssel zu tun? Da hätte ich schon eine Idee: Diese ganzen EU-Entscheidungsträger, die meinen, sie müssten alle EU-Bürger nur noch gängeln, bevormunden, überwachen und die Bürgerrechte immer weiter abba ...

  • Killigan am 03.10.2011 16:10:35

    Fail. Du hast geschrieben: Wenn denn mal gar nicht paßt, weil die in Büssel über das Vernunftlimit komplett hinübergeschossen sind (Sicherungsverwahrung) finden die hier schon Möglicheiten, sich daran vorbeizumogeln. Ich vermute mal, mit Büssel meinst du Brüssel. ...

  • AldiOn am 03.10.2011 13:16:54

    Die deutsche Regelung zur Sicherungsverwahrung wurde vom EGMR gekippt. Das Gericht sitzt nicht in Brüssel. :rolleyes: Aber immer nur schön alles weiter vermengen, was ein "E" vorne hat Die Sicherungsverwahrung von mit im allgemeinen mit schweren psychischen Störu ...

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