
Die GEMA in Berlin. Foto: Lars Sobiraj
Wer in Deutschland einen eigenen Sampler veröffentlicht, muss doppelt wachsam sein, selbst wenn darauf ausschließlich GEMA-freie Musikstücke enthalten sind. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) erhebt momentan Ansprüche an mehreren Liedern des Samplers vom Creative Commons-Wettbewerb „Free! Music! Contest“.
Hintergrund: In Deutschland gilt die sogenannte „GEMA-Vermutung“. Die GEMA darf demnach automatisch davon ausgehen, dass jeder Künstler Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. Dementsprechend muss jede Musik-CD, die anderweitig lizenziert ist, unter Angabe der Künstlernamen und weiterer Daten freigegeben werden. Um Probleme zu vermeiden, haben die Musikpiraten e.V. im Vorfeld alle Interpreten und Musikgruppen befragt, ob sie Mitglieder der GEMA sind. Dies wurde von allen Musikern verneint. Dennoch kam es bei manchen Musikstücken zu Problemen, weil es auf dem Sampler Stücke gibt, deren Urheber eine Namensgleichheit mit GEMA-Mitgliedern aufweisen. Auf Nachfrage der Musikpiraten wurde erläutert, die Mitarbeiter der GEMA gingen davon aus, dass die Urheber vergessen haben könnten, ihre Titel anzumelden. Die Beweispflicht bestünde beim Ersteller des Samplers. Im Klartext besteht die Forderung und die drohende Mahnung weiterhin, bis das Gegenteil bewiesen ist. Auch der OpenMusicContest kämpfte im Jahr 2008 mit ähnlichen Problemen und musste nachweisen, dass die Gruppe „JAMMIN*INC“ kein GEMA-Mitglied ist.
Unsere Anfrage beim GEMAdialog-Team ergab, dass es seit Mittwoch eine „rege Mailkorrespondenz“ zwischen Herrn Hufgard und den zuständigen Mitarbeitern gebe. Bettina Müller, die Leitung der Direktion Marketing & Kommunikation dazu: „Es konnte nun soweit (fast) alles geklärt werden. Eine Namensnennung steht anscheinend noch aus aber hierzu bekommen wir sicher auch recht schnell noch die fehlende Information.
Der Ablauf war wie folgt: Der Tonträger "FreeMixter" wurde mit 19 Titeln bei der GEMA angemeldet (via TLO - Tonträgerlizenzierung Online).Von den 19 Titeln wurde für 5 Titel ein GEMA-Anspruch eingezeichnet. (…) Im 1. Fall wurde in der Tonträgeranmeldung als Urheber "Texas Radio" angegeben. Da sich hieraus kein Urheber ableiten ließ, wurde die Einzeichnung für diesen Titel vorsorglich ebenfalls als GEMA-pflichtig vorgenommen. Aufgrund dieser Einzeichnung (26,46% GEMA-Anspruch) wurde eine Rechnung in Höhe von EUR 328,00 gestellt.
Nach der Reklamation des Herstellers (...) vom 27.09.2011 hat die GEMA mit Herrn Hufgard direkt Kontakt aufgenommen und ihn darauf hingewiesen, dass wir für eine Korrektur in den Fällen der Namensgleichheit weitere Angaben zu den Urhebern wie Wohnort, Geburtsdatum u.ä. benötigen. Im Falle der Urheberangabe "Texas Radio" den/die bürgerlichen Namen der Urheber.
Nachdem zu den 4 Fällen mit Namensgleichheit die erforderlichen Angaben von Herrn Hufgard heute Morgen eingegangen sind, wurde nach entsprechender Überprüfung die Einzeichnung für diese Titel direkt auf nicht-gemapflichtig geändert. Im Fall der Urheberangabe "Texas Radio" konnte aufgrund des Hinweises, dass es sich hierbei um ein in Texas anerkanntes DBA (doing business as) handelt, keine Einzeichnungsänderung vorgenommen werden. Daher haben wir Herrn Hufgard mitgeteilt, dass wir gerne auf sein Angebot, uns notfalls den ihm bekannten bürgerlichen Namen des Urhebers zu nennen, zurückgreifen würden, um den Vorgang zu klären. Die Rechnung ist bis zur finalen Klärung mit einem Mahnstopp versehen.“
Christian Hufgard, der Vorsitzende der Musikpiraten, ist mit dem bisherigen Ausgang des Verfahrens nicht sonderlich zufrieden. "Ich habe mittlerweile einiges an Material zur Rechtsprechung in dem Thema gesichtet und immer wieder wird bestätigt, die GEMA habe das Recht Auskunft zu verlangen um ihrer Geschäftstätigkeit nachzukommen. Es ist absurd, dass der Staat dieses Geschäftsmodell mit seiner Rechtssprechung so massiv unterstützt. Mir haben alle Künstler bestätigt, dass sie nicht GEMA-Mitglied sind. Trotzdem müssen sie nun personenbezogene Daten rausrücken, damit wir nicht für freie Musik Geld bezahlen müssen.
free! music! sampler - Cover
Ganz im Gegensatz zur Unschuldsvermutung des Strafrechts muss man als Publizist eines Musikwerkes (hier: Sampler) beweisen, dass man keine GEMA-pflichtigen Stücke benutzte. Dazu kommt, dass wenn die Sachlage nicht eindeutig geklärt werden kann, davon ausgegangen wird, dass die Musik eben nicht GEMA-frei sei und die Gebühren folglich entrichtet werden müssen. Einleuchtend wäre es aber vom Rechtsverständnis her, die GEMA wäre in der Beweispflicht, will sie Gelder vom Veröffentlicher einfordern. Das mag auch der Grund für Hufgards Wut sein, der die Grundsätze des Rechts auf den Kopf gestellt sieht.
Auch wenn einige Punkte mittlerweile geklärt werden konnten: Momentan wird geprüft, ob gegen die GEMA eine Strafanzeige eingelegt wird. Die Chancen dazu stehen recht gut. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird das Verfahren aber wahrscheinlich mit Hinweis auf die geltende Rechtssprechung abweisen und dementsprechend keinerlei Ermittlungen aufnehmen. Eine eingereichte Strafanzeige könnte an der Rechtslage oder am Inhalt der GEMA-Verträge nichts ändern. Sie könnte lediglich PR-wirksam versuchen darauf hinweisen, wie skurril und sinnlos die „GEMA-Vermutung“ tatsächlich ist.
Bild-Quellen: Musikpiraten e.V.
Text-Quellen: Musikpiraten e.V.
Lars Sobiraj am Samstag, 01.10.2011 13:33 Uhr
Wie so oft ist der Klageweg zu empfehlen. Und wenn ich das Zweitstudium Jura irgendwann fertig habe würde ich solche Fälle wirklich gerne vertreten :-D Such dir für den BGH speziell einen guten und verlässlichen Partner (oder strebst du sekbst die BGH-Zulassung an?) ...
Warum nimmt sich denn nicht endlich mal ein beherzter Politiker des Themas an und buegelt die missstaende bei der GEMA glatt? Das dauert halt ne Weile bis die Piraten so weit sind, dass sie dazu die Macht haben. Sind halt leider die einzige liberale Partei in Deut ...
also leute...das ist geplapper. sicher ist die gema ein schwerfälliges monstrum. aber wisst ihr, wieviel geld mit musik verdient wird? musik, die von künstler erschaffen wird und die im radio gespielt wird, in kneipen, diskos, werbung und und und. und dafür sollten die kün ...
Ein Grund mehr, die GEMA komplett abzuschaffen. also leute...das ist geplapper. sicher ist die gema ein schwerfälliges monstrum. aber wisst ihr, wieviel geld mit musik verdient wird? musik, die von künstler erschaffen wird und die im radio gespielt wird, in kneipen, diskos, werbun ...
"GEMA-Vermutung". Solche Pauschalisierungen stören mich gewaltig. Jap, man muss sich aber mal fragen, wie es dazu kommt. Es geht mir tierisch auf den Sack, wenn Gerichte - in diesem Fall der BGH - der Großindustrie so hörig sind, dass sie völlig widersinnige Kon ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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