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Die Gesetzgebung sieht vor, dass ein Speichern eben dieser Telekommunikationsdaten nur zu Abrechnungszwecken erlaubt ist und "für die Abrechnung nicht erforderliche Daten [...] unverzüglich zu löschen [sind]". Diese Vorgaben haben die jetzt angezeigten Unternehmen anscheinend missachtet. Sie sollen laut AK Vorrat bis zu sechs Monate lang die wichtigsten Daten erfasst und gespeichert haben (gulli:News berichtete). Dazu gehören eingehende Anrufe, die wohl kaum kostenpflichtig sind, die Funkzelle, in der man sich zum Zeitpunkt eines Anrufs befand, sowie die IMEI-Nummer, mit der man die Geräte identifizieren kann. Durch die Speicherung der Funkzelle lässt sich relativ genau auf den Aufenthaltsort schließen. Die Speicherzeiten variieren hierbei zwischen einer Woche und 180 Tagen, also sechs Monaten. Dies ist in gewisser Weise die Vorratsdatenspeicherung, die zur Zeit von einigen Personen lautstark gefordert wird.
Dies geht aus einem am 07.09 vom AK Vorrat veröffentlichten Bericht der Generalstaatsanwaltschaft München hervor, der als "Verschlussache - nur für Dienstgebrauch" eingestuft war. In dem "Leitfaden zum Datenzugriff" genannten Dokument werden die verschiedenen Speicherzeiten der Provider explizit aufgeführt. Interessant ist, warum die Staatsanwaltschaft von diesem eindeutigen Rechtsverstoß Kenntnis hatte, allerdings nichts dagegen unternahm.
Die auf den 22.09 datierte und zehn Seiten lange Anzeige ist an die Bundesnetzagentur addressiert. Im Wortlaut ist die Anzeige hier zu finden.
Text-Quellen: vorratsdatenspeicherung.de
Robert Clausen am Donnerstag, 22.09.2011 21:16 Uhr
Wird auf den symbolischen Euro Strafe hinauslaufen. ...
letztes jahr bekam wikileaks nen hunni von mir gespendet... ich glaub dieses jahr bekommt den preis der ak vorrat :) http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/66/81/lang,de ...
Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung im Amt? (falls dies der richtige juristische Term(inus) ist :D). ...
@ docanonymous Dankeschön, das ist ja mal sehr aufschlussreich. :T MfG Andy ...
Oh, da kommt O2 ja sogar noch am besten bei weg. :T Bin ja mal gespannt, inwieweit die Anzeigen Erfolg haben werden. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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