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  • Joel Tenenbaum: 675.000 US-Dollar Schadensersatz wieder in Kraft
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Joel Tenenbaum: 675.000 US-Dollar Schadensersatz wieder in Kraft

Rechtliche Klarheit fehlt auch nach sechs Jahren

Rechtliche Klarheit fehlt auch nach sechs Jahren

Das 1st Circuit Court of Appeals hat entschieden, dass die eigenmächtige Reduzierung des Schadensersatzes, den der Filesharer Joel Tenenbaum leisten soll, unangemessen war. Der Schadensersatzbetrag wurde von 67.500 US-Dollar wieder auf 675.000 US-Dollar erhöht. Gleichsam betonte das Gericht jedoch, dass die Reduzierung nur aus den falschen Motiven heraus erfolgte.

Bereits sechs Jahre tobt der Kampf zwischen dem US-Amerikaner Joel Tenenbaum und Sony BMG Music Entertainment. Tenenbaum hatte 30 urheberrechtlich geschützte Songs via der Tauschbörsensoftware KaZaA verbreitet. Hierfür war er im Jahr 2009 zu einem Schadensersatz von 675.000 US-Dollar verurteilt worden. Ein Betrag, der nach Ansicht der damaligen Richterin Nancy Gertner unverhältnismäßig war und gegen die US-Verfassung verstößt. Diese verbietet nämlich exorbitante Strafen. Mit dem Verweis auf die Verfassung reduzierte sie die Strafe auf 67.500 US-Dollar.

Tenenbaum sowie die Recording Industry Association of America (RIAA) als Kläger gingen gegen diese Entscheidung vor. Die Berufungsinstanz hat nun ihr Urteil zu dem Fall veröffentlicht. Es könnte nicht zwiespältiger ausgefallen sein. Auf der einen Seite wird der ursprüngliche Schadensersatz von 675.000 US-Dollar wieder in Kraft gesetzt. Für Tenenbaum mag dies ein herber Schlag sein, für die RIAA ein Erfolg. Der Teufel steckt jedoch bekanntlich im Detail, und so ist es auch bei diesem Urteil.

Im Kern widersprechen die Richter nämlich der vorangegangenen Entscheidung nicht. Die Reduzierung des Betrags hätte man also durchaus akzeptiert. Aber nicht auf der argumentativen Basis der Verfassung. Richterin Gertner hätte zuerst auf eine Remittur bestehen müssen. Wie die Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation schildert, ermöglicht es diese den Schadensersatz ohne umfangreiche Begründung zu reduzieren. Wäre die RIAA damit nicht einverstanden gewesen, hätten sie lediglich ein neues Verfahren verlangen können. Die Schadensersatzfrage an der US-Verfassung auszumachen, war nach Ansicht der Berufungsinstanz unnotwendig und abwendbar.

Wirkliche Klarheit ist durch diese Entscheidung bedauerlicherweise auch nach sechs Jahren nicht eingekehrt. Das Spiel kann nun vorläufig weitergehen. Der finale Ausgang ist nach wie vor offen.

Text-Quellen: torrentfreak

Klaus Müller am Sonntag, 18.09.2011 13:53 Uhr

Tags: filesharing urheberrechtsverletzung joel tenenbaum riaa schadensersatzklage schadensersatz

vgwort
 
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5 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • RightRound am 21.09.2011 15:54:34

    Das 1st Circuit Court of Appeals hat entschieden, dass die eigenmächtige Reduzierung des Schadensersatzes, den der Filesharer Joel Tenenbaum leisten soll, unangemessen war. Gleichsam betonte das Gericht jedoch, dass die Reduzierung nur aus den falschen Motiven heraus erfolgte. ...

  • musicpirate am 18.09.2011 23:16:05

    geil, da haben die amis eine Verfassung aber die judikative darf wohl nicht auf ihrer basis argumentieren. sowas kennt man nur von diktaturen und bananenrepubliken. ...

  • siggraph am 18.09.2011 17:26:19

    mal von bekanntesten fällen wie tenenbaum und rasset abgesehen, wieviel geld wurde in den letzten jahren dafür verbrannt ? ...

  • Noobtuber1337 am 18.09.2011 15:57:56

    Und wieder ein Leben zerstört. Darin ist die Musikmafia echt Marktführer! ...

  • RightRound am 18.09.2011 15:39:55

    Das Urteil ist völlig untragbar. Es ist der Gipfel des korrupten Parasitärentums. :m) ...

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