Rechtliche Klarheit fehlt auch nach sechs Jahren
Bereits sechs Jahre tobt der Kampf zwischen dem US-Amerikaner Joel Tenenbaum und Sony BMG Music Entertainment. Tenenbaum hatte 30 urheberrechtlich geschützte Songs via der Tauschbörsensoftware KaZaA verbreitet. Hierfür war er im Jahr 2009 zu einem Schadensersatz von 675.000 US-Dollar verurteilt worden. Ein Betrag, der nach Ansicht der damaligen Richterin Nancy Gertner unverhältnismäßig war und gegen die US-Verfassung verstößt. Diese verbietet nämlich exorbitante Strafen. Mit dem Verweis auf die Verfassung reduzierte sie die Strafe auf 67.500 US-Dollar.
Tenenbaum sowie die Recording Industry Association of America (RIAA) als Kläger gingen gegen diese Entscheidung vor. Die Berufungsinstanz hat nun ihr Urteil zu dem Fall veröffentlicht. Es könnte nicht zwiespältiger ausgefallen sein. Auf der einen Seite wird der ursprüngliche Schadensersatz von 675.000 US-Dollar wieder in Kraft gesetzt. Für Tenenbaum mag dies ein herber Schlag sein, für die RIAA ein Erfolg. Der Teufel steckt jedoch bekanntlich im Detail, und so ist es auch bei diesem Urteil.
Im Kern widersprechen die Richter nämlich der vorangegangenen Entscheidung nicht. Die Reduzierung des Betrags hätte man also durchaus akzeptiert. Aber nicht auf der argumentativen Basis der Verfassung. Richterin Gertner hätte zuerst auf eine Remittur bestehen müssen. Wie die Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation schildert, ermöglicht es diese den Schadensersatz ohne umfangreiche Begründung zu reduzieren. Wäre die RIAA damit nicht einverstanden gewesen, hätten sie lediglich ein neues Verfahren verlangen können. Die Schadensersatzfrage an der US-Verfassung auszumachen, war nach Ansicht der Berufungsinstanz unnotwendig und abwendbar.
Wirkliche Klarheit ist durch diese Entscheidung bedauerlicherweise auch nach sechs Jahren nicht eingekehrt. Das Spiel kann nun vorläufig weitergehen. Der finale Ausgang ist nach wie vor offen.
Text-Quellen: torrentfreak
Klaus Müller am Sonntag, 18.09.2011 13:53 Uhr
Das 1st Circuit Court of Appeals hat entschieden, dass die eigenmächtige Reduzierung des Schadensersatzes, den der Filesharer Joel Tenenbaum leisten soll, unangemessen war. Gleichsam betonte das Gericht jedoch, dass die Reduzierung nur aus den falschen Motiven heraus erfolgte. ...
geil, da haben die amis eine Verfassung aber die judikative darf wohl nicht auf ihrer basis argumentieren. sowas kennt man nur von diktaturen und bananenrepubliken. ...
mal von bekanntesten fällen wie tenenbaum und rasset abgesehen, wieviel geld wurde in den letzten jahren dafür verbrannt ? ...
Und wieder ein Leben zerstört. Darin ist die Musikmafia echt Marktführer! ...
Das Urteil ist völlig untragbar. Es ist der Gipfel des korrupten Parasitärentums. :m) ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.