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Posten von personenbezogenen Daten im Netz durch öffentliches Interesse erlaubt

OLG Hamburg

OLG Hamburg

Das Veröffentlichen von personenbezogenen Daten in Internet-Foren ist durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt, auch wenn die betroffene Person nicht mit der Publizierung einverstanden ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg jüngst in einem Berufungsverfahren entschieden.

Ein Unternehmer hatte gegen einen Foren-Betreiber geklagt, auf dessen Seite Kritik an den vom Kläger geführten Firmen geübt wurde. Grund war die Veröffentlichung von Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Inhabers. Dieser sah seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt.

Zunächst hatte der Kläger vor dem Landesgericht Hamburg Erfolg. Demnach wurde der Administrator dazu aufgefordert, die veröffentlichten Daten aus seinem Web-Angebot zu entfernen. In einem Berufungsverfahren wälzte das Oberlandesgericht der Hansestadt das Urteil jedoch um. Laut Justiz liegt im betreffenden Fall ein öffentliches Interesse gemäß Bundesdatenschutzgesetz vor. Diese Interessen überwiegen laut Gericht denen der betroffenen Person.

Auch die Tatsache, dass der Server des Boards im Ausland lokalisiert ist, schränke die Anwendung des entsprechenden Paragrafen nicht ein. Ganz grundsätzlich müsse derjenige der als Geschäftsführer handele, dulden, dass über in „identifizierbarer Weise“ berichtet wird. Die eigentliche Kritik des Beitrages, sei weiter durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt.

Konkret ging es in dem Fall um ein kritisches Posting im Webforum, das die Geschäftspraktiken des Klägers infrage stellte. So würde der Betreiber seinen Kunden gegenüber behaupten, dass es bei verschiedenen Firmen ein breites Angebot einer Produktart gebe, obwohl es sich um ein und dieselbe Ware handele. Zum Beweise stellte der Foren-Teilnehmer die Rechercheergebnisse aus dem irischen Handelsregister vor. Dort war offenbar zu sehen, dass alle Unternehmen von einem Inhaber geleitet wurden. 

 

Bild-Quellen: palm-bonn

Julian Wolf am Donnerstag, 15.09.2011 19:20 Uhr

tagsTags: internet meinungsfreiheit oberlandesgericht freie meinungsaeusserung persönliche daten

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10 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Suicicoo am 18.09.2011 18:53:19

    war bestimmt der Grützi :D mein erster gedanke. aber sitzt der gulli nicht in AT? ...

  • RightRound am 16.09.2011 14:12:39

    Da liegt wohl ein Missverständnis vor. Mit dem Warez-Beispiel wollte ich eben jene Persönlichkeitsrechte der Uploader und Seitenbetreiber ansprechen und nicht den Anspruch auf Warez. ;) Würde bestimmt auch viele interessieren, welche Person bsp. hinter Pentium, Hasbihal und Ti-O2 sich verbirgt u ...

  • Willkuer am 16.09.2011 11:18:37

    Die Umfangreichere Frage die sich mir stellt ist wenn ihr es unbedingt auf Warez und Co drehen wollt eher: Ist das Interesse groß genug das gesagt werden kann es bestehe an der Warez öffentliches Interesse? Es geht hier wohl eher um Persönlichkeitsrechte ...

  • OerkelusTotalus am 16.09.2011 10:03:24

    war bestimmt der Grützi :D Verbraucherschutztechnisch ist das natürlich die richtige Entscheidung, der Vergleich mit Warez etc. hinkt. ...

  • enteKross am 16.09.2011 08:40:09

    Dann weiß ich nicht was um Wikileaks so ein Rummel gemacht wird!? Ist es nicht von öffentlichem Interesse wenn man den Amis zugucken kann wie sie Zivilmenschen mit Drohnen plattmachen, noch mal mit dem Panzer rüberfahren und dann sagen, dass der Einsatz dort extrem wichtig ist? Dann können doch ...

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