
OLG Hamburg
Ein Unternehmer hatte gegen einen Foren-Betreiber geklagt, auf dessen Seite Kritik an den vom Kläger geführten Firmen geübt wurde. Grund war die Veröffentlichung von Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Inhabers. Dieser sah seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt.
Zunächst hatte der Kläger vor dem Landesgericht Hamburg Erfolg. Demnach wurde der Administrator dazu aufgefordert, die veröffentlichten Daten aus seinem Web-Angebot zu entfernen. In einem Berufungsverfahren wälzte das Oberlandesgericht der Hansestadt das Urteil jedoch um. Laut Justiz liegt im betreffenden Fall ein öffentliches Interesse gemäß Bundesdatenschutzgesetz vor. Diese Interessen überwiegen laut Gericht denen der betroffenen Person.
Auch die Tatsache, dass der Server des Boards im Ausland lokalisiert ist, schränke die Anwendung des entsprechenden Paragrafen nicht ein. Ganz grundsätzlich müsse derjenige der als Geschäftsführer handele, dulden, dass über in „identifizierbarer Weise“ berichtet wird. Die eigentliche Kritik des Beitrages, sei weiter durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt.
Konkret ging es in dem Fall um ein kritisches Posting im Webforum, das die Geschäftspraktiken des Klägers infrage stellte. So würde der Betreiber seinen Kunden gegenüber behaupten, dass es bei verschiedenen Firmen ein breites Angebot einer Produktart gebe, obwohl es sich um ein und dieselbe Ware handele. Zum Beweise stellte der Foren-Teilnehmer die Rechercheergebnisse aus dem irischen Handelsregister vor. Dort war offenbar zu sehen, dass alle Unternehmen von einem Inhaber geleitet wurden.
Bild-Quellen: palm-bonn
Julian Wolf am Donnerstag, 15.09.2011 19:20 Uhr
war bestimmt der Grützi :D mein erster gedanke. aber sitzt der gulli nicht in AT? ...
Da liegt wohl ein Missverständnis vor. Mit dem Warez-Beispiel wollte ich eben jene Persönlichkeitsrechte der Uploader und Seitenbetreiber ansprechen und nicht den Anspruch auf Warez. ;) Würde bestimmt auch viele interessieren, welche Person bsp. hinter Pentium, Hasbihal und Ti-O2 sich verbirgt u ...
Die Umfangreichere Frage die sich mir stellt ist wenn ihr es unbedingt auf Warez und Co drehen wollt eher: Ist das Interesse groß genug das gesagt werden kann es bestehe an der Warez öffentliches Interesse? Es geht hier wohl eher um Persönlichkeitsrechte ...
war bestimmt der Grützi :D Verbraucherschutztechnisch ist das natürlich die richtige Entscheidung, der Vergleich mit Warez etc. hinkt. ...
Dann weiß ich nicht was um Wikileaks so ein Rummel gemacht wird!? Ist es nicht von öffentlichem Interesse wenn man den Amis zugucken kann wie sie Zivilmenschen mit Drohnen plattmachen, noch mal mit dem Panzer rüberfahren und dann sagen, dass der Einsatz dort extrem wichtig ist? Dann können doch ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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