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EU: Einsatz von Realkörperscannern auf Lobbydruck?

Der Plenarsaal des EU-Parlaments

Der Plenarsaal des EU-Parlaments

Gerade hat der Langzeittest am Flughafen in Hamburg gezeigt, dass Körperscanner mit einer unzulässig hohen Fehlerquote arbeiten, da kommt aus Brüssel der nächste Vorstoß. Aus Wettbewerbsgründen sollen nun auch Scanner mit Realabbildungen erlaubt sein. Mancher vermutet jedoch eher Lobbyarbeit hinter der Erlaubnis.

Bis vor kurzem waren innerhalb der Europäischen Union nur solche Körperscanner erlaubt, welche die abgebildete Person aussschließlich als Piktogramm darstellen. Die Kommission hat nun vor kurzem mit Billigung des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments eine Ausdehnung der Freigabe durchgesetzt. Nun dürften auch Körperscanner mit realen Abbildungen eingesetzt werden, und zwar um den Wettbewerb in diesem Bereich zu stärken. Bisher gibt es nämlich mit L3 Communications nur ein Unternehmen, das Piktogrammscanner anbietet, was zu einer "enormen Wettbewerbsverzerrung" führen würde.

Diese Begründung sorgte jedoch für Kritik, und zwar nicht nur aus dem Parlament, sondern auch von außerhalb. "Es ist traurig, dass ein Beschluss geändert werden muss, nur weil die technische Entwicklung noch nicht soweit ist. Aber selbst wenn es zwei oder drei Firmen gebe, glaube ich kaum, dass plötzlich ein großer Wettbewerb entsteht", so der Gründer der Initiative NoPNR, Alexander Sander. Er sieht die Maßnahme als "reines Lobby-Gesetz" an, das entstanden ist, weil andere Firmen, die Scanner herstellen, "noch versucht haben, zugelassen zu werden".

Jörg Leichtfried, EU-Delegationsleiter der SPÖ, vermutet, dass durch die Ausweitung die Zahl der Bewerber auf sechs bis sieben erhöht wird. Die tatsächliche Nachfrage lasse sich aber kaum einschätzen, da es nur eine Erlaubnis, aber keine Vorschrift zum Einsatz der Scanner gebe. Leichtsfrieds Fraktion hatte zusammen mit den Christdemokraten im Verkehrsausschuss dem Vorschlag der Kommission zugestimmt. Er sieht auch in der Erweiterung, im Gegensatz zu Sander, dem deutschen innenpolitischen Sprecher der FDP Alexander Alvaro oder der grünen Europaabgeordneten aus Österreich Eva Lichtenberger, keine Verletzung von Grundrechten. "Man sieht Menschen nach wie vor nur verwaschen, erkennt keine Proportionen. Nicht einmal das Geschlecht wird erkannt", so Leichtfried. Auch wenn er nicht vollauf zufrieden mit der Änderung ist, sehe er den Schutz der Gesundheit und das Verbot der Speicherung solcher daten als wichtiger an. "Die EU-Kommission hat sich im Wesentlichen an unseren Initiativ-Bericht gehalten. Da es sich um kein Co-Gesetzgebungsverfahren handelt, hatten wir entweder die Möglichkeit ja oder nein zu sagen. Dagegen zu stimmen, wäre unverantwortlich gewesen."

Bild-Quellen: Martin Ehrenhauser under: CC-BY

am Dienstag, 13.09.2011 14:09 Uhr

Tags: europäisches parlament europäische kommission nacktscanner ausschuss nopnr

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