
Österreichische Flagge
Die Vorratsdatenspeicherung, die die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von Telefon, Handy, E-Mail und Internet für sechs Monate vorsieht, soll in Österreich am 1. April 2012 in Kraft treten. Österreich ist somit eines der letzten EU-Länder, das die umstrittene EU-Richtlinie umsetzt. Auf einem Workshop der Österreichischen Computer Gesellschaft (OCG) diskutierten nun zahlreiche Experten sowie ein Vertreter des Innenministeriums über Details der Umsetzung sowie über mögliche Folgen der Vorratsdatenspeicherung.
OCG (Logo)
Grundrechtseingriffe durch die Datenspeicherung sieht auch Christof Tschohl vom Ludwig Boltzmann Insitut für Menschenrechte (BIM). Das Forschungsinstitut wurde vom Ministerium für Verkehr Innovation und Technologie (bmvit) beauftragt, den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie in Österreich zu erarbeiten. "Für uns war es eine Gratwanderung", sagte Tschohl: "Wir haben aber die Chance gesehen, den Status Quo zu reparieren und die Umsetzung in Zaum zu halten." Das BIM habe sich aber vorbehalten die EU-Richtlinie anzufechten. "Die Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig und mit der Verfassung nicht vereinbar", sagte Tschohl. Sie verstoße gegen die Grundrechte auf Privat- und Familienleben, Datenschutz und führe auch zu Beeinträchtigungen der Meinungsfreiheit: "Wenn alle wissen, dass ihre Kommunikation überwacht wird, dann führt das auch dazu, dass Menschen beginnen ihr Kommunikationsverhalten umzugestalten." Ähnliche Kritik hatte es auch in Deutschland gegeben, als die Vorratsdatenspeicherung dort Anfang 2008 eingeführt wurde. Tatsächlich ergaben einige Studien, dass Menschen sich am Telefon weniger unbefangen unterhalten, wenn eine Vorratsdatenspeicherung stattfindet. Auch Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Juristen und Journalisten äußerten häufig Probleme; sie sahen sich durch die Vorratsdatenspeicherung teils massiv in der Ausübung ihrer Arbeit eingeschränkt. Kritiker sprachen in diesem Zusammenhang häufig von einer "Selbstzensur" im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung.
Tschohl beklagte auch, einige der Vorschläge seiner Organisation seien nicht in den endgültigen Entwurf übernommen worden. Im politischen Diskussionsprozess gab es etwa Aufweichungen in Hinblick auf den richterlichen Vorbehalt. Auch sind die Vorschriften, ab welcher Schwere einer Straftat der Zugriff auf die Vorratsdaten gestattet wird, weniger streng gefasst als vom BIM vorgesehen. Auf IP-Adressen, die einen Computer im Internet identifizieren, können Ermittler nun auch ohne Grenzen bei den Straftatbeständen und lediglich über eine Anordnung des Staatsanwaltes zugreifen. "Das halte ich für den größten Kritikpunkt der Umsetzung", sagte Tschohl.
Tschohl verwies auch auf eine geplante Durchlaufstelle für die gespeicherten Daten, die dem Datenverkehr zwischen Behörden und Telekommunikationsanbietern zwischengeschaltet werden soll. Die "Clearingstelle" für die Vorratsdaten soll im Bundesrechenzentrum (BRZ) eingerichtet werden und selbst keinen Zugriff auf die Daten haben. Dies ist eine Besonderheit der österreichischen Umsetzung. In anderen EU-Ländern fehlt eine derartige "Zwischenstation" meist. Die EU-Direktive macht diesbezüglich keine genauen Vorschriften. Die Clearingstelle habe "lediglich eine Mailbox-Funktion", erklärte Tschohl. Alle Auskunftsanforderungen würden automatisch protokolliert. Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums, die Datenschutzkommission (DSK) und Gerichte könnten so die Datenabfragen nachvollziehen. Dies könnte die Transparenz bei der Nutzung der Vorratsdaten massiv erhöhen. In anderen Ländern war es häufig ein Problem, Zugriffe auf die Vorratsdaten nachzuvollziehen. Auch die EU-Kommission hatte in einem im Frühjahr dieses Jahres veröffentlichten Evaluationsbericht massiv kritisiert, dass Dokumentation und Nachvollziehbarkeit beim Zugriff auf die Vorratsdaten oft mangelhaft seien, was einen Missbrauch begünstige. In Österreich versucht man dieses Risiko offenbar einzuschränken. Die in der Clearingstelle verarbeiteten Daten sollen verschlüsselt im CSV-Format transportiert werden. Dadurch würde Data-Mining verhindert und Abfragefälle vordefiniert, so Tschohl. Eine Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) zur Einrichtung einer solchen Clearingstelle ist gerade in Begutachtung und soll im Oktober verabschiedet werden.
Peter Andre vom Bundesministerium für Inneres (BMI) bezeichnete die geplante Clearingstelle als eine gute Lösung, da sie auch den Ermittlern die Arbeit vereinfache. "Wir bekommen rasch Antworten und müssen uns nicht mit einzelnen Providern Zertifizierungen ausmachen," erklärte er. Lediglich die Kostenfrage werde noch zu diskutieren sein, so der Ministerialbeamte.
ISPA (Logo)
Dagegen lobte Klaus Steinmaurer, Leiter der Rechtsschutzabteilung von T-Mobile Österreich, die Vorratsdatenspeicherung schaffe mehr Rechtssicherheit für die Provider. Die Behörden hätten auch bislang schon auf die von den Anbietern gespeicherten Daten zugegriffen. Nun seien Zugriff und Speicherpflichten klar geregelt. Die große Datenmenge, die bei einer sechsmonatigen Speicherfrist anfalle, sieht Steinmaurer allerdings als riskant an. Sie erhöhe das Risiko eines Missbrauchs oder eines sicherheitsrelevanten Vorfalls. Für die Ermittler seien, wie die Erfahrung der Vergangenheit zeige, meist ohnehin nur Daten aus den vergangenen zwei bis drei Wochen interessant. Missbrauchsmöglichkeiten sieht Steinmaurer auch in der Weitergabe sensibler Daten an Medien. Auch die politische Landschaft und Gesetze könnten sich ändern, die Daten könnten dann etwa auch gegen Filesharer verwendet werden.
Dies würde der ebenfalls anwesende Andreas Manak vom Verein für Anti-Piraterie wahrscheinlich befürworten. Er beklagte jedenfalls, dass es derzeit nicht möglich sei, beim Verdacht auf Urheberrechtsdelikte - ebenso wie auf andere "Privatanklagedelikte" wie Beleidigung und üble Nachrede - auf die Vorratsdaten zuzugreifen, und kündigte an, bei gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen nach Inkrafttreten der Richtlinie eine Probe aufs Exempel machen zu wollen.
Von der geplanten Überarbeitung der EU-Richtlinie, die aufgrund der im Evaluationsbericht aufgezeigten Probleme stattfinden soll, erhoffen sich die Workshop-Teilnehmer keine grundlegenden Änderungen. "Es werden weitere Schutzvorkehrungen getroffen werden", so Peter Andre vom Innenministerium: Grundsätzlich werde sich nichts ändern. "Es gibt vielleicht eine Harmonisierung in der EU, aber keine Umkehr", sagte Tschohl.
Datenschützer und Bürgerrechtler dürften alles andere als erfreut sein, dass in rund einem halben Jahr auch in Österreich die Vorratsdatenspeicherung stattfinden soll. Allerdings macht es den Eindruck, als habe man sich in der Alpenrepublik deutlich mehr Gedanken um eine möglichst grundrechtskonforme Umsetzung der Sicherheitsmaßnahme gemacht als in vielen anderen EU-Ländern. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung ist dennoch bereits in Vorbereitung. "Wir waren bei der Umsetzung prominent dabei und werden es auch bei der Anfechtung der Vorratsdatenspeicherung vor dem Verfassungsgerichtshof sein," kündigte Tschohl an.
Text-Quellen: Futurezone
Annika Kremer am Freitag, 09.09.2011 14:20 Uhr
Dass sie umstritten ist ist schon peinlich, eigentlich sollte es da nichts zu diskutieren geben! jedem klar denkenden Menschen muss klar sein, dass dieses Überwachungsinstrument gegen so ziemlich jede Form der freien Entfaltung der Bürger gerichtet ist und somit weder Fortschritt noch eine funktio ...
In Österreich ist die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor umstritten. In Wien diskutierten am gestrigen Donnerstag Rechts- und Sicherheitsexperten, Internet-Anbieter und ein Vertreter des Innenministeriums über die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich ...
In Österreich ist die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor umstritten. In Wien diskutierten am gestrigen Donnerstag Rechts- und Sicherheitsexperten, Internet-Anbieter und ein Vertreter des Innenministeriums über die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich. Dabei waren verschiedene Pro ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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