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RIAA: Expertenmeinung verweigert

Im Verfahren gegen Joel Tenenbaum, der von der Musikindustrie auf 1,05 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagt wird, hat das Gericht nun die Forensik-Experten der Recording Industry Association of America abgelehnt.

Wenn es um Filesharing-Klagen geht, ist die Recording Industry Association of America (RIAA) schnell am Drücker, wenn die PCs der Beklagten untersucht werden sollen. Man legt dabei stets das eigene Experten-Team nahe, weil es über profundes Wissen verfügt und wenn der Beklagte nichts zu verbergen hat, sei es ja sowieso in Ordnung.

Einen entsprechenden Antrag den PC von Joel Tenenbaum an die Forensik-Experten der RIAA auszuhändigen, hat eine US-Bundesrichterin nun abgelehnt. Die Vorsitzende Richterin Nancy Gertner erklärte, dass sich die RIAA einen unabhängigen Ermittler suchen soll, der sie mit einer detaillierten Erklärung seiner Arbeitsweise und Ergebnisse versorgen müsste. Ein Tiefschlag für die RIAA, was das Verfahren wie ein Boot mit heftigem Seegang wirken lässt. Auf der einen Seite der Angeklagte Joel Tenenbaum, der von Professor Charles Nesson von der Harvard University of Law verteidigt wird. Nach mehreren Anläufen das Verfahren über einen Live-Stream verbreiten zu dürfen, scheiterte bedauerlicherweise. Auf der anderen Seite die amerikanische Musikindustrie, welche von Joel Tenenbaum gerne 1,05 Millionen US-Dollar hätte. Ihm wird vorgeworfen, vor mehreren Jahren sieben Tracks via KaZaA verbreitet zu haben.

Nun muss sich die RIAA einen neuen Gutachter suchen. Die Anweisungen, die an ihn ergehen, müssen außerdem an die Richterin Nancy Gertner weitergeleitet werden. Die Ergebnisse der Erhebungen werden wiederum an das Verteidiger-Team von Joel Tenenbaum weitergeleitet, welche diesen dann nach einer ersten Sichtung auch der RIAA übergeben müssen. Natürlich gibt es noch genug Spielraum für die RIAA, dem Gutachter zusätzliche Anweisungen zukommen zu lassen. Deren Spielraum wird jedoch erheblich eingeschränkt, was wohl auch gut so ist.

In vorangegangenen Verfahren glänzten die Privatgutachten der RIAA stets durch gewisse Tendenzen, die sogar so weit reichten, dass man in einem anderen Fall behauptete, der Beklagte müsse einen zweiten PC besitzen, da der überprüfte Computer keinerlei Spuren von Filesharing-Software oder MP3-Dateien aufwies. Im Falle von Joel Tenenbaum soll festgestellt werden, ob sich Musikdateien auf seinem PC befinden, welche Metadaten diese innehaben oder ob es irgendwelche Beweise für Filesharing-Aktivitäten oder die Reinigung der Festplatte gibt.

Eigentlich eine paradoxe Untersuchung, hat Tenenbaum doch bereits vor einiger Zeit zugegeben, die bezeichneten Dateien via KaZaA heruntergeladen zu haben. Schlussendlich soll jetzt jedoch herausgefunden werden, wie oft er die Werke verbreitet hat, um den Schadensersatz angemessen zu berechnen. Dieser liegt nämlich nach Meinung von Professor Charles Nesson weit über dem tatsächlich entstandenen Schaden. Das Gesetz sieht 750 bis 150.000 US-Dollar pro Rechtsverletzung vor. Im gegebenen Fall verlangt die RIAA den Höchstsatz, was nach Ansicht von Nesson unverhältnismäßig exzessiv ist, da dies nicht dem tatsächlich entstandenen Schaden entspricht.

Das Ergebnis dieses Verfahrens - auch ohne Live-Stream - wird durch diese Entwicklung erneut interessanter. Im Optimalfall gelangt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass der tatsächlich entstandene Schaden nur ein Bruchteil des geforderten Schadensersatzes ausmacht. (Firebird77)

(via afterdawn, thx!)

(Grafik via Danief @ deviantART, thx!)

News Redaktion am Freitag, 22.05.2009 12:29 Uhr

tagsTags: prozess filesharing p2p illegal joel tenenbaum riaa kazaa professor charles nesson expertenmeinung verweigern schadensersatz verfahren

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15 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • SmokeTooMuch am 23.05.2009 19:15:09

    verdammt ^^ die existenz des googols bzw des googolplex's hatte ich schon wieder vergessen. ...

  • Ironwhistle am 23.05.2009 14:36:32

    ich habe vor mehreren jahren mehrere (über 10) urheberrechtlichgeschützte werke in tauschbörsen verteilt. muss ich jetzt 9999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999tausend ...

  • baummuetze am 23.05.2009 14:30:18

    Ich finde den Titel unpassend. So, wie er ist, denkt man, dass die RIAA eine Expertenmeinung verweigert hat. Es war aber ein Richter, der die Expertenmeinung der RIAA verweigert hat. eeehm titel RIAA: Expertenmeinung verweigert... das macht gulli immer so... erst um wen es g ...

  • baummuetze am 23.05.2009 14:27:39

    wie will man denn feststellen wie oft die datei von anderen runtergeladen wurde? wasn das fürn quatsch? steht das etwa bei kazaa dabei???? ...

  • SmokeTooMuch am 23.05.2009 04:35:43

    ich habe vor mehreren jahren mehrere (über 10) urheberrechtlichgeschützte werke in tauschbörsen verteilt. muss ich jetzt 9999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999tausendmillionmilliardenein ...

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