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England: Mutmaßliche Hacktivisten erhalten Nickname-Verbot

Englische Flagge

Englische Flagge

Vier mutmaßliche Hacktivisten wurden am heutigen Mittwoch dem Haftrichter im englischen Westminster vorgeführt. Dieser setzte die angeblich an Anonymous- und LulzSec-Aktionen beteiligten jungen Männer auf freien Fuß. Sie mussten allerdings eine Kaution hinterlegen. Zudem müssen sie bestimmte Auflagen einhalten, unter anderem den Verzicht auf bestimmte Internet-Nicknames.

Die vier Verdächtigen, die an diversen Aktionen der Hacktivisten-Gruppen Anonymous und LulzSec teilgenommen haben sollen, erschienen heute vor dem Westminster Magistrates' Court. Der zuständige Richter setzte sie auf Kaution auf freien Fuß. Dabei wurde ihnen zur Auflage gemacht, spezifische Nicknames "im Internet oder IRC" nicht zu nutzen. Per Internet Relay Chat (IRC) werden häufig hacktivistische Aktionen koordiniert. Die verwendeten Pseudonyme dienen dabei der Identifikation untereinander, ohne Rückschlüsse auf die wahre Identität der Hacktivisten zuzulassen.

Die Richter in England sind offenbar der Ansicht, die mutmaßlichen Hacktivisten ihren teils in der Szene äußerst bekannten Nicknames zugeordnet zu haben, und wollen ihnen verbieten, unter diesen Nicknames weiterhin aufzutreten. So soll der 20-jährige Christopher Jan Weatherhead aus Northampton das Pseudonym "Nerdo" nicht mehr benutzen dürfen. Ashley Rhodes, 26, aus London, darf sich nicht mehr "NikonElite" nennen. Noch kurioser ist der Fall des 22-jährigen Studenten Peter David Gibson: diesem ist ab sofort verboten, sich online "Peter" zu nennen. Daneben gibt es noch einen weiteren 17-jährigen mutmaßlichen Hacktivisten, der seinen gewohnten Nickname nicht mehr verwenden darf. Die Details dieses Falles sind aber nicht öffentlich, da der Verdächtige noch minderjährig ist.

Den vier Verdächtigen wird die Verschwörung zu verschiedenen IT-Straftaten vorgeworfen. Sie sollen an DDoS-Angriffen ebenso wie an regelrechten Hacker-Angriffen beteiligt gewesen sein. Vereinzelt wurde Kritik laut, dass den Verdächtigen angesichts der Schwere dieser Verbrechen die Internet-Nutzung nicht komplett untersagt wurde. Der zuständige Richter hielt dies allerdings für "nicht durchführbar". Fraglich ist allerdings, wie sichergestellt werden soll, dass die Verdächtigen auf die Nutzung ihrer gewohnten Nicknames verzichten. Dazu wäre entweder eine komplette Überwachung ihrer Internet-Kommunikation erforderlich, oder man müsste sich allein auf die abschreckende Wirkung der Auflage verlassen.

Die vier mutmaßlichen Hacktivisten sollen voraussichtlich am 18. November vor Gericht erscheinen. 

Text-Quellen: Sophos

Annika Kremer (g+) am Mittwoch, 07.09.2011 15:23 Uhr

Tags: großbritannien england anonymous hacktivismus lulzsec

 
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7 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • nexone89 am 08.09.2011 04:49:36

    Bisschen leet und die Sache is gegessen. :coffee: Noch lulziger waere allerdings wenn die vier einfach die Nicknamen rotieren wuerden. :D lol yes :cool: ...

  • Juuichi am 08.09.2011 01:38:03

    Wie ist das wenn die einfach ein "!" oder ein "." hinter ihren Nick setzen? Ist das dann erlaubt? Bisschen leet und die Sache is gegessen. :coffee: Noch lulziger waere allerdings wenn die vier einfach die Nicknamen rotieren wuerden. :D ...

  • T_Zero am 08.09.2011 00:00:25

    Wie ist das wenn die einfach ein "!" oder ein "." hinter ihren Nick setzen? Ist das dann erlaubt? ...

  • zustimm am 07.09.2011 18:14:47

    bis jetzt dachte ich: dummheit laesst sich nicht ueberbieten. danke england, ich hab wieder was dazu gelernt. ...

  • NikonElite am 07.09.2011 17:33:28

    Fuck the law! ...

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